Betreff
Ausdehnung Klimahaushalt - Verzahnung mit Maßnahme Klimaneutrale Verwaltung
Vorlage
31/289/2025
Aktenzeichen
VII/31
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Der Klimahaushalt ist für die Maßnahme S1b „Klimaneutrale Verwaltung“ aus dem beschlossenen Klimaaufbruch ein Controlling-Instrument, um

 

    mit einer Soll-/Ist-Analyse die Anstrengungen der Kommune auf dem Weg zur ihren Klimazielen darzustellen,

 

    mit der Verzahnung eines Reduktionspfades, und damit von jährlichen Emissionsbudgets mit dem Finanzhaushalt, die zur Einhaltung des definierten Reduktionspfades erforderlichen Kosten und personellen Ressourcen zu verdeutlichen und in den Prozess der Mittelbewilligung einzubringen,

 

    dem Stadtrat die Informationen zur Verfügung zu stellen, um mittels Anträge im Haushaltsverfahren steuernd in den Klimaschutz eingreifen zu können,

 

    sowie bei Einbindung mehrerer Akteure der Stadtverwaltung / Eigenbetriebe in den Klimahaushalt, die Maßnahme/n mit der/n höchstmöglichen Klimarelevanz zu identifizieren und Finanzierungsprozess zu starten.

 

Mit einem Pilotprojekt im GME wurde 2024 die Umsetzung des Klimahaushalts für die städtischen Liegenschaften aufgenommen. Der CO2-Ausstoß im Handlungsfeld Gebäude im Ausgangsjahr wurde bilanziert, ein Zielpfad definiert und eine Priorisierung von Maßnahmen in Form eines Sanierungsfahrplans mit Ausweisung der CO2-Einsparung sowie Kosten und personellen Ressourcen je Maßnahme (Sanierungsfahrplan) begonnen. Der Sanierungsfahrplan wird voraussichtlich Mitte 2025 fertiggestellt (BV 24/056/2024/1). Nach Abschluss der Pilotphase im GME wird der Klimahaushalt für die Sanierung der städtischen Liegenschaften für das Haushaltsjahr 2026 fortgesetzt. Sofern der Sanierungsfahrplan noch nicht fertiggestellt sein sollte, wird wie im Vorjahr, mit Vorgriffsmaßnahmen gearbeitet.

 


Eine Ausdehnung des Klimahaushalts auf weitere städtische Akteure wird in der systematischen Bearbeitung der Maßnahme S1a Klimaneutrale Verwaltung konkretisiert (MzK 31/288/2055). Durch die Definition der organisatorischen und operativen Systemgrenzen werden die Handlungsfelder und auch die verantwortlichen Einheiten herausgearbeitet, die aufgrund ihrer Klimarelevanz in der Maßnahme Klimaneutrale Verwaltung berücksichtigt und damit in das Controlling-Instrument des Klimahaushalts einbezogen werden.

 

Die im Pilotprojekt für GME gewählte CO2-basierte Systematik für den Klimahaushalt wird bei der Ausdehnung auf zusätzliche Akteure nicht für alle Handlungsfelder übertragen. Dies erfolgt nur bei wesentlichen Emissionsquellen der Stadtverwaltung. Basis für die Entscheidung über die CO2-Relevanz der Teilmaßnahmen wird die CO2-Bilanz der Stadtverwaltung liefern. Für Handlungsfelder mit untergeordneter Klimarelevanz sowie Maßnahmen, deren Auswirkung nicht direkt in Emissionen umgerechnet werden können (z.B. Ausbau Ladeinfrastruktur), wird beim Klimahaushalt auf Indikatoren ausgewichen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Zielwert des Indikators, das Ziel der Treibhausgasneutralität widerspiegelt bzw. mit dem maximal möglichen Beitrag der Akteure zur Erreichung der Treibhausgasneutralität korreliert. Durch die Verwendung von Indikatoren wird damit der Aufwand der Akteure für den Klimahaushalt gegenüber der Vorgehensweise im GME reduziert, ohne an Aussagekraft zu verlieren.

 

Bei beiden Herangehensweisen – beim CO2-basierten Ansatz und der Indikatoren-Lösung - ist eine Verknüpfung des Klimahaushalts mit dem Finanzhaushalt essentiell, um den Umsetzungsstand zu darzustellen, Kosten und Ressourcen für die Umsetzung offen zu legen und in den Finanzierungsprozess einzubinden sowie um steuernd in den Prozess eingreifen zu können.

 

Weitere Vorgehensweise:

Der Klimahaushalt wird im GME auf Basis des im Piloten entwickelten Prozesses (siehe Beschlussvorlage BWA 24/056/2024/1) fortgesetzt. Die Ausdehnung auf weitere Handlungsfelder der Stadtverwaltung erfolgt nach Abstimmung mit den Fachbereichen sukzessive, je nach Fortschritt / Ergebnisse der Maßnahme S1a „Klimaneutrale Verwaltung.

 


Anlagen: -