Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Folge der Inanspruchnahme von Kreditermächtigungen
Der Entwässerungsbetrieb der Stadt
Erlangen (EBE) wird ermächtigt, Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen für die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen in
dem von der Regierung von Mittelfranken genehmigten Volumen aufzunehmen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Ausgangslage
In der sog. haushaltslosen Zeit darf die Gemeinde gem. Art. 69 Abs. 2 Satz 1
Bayerische Gemeindeordnung (GO) Kredite
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zu einem Viertel des
durchschnittlichen Betrags der für die vier Vorjahre festgesetzten Kredite
aufnehmen. Die Regelung findet für Eigenbetriebe ohne eigene
Rechtspersönlichkeit gleichermaßen
Anwendung. Für den EBE errechnet sich danach für das Haushaltsjahr 2025 ein
zulässiges Kreditaufnahmevolumen von 3.921.300 EUR.
Eine angemessene Erhöhung dieser Kreditaufnahme ist zulässig, wenn besondere Umstände im Einzelfall die Erhöhung rechtfertigen. Die Erhöhung bedarf nach Art. 69 Abs. 4 Satz 1 GO der Genehmigung. Die Genehmigung darf den Zielen der Wiederherstellung einer geordneten Haushaltswirtschaft und der dauernden Leistungsfähigkeit nicht widersprechen; sie kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden.
Die Stadtkämmerei stellt für den EBE bei der Regierung von Mittelfranken einen Antrag auf Einzelgenehmigung für eine Kreditermächtigung von 20.300.500 EUR gem. der in Anlage aufgeführten Einzelmaßnahmen.
Die Abwasserentsorgung als Pflichtaufgabe der Gemeinde gem. § 56 WHG und Art. 34 BayWG umfasst die Gesamtheit der Abwassersammlung und -reinigung. Diese beinhaltet insbesondere den Betrieb eines dichten Kanalnetzes sowie die auflagengerechte Reinigung des Schmutzwassers. Zusätzlich erfüllt der EBE gem. Zweckvereinbarungen auch die Pflichtaufgabe der Abwasserreinigung für die angeschlossenen Umlandgemeinden und Zweckverbände.
Der EBE finanziert sich vollständig aus Beiträgen und Gebühren. Im Jahr 2024 wurde die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr für den 4-jährigen Kalkulationszeitraum 2025 – 2028 neu kalkuliert, vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüft und vom Stadtrat beschlossen. Alle Maßnahmen aus dem Investitionsprogramm 2025 sind in die aktuelle Gebühr einkalkuliert und somit unabhängig vom städtischen Haushalt finanziert.
Das Investitionsprogramm wird jeweils mit Erstellung des Wirtschaftsplans aktualisiert und fortgeschrieben. Es bestehen somit keine Kreditermächtigungen aus den Vorjahren.
Sämtliche Kreditaufnahmen, für die die Regierung von Mittelfranken eine Einzelgenehmigung erteilt, sind in Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken vom Stadtrat beschlussfähig zu behandeln.
Erläuterung der Maßnahmen
Das Investitionsprogramm 2025 beinhaltet im wesentlichen Investitionen zur Abwasserreinigung, Abwassersammlung und für Sonderbauwerke im Kanalnetz. Die verschiedenen Maßnahmen im Kanalnetz dienen der Dichtigkeit der Kanäle und stellen den Betrieb eines rechtskonformen Kanalnetzes sicher. Bei den Maßnahmen Sonderbauwerke und Pumpstationen werden wasserrechtliche Auflagen umgesetzt, für die zudem Umsetzungsfristen gelten.
Zu nennen ist hier der Neubau des Überlaufbeckens Eltersdorf, welches in 2 Bauabschnitten errichtet wird und voll mit der Abwasserabgabe verrechnet wird.
Daneben ist die Gesamtmaßnahme Ausbaukonzept 2030 mit dem weiteren Ausbau des Klärwerks und der Realisierung einer 4. Reinigungsstufe besonders zu nennen.
Das Projekt 4. Reinigungsstufe hat ein Investitionsvolumen von 33.700.000 EUR und wurde in 2024 begonnen. Die Maßnahme wird gem. Förderbescheid vom Freistaat Bayern mit max. 15.000.0000 EUR bis 2028 (Ende des Kalkulationszeitraum) gefördert. Diese hohe Förderquote gilt jedoch nur, wenn die Investitionen auch wirklich wie geplant in den Jahren 2025 – 2028 getätigt werden.
Der gesamte Investitionsplan 2025 mit Erläuterungen und Begründungen ist in Anlage beigefügt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen bis zu dem von der Regierung von Mittelfranken genehmigten und vom Stadtrat beschlossenen Volumen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Abschluss von Kreditverträgen.
Anlagen: Übersicht Einzelmaßnahmen
Wirtschaftsplan 2025 mit Investitionsprogramm