Betreff
Neubau der Kinderkrippe der Evang.-Luth. Altstädter Kirchengemeinde, Haagstraße 2
Vorlage
510/005/2010
Aktenzeichen
IV/51/KRE
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Mit Stadtratsbeschluss vom 30.10.2008 wurde der Neubau der Kinderkrippe (12 Plätze) der
Evang. Luth. Kirchengemeinde, Haagstraße 2, befürwortet (entsprechend Gutachten HFPA vom 22.10.2008; Gutachten JHA vom 23.10.2008). Die provisorische Kinderkrippe im Keller-geschoss des Gebäudes Haagstraße 2 soll damit ersetzt werden. Aufgrund der niedrigen Raumhöhe von weniger als 2,40 m kann die Kinderkrippe mit 12 Plätzen dort nicht auf Dauer betrieben werden. Durch den Neubau sollen die 12 bedarfsanerkannten Krippenplätze zur Bedarfsdeckung im Stadtteil erhalten bleiben.
Die Förderung der Maßnahme erfolgt nach der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-20013. Dem Stadtratsbeschluss vom 30.10.2008 lagen nach der Vorkalkulation des Architekten die Gesamtkosten von 364.675,50 € (incl. 15. 000,00 € Ausstattung) zu Grunde. Nach der Schlusskalkulation durch den Architekten betrugen die Gesamtkosten für den Krippen-neubau 387.900,00 € (incl. Ausstattung: 15.000,00 €). Der Mittelbedarf aus dem städt. Hauhalt für die Bezuschussung erhöhte sich dadurch von 312.772,00 € auf rund 333.664,00 € (Mittelmehrbedarf: 20.892,00 €). Hierüber wurde der JHA mit einer Mitteilung zur Kenntnis in der Sitzung am 05.02.2009 informiert.

Da das Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet der Schwabach liegt, wurde die Bauge-nehmigung nur mit Auflagen erteilt. Dadurch bedingt werden für den Krippenneubau weitere Maßnahmen für den Hochwasserschutz erforderlich. Durch diese zusätzlichen Maßnahmen z.B. die Bodenplatte und die Umfassungswände sind in wasserdichten Beton auszuführen, um die Dichtigkeit zu gewährleisten bzw. die gartenseitigen Fenster müssen hochwasser-angepasst werden, kommt es zu einer Kostensteigerung.  Nach der vorgelegten Kosten-schätzung vom 17.12.2009 betragen die Gesamtkosten 394.491,00 € (incl. Ausstattung:15.000,00 €).

Die aus dem städt. Haushalt zu leistende Bezuschussung erhöht sich aufgrund der zwischenzeitlich veränderten Förderungsmodalitäten (die staatlich Förderquote wurde von 70% auf 70,4% und ebenfalls wurde die allgemein gültige Kostenpauschale angehoben) gegenüber der MzK vom 05.02.2009 von 333.664,00 € auf rd. 341.664,00 € (Mittelmehrbedarf von 8.000,00 €). Nach den Förderungsmodalitäten beträgt die staatliche Zuwendung nunmehr voraussichtlich insgesamt 297.163,00 €. Die städt. netto Bezuschussung verringert sich nach Abzug der Staatzuwendung von ursprünglich ca. 53.000,00 € (Stadtratsbeschluss vom 30.10.2008) auf voraussichtlich jetzt rd. 44.500,00 €.