Betreff
Neuerlass einer Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen Fraktionsantrag Nr. 216/2009 der Fraktionen von SPD und Grüne Liste
Vorlage
30/002/2010
Aktenzeichen
III/30/2302, VI/63/1001
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)
  1. Die Satzung über die Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (Entwurf, Anlage 1) wird hiermit beschlossen.
  2. Der Fraktionsantrag Nr. 216/2009 der Fraktionen von SPD und Grüne Liste ist damit bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die bestehende Stellplatzsatzung wird an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen und in der Praxis gewonnene Erfahrungen angepasst und auf Fahrradabstellplätze erweitert.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die von der Verwaltung erarbeitete Satzung soll beschlossen werden.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Bei Erlass der Stellplatzsatzung zum 01.01.2008, der aufgrund der geänderten Bayerischen Bauordnung und der nicht sachgerechten Richtzahlen aus der Garagen- und Stellplatzverordnung erforderlich wurde, wurde seitens der Verwaltung zugesagt, über die Erfahrungen mit der Satzung im Bauausschuss wieder zu berichten.

Inzwischen liegen nahezu zwei Jahre an Erfahrungen mit der Stellplatzsatzung vor. Insgesamt hat sich die Satzung bewährt. In manchen Bereichen jedoch sieht die Verwaltung Änderungsbedarf.

Insbesondere ist hier zu erwähnen, dass bislang in der Stellplatzsatzung ausschließlich Regelungen für die Herstellung von Kraftfahrzeugstellplätzen getroffen wurden. Die Satzung traf keine Aussagen zu Fahrradabstellplätzen. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass sich dies in der Fahrradstadt Erlangen nicht mehr rechtfertigen lässt. Die Fahrräder müssen geordnet untergebracht werden, um Störungen des sonstigen Verkehrs, insbesondere des Fußgängerverkehrs, zu vermeiden. Auch nachteilige Auswirkungen auf das Orts- und Straßenbild durch wild durcheinander abgestellte Fahrräder können so vermieden werden. Durch die Anlage von Fahrradabstellplätzen am Ort der Nutzung werden weitere Anreize geschaffen, auf die Nutzung von Kraftfahrzeugen zu verzichten.

Aus etwaigen Einnahmen für die Ablösung von Fahrradabstellplätzen (diese Einnahmen wären zweckgebunden) können öffentliche Fahrradabstellplätze hergestellt werden.

Die in der Richtzahlenliste vorgeschlagenen Schlüssel fußen nicht auf Erfahrungswerten der Verwaltung, sondern sind auf Grundlage vergleichbarer Satzungen im Ballungsraum ermittelt und auf den geschätzten Bedarf in Erlangen hin angepasst worden. Etwa sich herausstellende nicht zufriedenstellende Ergebnisse könnten und müssten nach einer angemessenen Beobachtungszeit durch Überarbeitung der Richtzahlenliste korrigiert werden.

Darüber hinaus haben Erfahrungen aus der Anwendung der bisher gültigen Stellplatzsatzung gezeigt, dass nicht immer das gewünschte Ergebnis erzielt werden kann. Hervorzuheben ist hier die Stellplatzsituation auf dem Südgelände der Universität. Der Schlüssel von 1 Stellplatz je 5 Studierende hat sich als nicht auskömmlich erwiesen. Die anliegende Wohnbevölkerung hat sich über die angespannte Parkraumsituation beschwert.

Die jeweils einschlägigen Inhalte der Richtzahlenliste wurden dem Universitätsklinikum und der Friedrich-Alexander-Universität vorab zur Prüfung übermittelt. Beide haben zu den vorgeschlagenen Änderungen ihr Einverständnis erklärt.

Im Übrigen wurde der Satzungstext nur noch hinsichtlich der Fahrradabstellplätze ergänzt und blieb ansonsten unverändert. Insbesondere wurden die Stellplatzablösebeträge nicht erhöht.

Dem Fraktionsantrag der Fraktionen von SPD und Grüne Liste, bei geförderten Wohnungen auf Antrag des Bauherrn einen Abschlag von 30% auf die Zahl der notwendigen Stellplätze vorzusehen, sollte seitens der Verwaltung aus folgenden Gründen nicht entsprochen werden:

Ein Wohnungsbauunternehmen hat sich bereits zuvor an die Verwaltung gewandt und einen mittels Aufsichtsratsbeschluss gestützten inhaltsgleichen „Antrag“ auf Änderung der Stellplatzsatzung gestellt. Hierbei hat sich das Unternehmen auf eine ähnliche Regelung einer Kleinstadt am Taunus berufen.

Bereits heute ist in der Richtzahlenliste für Altenwohnungen (diese werden ebenfalls öffentlich gefördert) ein Abschlag von 50% auf die Zahl der notwendigen Stellplätze enthalten. Die im Fraktionsantrag vorgeschlagene Regelung würde insofern eine Verschlechterung für die Bauherren bedeuten. Die Vergünstigung ist an die dingliche Sicherung der Nutzung als Altenwohnungen geknüpft.

Bei den Sozialwohnungen rät die Verwaltung dringend von der Aufnahme eines Abschlags ab. Es mag zwar sein, dass sich bei solchen Wohnungen für die Dauer der Zweckbindung die Stellplätze weniger gut vermieten lassen. Nach Ablauf der Zweck- und Preisbindung aber entstünde ein entsprechender Mangel an Stellplätzen (ein solcher zeigt sich auch bei dem Wohnungsbauunternehmen, das den inhaltsgleichen Antrag stellte; für Parkplätze bei frei vermieteten Wohnungen existieren teilweise lange Wartelisten). Der Bauträger geriete dann zwangsläufig in die Not, keine Stellplätze mehr auf dem Baugrundstück herstellen zu können und diese ablösen zu müssen. Sofern aus verkehrlichen Gründen eine Ablösung der Stellplätze in der Zukunft nicht mehr in Betracht käme, müsste die Nutzung der Wohnungen untersagt werden, für die kein Stellplatz zur Verfügung stünde.

Die Satzungen der Nachbarstädte sehen eine solche Reduzierung nicht vor. Das Wohnungsbauunternehmen konnte auch auf Nachfrage keine bayerische Kommune benennen, in der eine ähnliche Reduzierung enthalten wäre. Auch die Garagen- und Stellplatzverordnung kennt eine solche Reduzierung nicht.

Durch die Aufnahme eines allgemeinen Abschlags für geförderte Wohnungen entstünden in der Zukunft Probleme, die dann nicht mehr gelöst werden können. Die bisherige Regelung sollte daher beibehalten bleiben. Eine entsprechende Änderung ist in den Satzungsentwurf nicht eingeflossen.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel sind auf IPNr.:       bzw. im Budget vorhanden!

 


Anlagen:

  1. Satzungsentwurf samt Entwurf der Richtzahlenliste (Anlage 1 zum Satzungsentwurf) und Lageplan (Anlage 2 zum Satzungsentwurf)

2.   Fraktionsantrag Nr. 216/2009 von SPD und Grüner Liste vom 30.07.2009