Betreff
Budgetierungsregeln 2025 - Änderung aufgrund Haushaltslage
Vorlage
113/109/2025
Aktenzeichen
III/11
Art
Beschlussvorlage

Die veränderten Regeln für die Budgetierung gelten ab dem Haushaltsjahr 2025. Die Regelungen mussten im Bereich der Personalkostenbudgetierung aufgrund der Haushaltslage angepasst werden.

 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Aktualisierung der Budgetierungsregeln.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Seit 2000 werden Personalkosten in die Budgetierung einbezogen, mit einer Umstellung 2014 auf eine Abrechnung von Gut- und Lastschriften.

 

Ab 2025 wird im Rahmen der Haushaltskonsolidierung für ein positives Ergebnis eine Veränderung erfolgen. Diese verbleiben anders, als sonst, nicht zu 100 % beim Budgetamt, solange ein Anteil von 1,5 % an den Gesamtpersonalkosten des Budgetamtes (vorläufiges Endergebnis des Vorjahres) nicht überschritten wurde, sondern fließen zu 80 % an den Haushalt zurück und 20 % werden in einen zentralen Härtefallfonds übermittelt.
Ein negatives Ergebnis wird zu 100 % der Dienststelle angerechnet und durch Kürzungen im Sachmittelbudget ausgeglichen. Zuschüsse/Erstattungen werden nun als Teil des Sachmittelbudgets betrachtet.

Der bei Amt 11 geführte Härtefallfonds dient der Finanzierung von zwingend notwendigen Personaleinsätzen auf zbV-Stellen, wenn das Fachamt diese nicht finanzieren kann. Die Entscheidung darüber obliegt Ref. III. 

 

Folgeeffekte der Umstellung – striktere Haushaltskontrolle:

1.    Dienststellen müssen Personalmaßnahmen stärker mit Sachkostenbudgets abgleichen, da Mehrkosten direkt dort gegengerechnet werden.

2.    Einsparungen können nicht mehr intern genutzt werden, da 20 % an einen zentralen Härtefallfonds abgeführt werden; die restlichen 80 % dienen der Haushaltskonsolidierung.

3.    Eingeschränkte Flexibilität bei Personalentscheidungen: Sperrungen oder Streichungen von Stellen führen sofort zum Verlust von Gutschriften.

4.    Negativergebnisse werden direkt aus dem Sachmittelbudget gedeckt, was andere betriebliche Ausgaben einschränken kann.

5.    Die zentrale Verwaltung von Zuschüssen und Erstattungen nimmt den Dienststellen direkten Zugriff auf diese Mittel.

6.    Insgesamt führt die Reform zu einer verstärkten Zentralisierung und Steuerung der Personalkosten, wobei Dienststellen weiterhin einen gewissen Handlungsspielraum haben, aber auch stärkeren Haushaltszwängen unterliegen.

 

Die Maßnahme hat wie im Konsolidierungsbeschluss bereits benannt einen Einspareffekt von 800.000 €.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Veröffentlichung der neuen Budgetierungsregeln.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

 

Für die Maßnahme wurde eine Einsparung von 800.000 € kalkuliert (siehe entsprechender Listenpunkt im HH-Konsolidierungsbeschluss).

 


Anlagen:        Budgetierungsregeln 2025