Betreff
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Vorlage
66/264/2025
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Verschiedene Straßen und Wege sind fertiggestellt worden, bei anderen hat sich die Verkehrsbedeutung geändert oder sie haben ihre Verkehrsbedeutung verloren. Sie sind daher zu widmen, umzustufen bzw. einzuziehen (Art. 6, 7, 8 BayStrWG).

 

Die Auswirkungen auf die Widmung sind in der Anlage dargestellt (Ortsstraße in rot, beschränkt öffentlicher Weg in orange, Feld- und Waldweg in grau, Eigentümerweg in hellbraun).

 

Widmung von Ortsstraßen

 

Gemarkung Bruck

 

Zug

Straße

Beschreibung

 

 

 

1480

Schuckertstraße

Widmung der Flurnummern 483/1, 483/2, 484/2, 484/3, 1949/352 und 1949/357 Gemarkung Bruck zur Ortsstraße  gem. städtebaulichem Vertrag v. 13.05.2016 und B-Plan 436.

 

 

Länge: 295 m

 

 

Träger der Baulast: Stadt Erlangen

 

 

Widmung nach Herstellung

 

 

Anlage: Lageplan 1

 

Gemarkung Kosbach

 

Zug

Straße

Beschreibung

 

 

 

622

Haundorfer Straße

Umstufung vom Feld- und Waldweg zur Ortsstraße gem. städtebaulichem Vertrag v. 21.06.2021 und B-Plan 469 auf den Flurnummern 499/0; 500/0 Gemarkung Kosbach

 

 

Länge: 48 m

 

 

Träger der Baulast: Stadt Erlangen

 

 

Widmung nach Herstellung

 

 

Anlage: Lageplan 2

 

1481

An den Häuslinger
Gärten

Widmung der Flurnummer 501/0 Gemarkung Kosbach zur Ortsstraße gem. städtebaulichem Vertrag v. 21.06.2021 und B-Plan 469.

 

 

Länge: 166 m

 

 

Träger der Baulast: Stadt Erlangen

 

 

Widmung nach Herstellung

 

 

Anlage: Lageplan 3

Gemarkung Großdechsendorf

 

Zug

Straße

Beschreibung

 

 

 

910 u. 955

Verbreiterung Bischofsweiherstraße u. Neu-widmung Möwenweg

Widmung der Flurnummer 391/3 Gemarkung Großdechsendorf zur Ortsstraße gem. Erschließungsvertrag v. 06.10.2022 und BP D 265.

 

 

Länge: 103 m (Möwenweg)

 

 

Träger der Baulast: Stadt Erlangen

 

 

Widmung nach Herstellung

 

 

Anlage: Lageplan 7

 

Widmung von beschränkt öffentlichen Wegen

 

Gemarkung Erlangen

 

Zug

Straße

Beschreibung

 

 

 

287

Geh- und Radweg zw. Helene-Richter-Straße und Marie-Curie-Straße

Widmungserweiterung zum bestehenden Gehweg durch Zulassung von Radverkehr – Widmung zum beschränkt öffentlichen Weg mit Fuß- und Radverkehr auf den Flurnummern 1945/712, 1945/711 (Teilfläche) Gemarkung Erlangen

 

 

Länge: 101 m

 

 

Träger der Baulast: Stadt Erlangen

 

 

Widmung entsprechend der tatsächlichen Verkehrsbedeutung

 

 

Anlage: Lageplan 4

 

310

Fahrradabstellanlage Paul-Gossen-Straße

Widmung zum beschränkt öffentlichen Weg mit Fuß- und Radverkehr auf einer Teilfläche der Flurnummern 1958/0 und  1958/20 Gemarkung Erlangen

 

 

Fläche: ca. 700 m²

 

 

Träger der Baulast: Stadt Erlangen

 

 

Widmung nach Herstellung entsprechend Verkehrsbedeutung

 

 

Anlage: Lageplan 6

 

Gemarkung Bruck und Erlangen

 

Zug

Straße

Beschreibung

277

Geh- und Radweg zw. Buckenhofer Weg und Brucker Radweg

Widmung zum beschränkt öffentlichen Weg mit Fuß- und Radverkehr auf Teilflächen der Flurnummern 463/5 Gmkg. Bruck und 1955/1 Gmkg. Erlangen

 

 

Länge: 51 m

 

 

Träger der Baulast: Stadt Erlangen

 

 

Widmung entsprechend Verkehrsbedeutung BP 108

 

 

Anlage: Lageplan 5

 

Gemarkung Großdechsendorf

 

Zug

Straße

Beschreibung

121

Fußwegeverbindung Fortunastraße - Pirolweg

Widmung zum beschränkt öffentlichen Weg mit Fußgängerverkehr auf Fl.Nrn. 398/6 und 397/13 Gmkg. Großdechsendorf gem. Erschließungsvertrag v. 06.10.2022 und BP D 265.

 

 

Länge: 97 m

 

 

Träger der Baulast: Stadt Erlangen

 

 

Widmung nach Herstellung

 

 

Anlage: Lageplan 8

 

Die Widmungen werden am Tag nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt wirksam.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

        Straßen und Wege sind durch Widmung, Umstufung und Einziehung ihrer Zweckbestimmung zuzuführen bzw. zu ändern oder zu entziehen

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Widmungen, Umstufungen und Einziehungen von Straßen und Wegen sind vom BWA zu beschließen und anschließend ortsüblich bekannt zu machen.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Gemäß BayStrWG Art. 6, 7, 8 werden vorgenannte Straßen und Wege gewidmet, eingezogen  bzw. umgestuft.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

0 €

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:                             Lageplan 1

                                               Lageplan 2

                                               Lageplan 3

                                               Lageplan 4

                                               Lageplan 5

                                               Lageplan 6

                                               Lageplan 7

Lageplan 8