Das negative bereinigte Gesamtbudgetergebnis des GME (Amt 24) in Höhe von 498.891,47 € ist als Verlustvortrag in das Haushaltsjahr 2025 zu übertragen. Die in der Vergangenheit ausgezahlten Energieeinsparprämien sind Teil des Haushaltskonsolidierungskonzepts und fallen nicht mehr an.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
- Ausgleich des Defizits des GME in Höhe von 498.891,47 €
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
2.1. Das bereinigte
Budgetergebnis 2024 des GME beträgt -
498.891,47 €.
Es ermittelt sich aus dem errechneten Budgetergebnis des GME per 31.12.2024 in
Höhe von - 443.521,75 € und verringert sich weiter um die
Verwaltungskostenerstattung 2024 vom EJC in Höhe von 55.369,72 €.
Vorjahresergebnisse (bereinigt):
2023 |
1.107.309,47 € |
2020 |
- 981.825,72 € |
|||
2022 |
0,00 € |
2019 |
1.347.127,16 € |
|||
2021 |
- 1.059.173,63 € |
2018 |
1.647.664,19 € |
2.2. Das bereinigte Gesamtergebnis ist der Budgetabrechnung der Kämmerei in der Anlage zu entnehmen.
Darin enthalten sind 178.400,87 €, die aus dem Personalkostenbudget in das Sachkostenbudget übertragen wurden.
Ergebnisse Personalkostenbudget 2024:
ursprünglich |
bereinigt* |
|||
1. Hj. 2024 |
241.105,65 € |
178.400,87 € |
||
2. Hj. 2024 |
163.370,37 € |
0,00 € |
||
Summe |
516.641,91 € |
172.406,26 € |
*Da ein
positives Ergebnis nur bis zu einem Höchstbetrag von 1,5 Prozent der
Gesamtpersonalkosten des Budgetamtes (vorläufiges Endergebnis des Vorjahres)
beim Amt verbleibt, ist der Großteil in Höhe von 226.075,15 € wieder in den
Haushalt zurückgeflossen.
Dem Ergebnis des Personalkostenbudgets liegen neben langzeiterkrankten Mitarbeitenden freie Planstellen zugrunde, die aufgrund des Fachkräftemangels nicht zeitnah wiederbesetzt werden können.
2.3. Folgender Ausgleich des bereinigten Budgetergebnisses ist geplant:
Das GME benötigt zum Ausgleich des Defizits aus 2024 insgesamt 498.891,47 €.
Zum Ausgleich sind 498.891,47 € als Verlustvortrag in das Budget des GME in das Haushaltsjahr 2025 zu übertragen.
2.4. Entwicklung der Budgetrücklage des Amtes 24
– entfällt aufgrund der Sonderregelung für das GME –
3. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Anlagen: Amt 24 Budgetabrechnung 2024