Betreff
Winterdienstbericht 2024/2025
Vorlage
772/031/2025
Aktenzeichen
I/EB77
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Verkehrssicherungspflicht ist ganzjährige Pflichtaufgabe der Stadt Erlangen und schließt die Wintersicherung öffentlicher Flächen ein. Zur Erfüllung des kommunalen Winterdienstes stellen die Verantwortlichen des EB 77 eine aufgabengerechte Organisation, die sich aus Gesetz und Rechtsprechung ergibt, bereit.
Die Mitarbeiter*innen des Winterdienstes tragen persönlich strafrechtliche Verantwortung.
Der Winterdienst wird nach den Richtlinien des differenzierten Winterdienstes durchgeführt und unter den Gesichtspunkten Rechtssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Umweltschutz und Bürgerfreundlichkeit fortlaufend optimiert.
Der EB 77 entscheidet über den Einsatz des geeignetsten Streumittels nach pflichtgemäßer Abwägung der Verkehrssicherheit und der Umweltbelange. Auf besonders sparsame Verwendung von Auftausalz auf den Fahrbahnen wird geachtet und nach dem Motto „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“ gehandelt.

Zur besseren Übersicht hat EB 77 die Zahlen und Fakten zum Winterdienst in Tabellenform zusammengestellt.

1. Organisation

Aufgabe

Winterdienst als Teilaufgabe der Verkehrssicherungspflicht gemäß Bayer. Straßen- und Wegegesetz und geltender Rechtsprechung

Verantwortung

Stadt Erlangen

Organisation / Leitung

EB77

Planung

EB77 unter Einbeziehung von:
Polizei, Rettungsdiensten, Verkehrsbetrieben, ADFC, AG Radverkehr

Durchführung

EB77 unter Einbeziehung von:
Amt 66, EBE, Amt 34
Bereitstellung von Personal und Fahrzeugen und
Geräten

2. Kommunikation

 Homepage der
 Stadt Erlangen

Winterdienstpläne der gesicherten Radwegeachsen und Fahrbahnen, Winterliche Sicherungspflichten

 Presse

Berichterstattung zur Vorbereitung des Winter-
dienstes, winterliche Sicherungspflichten

 

 

3. Leistungsumfang

Wintersicherung nach Prioritäten 1 - 3

 Priorität 1

Sicherungsflächen mit hoher Verkehrsbedeutung:
273 laufende Fahrbahnkilometer, 9 Streustrecken,
(entsprechen 177 einfache Fahrbahnkilometer inkl. Fahrradstraßen)

209 km Rad- und Gehwege

423 Bushaltestellen

143 Ampelanlagen

247 Fußgängerüberwege und Kreuzungen

39 Treppenanlagen

26 Park- und öffentliche Plätze

Priorität 2

Sicherungsflächen mit geringerer Verkehrsbedeutung:
Steigungen, Gefällstrecken, Straßen zu Schulen,
Kindertagesstätten, Altenheimen, Industriegebiete



 Priorität 3

Neben- und Anliegerstraßen im Stadtgebiet

 

Winterdiensteinsätze

Angaben: 2024/2025 (2023/2024)

an 49 (34) Tagen, 
erster Einsatz am 05.11.2024; letzter 03.03.2025

Fahrbahnen

 

23 (24) Voll- und 22 (24) Teileinsätze

Geh-/Radwege,
Bushaltestellen...  

10 (8) Voll- und 30 (21) Teileinsätze

 

4. Personal- und
  Materialaufwand

 

Rufbereitschaft

 

 

 

 

01.11.2024 – 31.03.2025


 Personaleinsatz

178 Mitarbeiter/innen (inkl. aller zeitweise im
Winterdienst tätigen Personen)

 Einsatzstunden

10.305 Stunden (10.285 Stunden)
inkl. aller Vor- und Nacharbeiten

 Fahrzeuge

 

14 große Räum- und Streufahrzeuge
(13 mit Feuchtsalz davon 3 Kombinationstreuer zum Sole sprühen)

 

61 Transporter und Kleintraktoren

(21 mit Schleuderbesen ausrüstbar)

 

 

 Streumittelverbrauch

 

 

Angaben: 2024/2025 (2023/2024)

   Steinsalz

800t (828) t            10 Jahres Durchschnitt: 845 t     

   Granulat

457m³ (538) m³      10 Jahres Durchschnitt: 447 m³

 

 

 

5. Kosten

Gesamtkosten



3.247 T€; davon 1.998 T€ Fixkosten

davon Personalkosten            

1.765 T€;  

davon Sach-/Gemeinkosten

1.482 T€;

 

6. Witterung

2024/25 gab es einen schneearmen durchschnittlichen Winter, der durch die Hauptthemen häufiger Nachfröste und Eisregen, überfrierende Nässe und Reifglätte, tagsüber Plusgrade und Regenfällen gekennzeichnet war. Immer wieder gab es blockweise Winterschübe mit überfrierender Nässe und intensiver Reifglätte, aber auch punktueller Glätte, Glättebildung in den Morgenstunden.
Schneefall am 05.01.2025 mit Schneehöhe bis 5 cm, häufig Eisregen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Trotz milder Temperaturen am Tag, aber Nachtfrösten und häufigem Eisregen waren aufwändige Kontrollen und sehr häufige Winterdienstanordnungen nach neuer Dienstvereinbarung Winterdienst notwendig.

 
Die neue Dienstvereinbarung vom 01.11.2023 beinhaltet, in Umsetzung der Prüfungsfeststellung des BKPV, erforderliche Änderungen bezüglich der Bezahlung nach § 8 Abs. 3 TVöD, sowie Anpassungen der Anordnungszeiten.

Erneut konnte festgestellt werden, dass der Einsatz von Gemisch auf Radwegen, für deutlich besseren Zustand der Wege und für deutlich bessere Befahrbarkeit sorgt.

 


Anlagen: