Betreff
Mitteilung zur Kenntnis - Anträge zum Haushalt 2010 Fraktionsantrag Nr. 286/2009 der Fraktion Erlanger Linke Antrag auf Nivellierung der Gewerbesteuer und Grundsteuer B Abstimmungsskript Seite 93, Ergebnishaushalt Nr. 4
Vorlage
202/002/2009
Aktenzeichen
II/202/BKA
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Es wird beantragt, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer B in Erlangen an den Bereich der Metropolregion anzugleichen.

 

Stellungnahme zu dem o. a. Fraktionsantrag:

 

Bezieht man alle Gemeinden der Metropolregion Nürnberg ein (kreisangehörige Gemeinden, kreisfreie Städte), liegen die durchschnittlichen Hebesätze (Quelle: Deutscher Städtetag, Ergebnis der Umfrage zu den Realsteuerhebesätzen 2009) jeweils deutlich unter denen der Stadt Erlangen.

Selbst unter Berücksichtigung aller kreisfreien Städte (ohne Erlangen) in der Metropolregion ergäbe sich eine „Angleichung“ der Hebesätze nach unten

 

-       Grundsteuer B von 460 % (Erlangen) auf 399 % (Durchschnitt Metropolregion)

-       Gewerbesteuer von 410 % (Erlangen) auf 377 % (Durchschnitt Metropolregion)

 

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Betrachtet man nur die Städte über 100.000 Einwohner in der Metropolregion (Nürnberg, Würzburg, Fürth) beträgt der durchschnittliche Hebesatz

 

-       Grundsteuer B           498 %

-       Gewerbesteuer          430 %

 

Eine Angleichung der Erlanger Hebesätze auf dieses Niveau ergäbe rechnerisch folgende Einnahmeverbesserungen:

 

Grundsteuer B

Hebesatz aktuell         460 %    Haushaltsansatz       20.100.000 €

Hebesatz fiktiv           498 %    Haushaltsansatz       21.750.000 €              + 1.650.000 €

 

Gewerbesteuer

Hebesatz aktuell         410 %    Haushaltsansatz       46.500.000 €

Hebesatz fiktiv           430 %    Haushaltsansatz       48.750.000 €              + 2.250.000 €

 

Wird die Stadt Erlangen jeweils in die Berechnung der Durchschnittshebesätze einbezogen, errechnen sich dagegen die im Abstimmungsskript auf Seite 10 (Ergebnishaushalt Nr. 4) angegebenen Werte.

 

Die Abstimmung erfolgt anhand des Abstimmungsskriptes.

 

Der Antrag ist durch die Abstimmung bearbeitet.