Betreff
Aussetzung der Vergütung und des ÖPNV-Zuschusses bei Pflichtpraktikant*innen
Vorlage
112/150/2025
Aktenzeichen
III/11
Art
Beschlussvorlage

1.    Bei Neueinstellungen von Praktikant*innen, deren Praktikum verpflichtend nach dem    Bayerischen Hochschulgesetz sowie den Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Schule/Hochschule ist, wird die monatliche Vergütung ab dem 01.05.2025 vollständig   ausgesetzt.

2.    Die seit dem 01.01.2020 geltende Regelung bzgl. des Fahrkostenzuschuss bei Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs durch Mitarbeiter*innen (Fahrkostenzuschuss) wird ebenfalls ab dem 01.05.2025 für Neueinstellungen vom Pflichtpraktikant*innen vollständig ausgesetzt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Angebot von qualifizierten Praktika ist ein geeignetes Instrument der Arbeitgeberin Stadt Erlangen, um Kontakt zu qualifizierten und motivierten Bewerber*innen aufzunehmen, diese frühzeitig an die Stadt zu binden und insgesamt die Stadt als attraktive Arbeitgeberin zu       positionieren. Auch kann der frühzeitige Kontakt zu potenziellen Mitarbeiter*innen als           Unterstützung im Recruiting und als Maßnahme gegen den Fachkräftemangel angesehen  werden. Gleichermaßen ist die Stadt Erlangen als soziale Arbeitgeberin verpflichtet, interessierten  Praktikant*innen ein Erfahrungsfeld zu bieten.

Um es den Dienststellen unter der aktuellen Situation der vorläufigen Haushaltsführung gem. Art. 69 Gemeindeordnung, weiterhin zu ermöglichen, qualifizierte und attraktive Praktika für  eine Vielzahl von Interessent*innen anzubieten, werden die Rahmenbedingungen in Bezug auf Vergütung und ÖPNV-Zuschuss angepasst.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bei Praktikant*innen, deren Praktikum verpflichtend nach dem Bayerischen Hochschulgesetz sowie den Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Schule/Hochschule ist (Praktika  fallen somit nicht in den Geltungsbereich des BBiG), soll ab dem 01.05.2025 die Vergütung von derzeit brutto 570,00 €/Monat ausgesetzt werden.

 

Seit dem 01.01.2020 fördert die Stadt Erlangen die Benutzung des öffentlichen                   Personennahverkehrs durch ihre Mitarbeiter*innen mit dem Bus-/Bahnzuschuss (BBZ).        Der VGN gewährt städtischen Beschäftigten zudem auf das Firmen-Abo einen Preisnachlass. Gefördert werden Arbeitnehmer*innen, Beamt*innen, Auszubildend*innen, Anwärter*innen  und Praktikant*innen der Stadt Erlangen im aktiven Arbeitsverhältnis.

 

Seit 01.09.2020 werden freiwillige Praktika nach § 26 BBiG bei der Stadt Erlangen vergütet.
Personen, die ein solches Praktikum bei der Stadt Erlangen ableisten, erhalten auch weiterhin bei einer Praktikumsdauer von länger als einem Monat bis maximal drei Monate die monatliche Vergütung gem. Stadtratsbeschluss vom 23.04.2020 (Grundlage § 26 i. V. m. § 17 BBiG, sowie Anwendung der Richtlinien der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für die Zahlung von Praktikantenvergütungen – Praktikanten-Richtlinie der VKA).

 

Bei Praktikant*innen, die eine Praktikumsvergütung erhalten und länger als einen Monat      beschäftigt sind, soll die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs weiterhin analog der Förderung für Arbeitnehmer*innen, Beamt*innen, Auszubildend*innen und Anwärter*innen gefördert werden. Praktikant*innen, welche keine Vergütung erhalten, erhalten im Gegenzug auch keine Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs.

 

      Berufs- und SEJ-Praktikant*innen sind von dieser Beschlussfassung nicht betroffen und     werden weiterhin gem. § 8 Abs. 1 TVPöD bzw. BBiG i. V. m. § 8 Abs. 1 TVAöD vergütet.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit den Personen, die ein freiwilliges Praktikum nach § 26 BBiG bei der Stadt Erlangen mit   einer Praktikumsdauer von länger als einem Monat bis maximal drei Monate ableisten wird  weiterhin ein entsprechender Praktikantenvertrag abgeschlossen, der auch die Vergütung    regelt.

 

Betroffene freiwillige Praktikant*innen werden zudem über den Fahrkostenzuschuss bei       Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs informiert. Das Personal- und                   Organisationsamt zahlt den Berechtigten die Förderung aus.

 

      Bei Praktikant*innen, deren Praktikum verpflichtend nach dem Bayerischen Hochschulgesetz sowie den Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Schule/Hochschule ist, werden künftig Praktikantenverträge über ein unvergütetes Praktikum abgeschlossen.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             nein

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Durch die vorübergehende Aussetzung der Vergütung der Pflichtpraktika werden pro eingesetzte*r Praktikant*in im Monat 570€ brutto eingespart.

 

Dies ergibt eine gesamtstädtische Einsparung von ca. 33.630€ pro Jahr (Vergleichswert aus dem Jahr 2024).

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt