Ergebnis/Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Sachverhaltsdarstellung vorgeschlagenen Maßnahmen für ein Parkraumkonzept Innenstadt zu konkretisieren und dem Ausschuss erneut vorzulegen.

 


Protokollvermerk:

Die CSU-Fraktion beantragt, folgenden Absatz aus dem Sachbericht zu streichen:

Aufhebung der Aufparkregelungen auf Gehwegen mit weniger als 1,8 m Restbreite und hohem Fußverkehrsaufkommen. Kompensation des Entfalls der Stellplätze auf Gehwegen mit Auffangparkplätzen

Im Rahmen der Untersuchungen zum Parkraum in der Innenstadt wurde ein hoher Anteil an Stellplätzen auf Gehwegen identifiziert (vgl. 613/118/2017). Die Zulassung des Aufparkens auf Gehwegen, die die Straßenverkehrsordnung erlaubt, ist fragwürdig, da Gehwege qua deren Bezeichnung zum Gehen zur Verfügung stehen sollen. Das Parken auf Gehwegen, das in Erlangen teils rechtlich zulässig und häufig widerrechtlich zu beobachten ist, stellt zudem eine Ungleichberechtigung der Verkehrsarten mit Benachteiligung des Fußverkehrs dar. Eine Konsequenz daraus ist die verminderte Aufenthaltsqualität für Fußgänger in diesen Bereichen und damit verbundene Nachteile für die fußläufige Erreichbarkeit von Wohngebäuden, Einzelhandelsgeschäften und sonstigen Einrichtungen.

Im Rahmen des Parkraumkonzeptes soll daher angestrebt werden, dass bestehende Aufparkregelungen auf Gehwegen bei verbleibenden Restbreiten von weniger als 1,8 m aufgehoben werden (vgl. Anlage 3: Protokollvermerk zu MzK 613/118/2017: Bestandserfassung der Aufparkregelungen auf Gehwegen im Innenstadtbereich). Eine nähere Überprüfung dieser Bereiche soll nach erfolgtem Beschluss durchgeführt werden.

 

Der Antrag auf Streichung dieses Absatzes wird mit 14 gegen 30 Stimmen abgelehnt.