Betreff
Änderung im LSA Erhaltungsmanagement- Programm zur energieeffiziente Teilerneuerung von ausfallgefährdeten Lichtsignalanlagen
Vorlage
66/267/2025
Aktenzeichen
VI/66
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

     Im Bauausschuss /Werkausschuss für den Entwässerungsbetrieb am 13.04.2021 wurde das Sonderprogramm zur energieeffizienten Teilerneuerung mit LED- Umrüstung von Lichtsignalanlagen einstimmig beschlossen. Die Umsetzung des Sonderprogrammes wurde entsprechend einem vorläufigen Investitionsplan mit 3.400.000,- € in einem Realisierungszeitraum von 7 Jahren (2022- 2029) beschlossen. In den ersten 3 Jahren des Programms (2022- 2024) wurden insgesamt 30 Lichtsignalanlagen mit neuen Steuergeräten und LED- Signalgebern umgerüstet, welche durch ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Bau gefördert wurden. Die tatsächliche Mitfinanzierung richtete sich nach den zum Zeitpunkt der Umsetzung gegebenen Fördermöglichkeiten und lag im Durchschnitt bei rund 17 %.

 

     Seit 01.05.2024 ist eine Antragstellung für Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) für die Sanierung von Lichtsignalanlagen nicht mehr möglich. In der aktuellen Version (gültig seit 01.11.2024) ist der Förderschwerpunkt für die Sanierung der Lichtsignalanalgen nicht mehr vorhanden. Alternative Fördermöglichkeiten wurden geprüft.
Leider sind derzeit keine weiteren Fördermöglichkeiten mit wirtschaftlich vertretbaren Förderbedingungen vorhanden.

 

Die erforderliche Betriebs- und Verkehrssicherheit von den im Erneuerungsprogramm verbliebenen 57 Lichtsignalanlagen, welche derzeit mit einer überalterten Technologie betrieben werden und die im Störungsfall mit größter Wahrscheinlichkeit nicht mehr instandgesetzt werden können, muss unabhängig von einer Förderung durch die bereits geplante Teilerneuerung dauerhaft wiederhergestellt werden. Neben der Erneuerung der Steuergeräte werden gleichzeitig auch die Signalgeber mit einer LED „1-Watt“ Technologie ausgerüstet. Mit diesen Maßnahmen kann der Stromverbrauch und somit auch der vorhandene CO2- Ausstoß bis zu ca. 90% reduziert werden.

Neben der sicherheitstechnischen Notwendigkeit kann durch die Teilerneuerung auch die Energieeffizienz maßgeblich verbessert und die stetig steigenden Energiekosten optimiert werden

 

Eine weitere Rahmenbedingung stellt die derzeitige Haushaltssituation dar. Die geänderte Finanzierung mit dem Wegfall der Fördermittel erfordert eine Neubewertung der Maßnahme. Generell ist die Aufrechterhaltung des Betriebs der Lichtsignalanlagen eine Pflichtaufgabe der Stadt Erlangen um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhalten. Die Aufschiebung der Erneuerungsmaßnahmen führt zu einem erhöhten Risiko von längeren Ausfallzeiten bei nicht mehr reparaturfähigen Anlagen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzlage wurde das ausstehende Programm nochmals bewertet und zunächst verlängert. Je nach Entwicklung der technischen und finanziellen Rahmenbedingung behält sich die Verwaltung vor eine Intensivierung des Programmes vorzunehmen, wenn dies möglich oder notwendig ist.

 

Die Umsetzung soll mit einem reduzierten jährlichen Mittelansatz in Höhe von 300.000,- € und einem bis 2032 verlängerten Zeitplan erfolgen. Dieser Mittelansatz wurde in den vorgenommenen Haushaltsmeldungen bereits hinterlegt.

 

Die genauere Festlegung, welche Lichtsignalanlagen in dem jeweiligen Projektjahr umgesetzt werden, richtet sich nach festzulegenden Prioritäten, wie Verkehrssicherheit, Ausfallszenario, Energieeinsparung. Durch diese Flexibilität besteht die Möglichkeit, Synergien mit anderen Maßnahamen zu nutzen.  

 

 


Anlagen:        LSA Erneuerungen 2022- 2024- 2 Seiten (Anlage 1)

                        LSA geplanter Umbau 2025- 1 Seite (Anlage 2)