Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Ergebnis/Beschluss:

Stellungnahme der Stadt Erlangen:

„Die Stadt Erlangen erhebt keine Einwendungen gegen die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Herzogenaurach im Abschnitt Nr. 7 „Sondergebiet Photovoltaik Am Petersweiher“ und die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 62 „Sondergebiet Photovoltaik Am Petersweiher“.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit rechtlich keine Zufahrtsmöglichkeit zu der geplanten Photovoltaikanlage besteht. Die Zufahrt, insbesondere für den Baustellenverkehr, ist rechtzeitig vor Baubeginn mit der Verkehrsbehörde bei der Stadt Erlangen abzustimmen. Die Gewichtsbeschränkung von 5 t tatsächlichem Gesamtgewicht auf der Autobahnbrücke ist zu beachten.“