Betreff
Errichtung eines Parkhauses Grundstück 590, 596_Parkhaus neben Herz-Jesu-Kirche
Vorlage
VI/273/2025
Aktenzeichen
VI/KB026
Art
Beschlussvorlage

Antrag Nr. 032/2025 Grüne Liste/Bündnis 90 Die Grünen: Parkhaus neben Herz-Jesu-Kirche.


1.   Ergebnis/Wirkungen

Das Universitätsklinikum Erlangen -UKER- hat (Eingang 18.09.2024) einen Antrag zur Errichtung eines Parkhauses auf dem Grundstück 590, 596, Gemarkung Erlangen, befristet für einen Zeitraum von 10 Jahren, gestellt – vgl. Anlage 1 Lageplan

 

Das temporär beantragte Parkhaus hat eine Grundfläche von 75,80 m x 33,19 m und soll in einem Abstand von 8,50 m zur Fl.Nr. 591, Herz-Jesu-Kirche, Grundstücksgrenze, errichtet werden. Das geplante Parkhaus hat in der Entfernung von 8,50 m von der Grundstücksgrenze eine Höhe von 11,13 m – vgl. Anlage 2 Schnitt. Das geplante Parkhaus soll in demontierbarer Systembauweise errichtet werden und soll nach Ablauf der genehmigten Nutzungsdauer von 10 Jahre an anderer Stelle im Bereich des UKE oder auch der Universität dauerhaft an anderer Stelle verbleiben. Ein geeigneter Standort hierfür wird aktuell im Bereich von neu erworbenen Flächen der Universität gesucht.

 

Seitens des Stadtheimatpflegers wurde eine Eingabe an den Bayer. Landtag formuliert mit folgenden Zielsetzungen:

"...Entweder das Parkhaus 1 Stockwerk niedriger planen/absenken und (!) von den Baudenkmalen "Herz-Jesu-Kirche", Kath. Kirchenplatz 8 u. "Direktionsvilla", Kath. Kirchenplatz 9 mind. 15 m

abrücken oder einen Alternativstandort suchen..."

Eine Behandlung im Bayer.  Landtag wird Anfang Mai 2025 erwartet.

 

Die erforderlichen Fachdienststellen innerhalb der Stadt Erlangen wurden beteiligt. Über den Bauantrag ist abschließend noch nicht entschieden.

 

Das geplante Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes

Nr. 202 der Stadt Erlangen und außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. Das Baugrundstück ist dort als Straßenverkehrsfläche festgesetzt – vgl. Anlage 3 Auszug BPlan.

Nach Mitteilung des Stadtplanungsamtes der Stadt Erlangen wird an der vorgesehenen Straßenplanung als städtebauliches Ziel nicht weiter festgehalten. Die entsprechende Festsetzung wäre damit funktionslos geworden. In Anbetracht des bekannten Stellplatzmangels des Uniklinikums Erlangen ist der beantragte Standort für ein temporäres Parkhaus von Seiten des Stadtplanungsamtes grundsätzlich akzeptabel.

 

In den letzten Jahren wurden vom UKER und dem Staatlichen Bauamt, u.a. im Rahmen der Masterplanung, verschiedene Standorte für Parkierungseinrichtungen untersucht. Diese konnten aus verschiedenen Gründen nicht weiterverfolgt werden. Im Folgenden hier eine kurze Übersicht bekannter Planungsalternativen:

 

•             Standort Hindenburgstr. 5 (ehem. Schwesternwohnheim) –

   Bedenken / Ablehnungsgründe:

•             Bauleitplanverfahren erforderlich: Gelände nicht kurzfristig verfügbar

•             An- und Abfahrtsverkehr problematisch

•             Interessenskonflikte mit angrenzenden Wohnnutzungen (Immissionsschutz)

•             Benachbarte Einzeldenkmäler

•             Das Gebäude wird inzwischen vom UKE als Verwaltungsgebäude benötigt und derzeit

   entsprechend umgebaut

 

•             Standort Philosophische Fakultät (Kochstraße) – Bedenken / Ablehnungsgründe:

•             Gelände erst nach dem Umzug der PhilFak in den Himbeerpalast (frühestens: 2028/29)

               beplanbar

•             Planungskonzeption für Gesamtgelände erforderlich

•             Bauleitplanverfahren erforderlich

•             Standort nicht kurzfristig verfügbar

 

•             Standort Aromagarten – Bedenken / Ablehnungsgründe:

•             Lage im Außenbereich

•             Lage im Überschwemmungsgebiet HQ 100

•             Lage im Landschaftsschutzgebiet

•             Lage im Regionalen Grünzug

•             Bauleitplanverfahren erforderlich

•             Nach Austausch mit der Regierung von Mittelfranken wurde das Vorhaben als nicht

   realisierbar eingestuft

 

•             Standort Palmsanlage II (südlich des Aromagartens) – Bedenken:

•             Lage im Außenbereich

•             Lage im HQ 100 und am Rande des Überschwemmungsgebietes

•             Lage im Landschaftsschutzgebiet

•             Lage am Rande des Regionalen Grünzugs

•             Schwierigkeiten bezüglich der Erschließung (An- und Abfahrtsverkehr)

•             Benachbarte Einzeldenkmäler oberhalb der Hangkante

•             Probleme bezüglich benachbarter Wohnnutzungen (Immissionsschutz)

•             Bauleitplanverfahren erforderlich

•             Realisierung offen bzw. äußerst schwierig, Standort zumindest nicht kurzfristig verfügbar

 

 

Die zukünftige Bebauung des hier zu betrachtenden innerstädtischen Standortes des Universitätsklinikums Erlangen -UKER- richtet sich nach einem zwischen UKER und der Stadt Erlangen abgestimmten Masterplan. Bedeutsam sind die im Norden bereits vollständig oder teilweise errichteten Bauten des ZPM (Max-Planck-Institut) und TRC II, III und IV. Ebenso sind die zukünftigen Standorte für die Neubauten der Kopfkliniken Gegenstand des Masterplans, gleichfalls der verbliebene ehem. Patiententrakt und das ehem. Verwaltungsgebäude der ehem. Heil- und Pflegeanstalt.

 

Wesentliches städtebauliches und freiraumplanerisches Ziel und Bestandteil der Masterplanung UKER ist die Freihaltung des mittig liegenden, zukünftigen Grünzuges. So hat der Stadtrat der Stadt Erlangen am 08.12.2016 folgenden Grundsatzbeschluss zum Nordgelände des UKE gefasst: „Bei der Überplanung des Geländes ist aus städtebaulicher Sicht von hoher Bedeutung, dass der Grünzug vom Schlossgarten über den Maximiliansplatz bis zur Schwabachaue weiterentwickelt wird.“

 

 

 

Gleichfalls haben die Stadt Erlangen, der Bezirk Mittelfranken und der Bezirk Oberfranken einen Ideenwettbewerb für einen zukünftigen Erinnerungs- und Zukunftsort Heil- und Pflegeanstalt

Erlangen ausgelobt. Aufgabenstellung dabei war es, einen Rahmen für einen künftigen Erinnerungs- und Zukunftsort Heil- und Pflegeanstalt Erlangen vorzuschlagen und aufzuzeigen, wie an dem historischen Ort und im weiteren Stadtgebiet über die Geschehnisse aufgeklärt und die Geschichte in geeigneter Weise sichtbar gemacht werden kann. Teil dieses geschichtserläuternden Ortes und seiner Darstellung ist der Grünzug als Herzstück und verbindendes Element der Erinnerungskultur.

               

Ein vom Bayer. Landesamt für Denkmalpflege alternativ vorgeschlagener und auch vorher bereits stadtintern betrachteter Standort liegt inmitten des sowohl nach dem Masterplan des UKER als auch des Wettbewerbes für den Erinnerungs- und Zukunftsort vorgesehenen Grünzuges. Sollten, aus welchen Gründen auch immer, zukünftig Gedanken aufkommen, die Standzeit des temporär beantragte Parkhaus zu „verlängern“, bestehen seitens der Stadt Erlangen gravierende Bedenken, dass damit das grundlegende städtebauliche und freiraumplanerische Ziel des Grünzuges auf

lange Sicht nicht mehr umgesetzt werden könnte. Dies betrifft sowohl den Grundsatz des durch o.g. Stadtratsbeschluss vorgegebenen Grünzugs im Masterplan als auch den Erinnerungs- und Zukunftsortes der ehem. Heil- und Pflegeanstalt und würde beide Prozesse und Ziele konterkarieren.

 

Der vom UKE beantragte Standort nördlich der Herz-Jesu-Kirche birgt in der Abwägung der zu wertenden Umstände hingegen den „Vorteil“, dass bei baulicher Umsetzung der Neubauten der Kopfkliniken das Parkhaus tatsächlich nicht stehen bleiben kann. Somit die temporäre Beantragung durch das UKE plausibel ist. Insgesamt fügt sich damit das städtebauliche und freiraumplanerische Ziel mittelfristig wieder in das Gesamtkonzept.

 

Das UKER ist durch strategische Entscheidungen sowohl der Stadt Erlangen als auch des UKER an den Standort im Innenstadtbereich der Stadt Erlangen gebunden. In diesem innerstädtischen Kontext besteht damit zwangsläufig bei Bauvorhaben des UKER eine Konfliktsituation zum denkmalgeschützten Ensemble Altstadt-Neustadt und verschiedenen Einzeldenkmälern.

Das UKER stellt an dem Standort eine weit über die Grenzen der Stadt Erlangen hinausreichende, hervorragende medizinische Versorgung der Bevölkerung sicher und ist eng verknüpft mit weltweit bedeutsamen Forschungseinrichtungen. Sowohl für die zu versorgenden Menschen, Besucher als auch die Mitarbeitenden fehlt es an standortnahen Möglichkeiten zum Parken. Die Untersuchungen für Alternativstandorte eines Parkhauses sind von Seiten des UKE angestoßen aber noch nicht abschließend mit der Stadt Erlangen abgestimmt. In diesem zeitlichen Delta soll der temporär beantragte Bau die dringend erforderlichen Stellplätze anbieten.

 

In der Abwägung zwischen den Belangen insb. des Denkmalschutzes und der herausragenden Bedeutung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung der Stadt Erlangen und weit darüber hinaus gehender Regionen, kann hier der Belang des Denkmalschutzes temporär zurückgestellt werden. Insb. zur Herz-Jesu-Kirche steht das geplante Bauwerk im Norden und beeinträchtigt

weder deren Belichtung noch Belüftung, die gesetzlichen Abstandsflächen sind eingehalten.

Betrachtet man den Zeitstrahl der „Geschichte“ und die Standdauer der Bauwerke, einschl. der Denkmäler, wird diese kurze „Episode“ nicht wahrgenommen werden. Die sicher gewichtigen

Belange des Denkmalschutzes dürfen in diesem Fall nicht dazu führen, dass ein für die überregionale medizinische Versorgung der Bevölkerung erforderlicher Baustein temporär nicht errichtet werden kann.

 

Eine Vorlage im Baukunstbeirat scheidet aufgrund der temporären und systemisch angelegten Planung bzw. realen Versetzung nach Ablauf der 10-jährigen Genehmigung aus.

 

Die Stadt Erlangen beabsichtigt, die beantragte Baugenehmigung zu erteilen.

 

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Lageplan

                        Schnitt

                        Auszug BPlan