1.
Bei
Neueinstellungen von Praktikant*innen, deren Praktikum verpflichtend nach
dem Bayerischen Hochschulgesetz sowie
den Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Schule/Hochschule ist, wird
die monatliche Vergütung ab dem 01.05.2025 vollständig ausgesetzt.
2. Die seit dem 01.01.2020 geltende Regelung bzgl. des
Fahrkostenzuschuss bei Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs durch
Mitarbeiter*innen (Fahrkostenzuschuss) wird ebenfalls ab dem 01.05.2025 für
Neueinstellungen vom Pflichtpraktikant*innen vollständig ausgesetzt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Das Angebot von qualifizierten Praktika ist
ein geeignetes Instrument der Arbeitgeberin Stadt Erlangen, um Kontakt zu
qualifizierten und motivierten Bewerber*innen aufzunehmen, diese frühzeitig an
die Stadt zu binden und insgesamt die Stadt als attraktive Arbeitgeberin
zu positionieren. Auch kann der
frühzeitige Kontakt zu potenziellen Mitarbeiter*innen als Unterstützung im Recruiting und als
Maßnahme gegen den Fachkräftemangel angesehen
werden. Gleichermaßen ist die Stadt Erlangen als soziale Arbeitgeberin
verpflichtet, interessierten
Praktikant*innen ein Erfahrungsfeld zu bieten.
Um es den Dienststellen unter der aktuellen
Situation der vorläufigen Haushaltsführung gem. Art. 69 Gemeindeordnung,
weiterhin zu ermöglichen, qualifizierte und attraktive Praktika für eine Vielzahl von Interessent*innen
anzubieten, werden die Rahmenbedingungen in Bezug auf Vergütung und
ÖPNV-Zuschuss angepasst.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Bei Praktikant*innen, deren Praktikum verpflichtend nach dem Bayerischen Hochschulgesetz sowie den Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Schule/Hochschule ist (Praktika fallen somit nicht in den Geltungsbereich des BBiG), soll ab dem 01.05.2025 die Vergütung von derzeit brutto 570,00 €/Monat ausgesetzt werden.
Seit dem 01.01.2020 fördert die Stadt Erlangen die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs durch ihre Mitarbeiter*innen mit dem Bus-/Bahnzuschuss (BBZ). Der VGN gewährt städtischen Beschäftigten zudem auf das Firmen-Abo einen Preisnachlass. Gefördert werden Arbeitnehmer*innen, Beamt*innen, Auszubildend*innen, Anwärter*innen und Praktikant*innen der Stadt Erlangen im aktiven Arbeitsverhältnis.
Seit
01.09.2020 werden freiwillige Praktika nach § 26 BBiG bei der Stadt Erlangen
vergütet.
Personen, die ein solches Praktikum bei der Stadt Erlangen ableisten, erhalten
auch weiterhin bei einer Praktikumsdauer von länger als einem Monat bis maximal
drei Monate die monatliche Vergütung gem. Stadtratsbeschluss vom 23.04.2020
(Grundlage § 26 i. V. m. § 17 BBiG, sowie Anwendung der Richtlinien der
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für die Zahlung von
Praktikantenvergütungen – Praktikanten-Richtlinie der VKA).
Bei Praktikant*innen, die eine Praktikumsvergütung erhalten und länger als einen Monat beschäftigt sind, soll die Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs weiterhin analog der Förderung für Arbeitnehmer*innen, Beamt*innen, Auszubildend*innen und Anwärter*innen gefördert werden. Praktikant*innen, welche keine Vergütung erhalten, erhalten im Gegenzug auch keine Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs.
Berufs- und SEJ-Praktikant*innen sind von dieser Beschlussfassung nicht betroffen und werden weiterhin gem. § 8 Abs. 1 TVPöD bzw. BBiG i. V. m. § 8 Abs. 1 TVAöD vergütet.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Mit den Personen, die ein freiwilliges Praktikum nach § 26 BBiG bei der Stadt Erlangen mit einer Praktikumsdauer von länger als einem Monat bis maximal drei Monate ableisten wird weiterhin ein entsprechender Praktikantenvertrag abgeschlossen, der auch die Vergütung regelt.
Betroffene freiwillige Praktikant*innen werden zudem über den Fahrkostenzuschuss bei Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs informiert. Das Personal- und Organisationsamt zahlt den Berechtigten die Förderung aus.
Bei Praktikant*innen, deren Praktikum verpflichtend nach dem Bayerischen Hochschulgesetz sowie den Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Schule/Hochschule ist, werden künftig Praktikantenverträge über ein unvergütetes Praktikum abgeschlossen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:
nein
5. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Durch
die vorübergehende Aussetzung der Vergütung der Pflichtpraktika werden pro
eingesetzte*r Praktikant*in im Monat 570€ brutto eingespart.
Dies ergibt eine gesamtstädtische Einsparung von ca. 33.630€ pro Jahr (Vergleichswert aus dem Jahr 2024).
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt