Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Hausnummerierung in der Stadt Erlangen (Entwurf vom 26.03.2025, Anlage) wird beschlossen.
Die Gebühren für die Erteilung von Hausnummern in der Stadt Erlangen
wurden zuletzt im November 2010 mit der damaligen Einführung einer unabhängigen
Gebührensatzung zur Satzung über die Hausnummerierung angepasst. Die Erhöhung
seinerzeit erfolgte von 51,00 € auf 75,00 €.
Aus
Sicht der Verwaltung ist nach 15 Jahren eine
Erhöhung der Gebühren gerechtfertigt. Aktuelle Recherchen in anderen
bayerischen Städten zeigen die dort bestehenden Gebühren auf: Fürth 90,00 €,
Nürnberg bis 150,00 € (Ø 90,00 €), München 105,00 € -150,00 €.
Es wird eine Erhöhung der Gebühr für den
Bereich der Stadt Erlangen auf 90,00 € als angemessen erachtet. Deshalb wird
die entsprechende Angabe in § 2 geändert. Da es sich um die einzige Änderung
handelt, wird auf eine synoptische Darstellung der bisherigen und der neuen
Fassung verzichtet.
In den Jahren 2022, 2023 und 2024 wurden jeweils durchschnittlich 85 Hausnummern verbeschieden, sodass nach einer Gebührenerhöhung mit einer Einnahmensteigerung in Höhe von rund 1.275 € jährlich kalkuliert werden kann.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlage: Satzung zur Änderung der
Gebührensatzung zur Satzung über
die
Hausnummerierung der Stadt Erlangen (Entwurf vom 26.03.2025)