Zusatz: - Behandlung der TOP 14 und 15 gegen 17:00 Uhr -

Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 4

Ergebnis/Beschluss:

1.    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 435 – Siemens Campus Modul 1 – mit integriertem Grünordnungsplan wird um ca. 1,0 ha erweitert. Hinzu kommen die Grundstücke Flst.-Nrn. 563/4, 563/8, 567/2, 567/3, weitere Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nrn. 483, 485/5, Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nrn. 544/1, 546, 549, 550/3, 561/4, 563, 563/3, 563/7, 564, 565 und 566/2 der Gemarkung Bruck sowie weitere Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nrn. 1949/95, 1949/127 und 1949/129 der Gemarkung Erlangen. Weiterhin liegt jetzt jeweils die gesamte Fläche der Grundstücke Flst.-Nrn. 482 und 565/2 der Gemarkung Bruck innerhalb des Geltungsbereichs. 

2.    Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 435 der Stadt Erlangen – Siemens Campus Modul 1 – mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 10.05.2016 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen.

 


Protokollvermerk:

Herr StR Salzbrunn stellt den Antrag, die Tagesordnungspunkte 14 und 15 zu vertagen und Stellungnahmen der Rettungsdienste, der Feuerwehren, des VCD und des DGB einzuholen. Herr berufsm. StR Weber erläutert die übliche Vorgehensweise bei den Stellungnahmen zum Bauleitverfahren. Der Antrag von Herrn StR Salzbrunn wird mit 1 gegen 45 Stimmen abgelehnt.

Herr StR Pöhlmann beantragt, dass die Geh- und Radwegbereiche als öffentlich gewidmete Verkehrsfläche ausgewiesen werden sollen, auf der dann das Versammlungsgesetz des Grundgesetzes gilt. Der Vorsitzende OBM Dr. Janik weist darauf hin, dass über diesen Antrag in der Sache bereits im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung entschieden wurde. Eine nochmalige Abstimmung in der gleichen Sitzung ist nicht möglich.