Ergebnis/Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die unter Anlage 1 dargestellten Schulen mit zugehörigen Streckenabschnitten zu überprüfen und beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine zeitlich befristete Geschwindigkeitsbeschränkung auszuweisen.

Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. 02/2013 ist damit bearbeitet.