Betreff
Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Hausnummerierung in der Stadt Erlangen
Vorlage
30/107/2025
Aktenzeichen
III/30; VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Hausnummerierung in der Stadt Erlangen (Entwurf vom 26.03.2025, Anlage) wird beschlossen.


Die Gebühren für die Erteilung von Hausnummern in der Stadt Erlangen wurden zuletzt im November 2010 mit der damaligen Einführung einer unabhängigen Gebührensatzung zur Satzung über die Hausnummerierung angepasst. Die Erhöhung seinerzeit erfolgte von 51,00 € auf 75,00 €.

Aus Sicht der Verwaltung ist nach 15 Jahren eine Erhöhung der Gebühren gerechtfertigt. Aktuelle Recherchen in anderen bayerischen Städten zeigen die dort bestehenden Gebühren auf: Fürth 90,00 €, Nürnberg bis 150,00 € (Ø 90,00 €), München 105,00 € -150,00 €.

 

Es wird eine Erhöhung der Gebühr für den Bereich der Stadt Erlangen auf 90,00 € als angemessen erachtet. Deshalb wird die entsprechende Angabe in § 2 geändert. Da es sich um die einzige Änderung handelt, wird auf eine synoptische Darstellung der bisherigen und der neuen Fassung verzichtet.

 

In den Jahren 2022, 2023 und 2024 wurden jeweils durchschnittlich 85 Hausnummern verbeschieden, sodass nach einer Gebührenerhöhung mit einer Einnahmensteigerung in Höhe von rund 1.275 € jährlich kalkuliert werden kann.

 

 

Klimaschutz:

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

        ja, positiv*

        ja, negativ*

        nein

 

 

 

Haushaltsmittel

                    werden nicht benötigt

                    sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlage:          Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über
                        die Hausnummerierung der Stadt Erlangen (Entwurf vom 26.03.2025)