Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Die weitere Konkretisierung der Maßnahme S1a „Klimaneutrale Verwaltung“ wird
gemäß dem in Abschnitt II dargestellten Konzept bearbeitet.
Die Emissionen der kommunalen Gebäude / Einrichtungen lagen
im Jahr 2022 bei 11.200 Tonnen CO2. Dies entspricht einem Anteil von
rund 1,2 % der Gesamtemissionen im Stadtgebiet Erlangen, wovon 0,9 % auf die
städtischen Liegenschaften und 0,3 % auf die restlichen städtischen
Einrichtungen entfallen. Die städtischen Liegenschaften stellen mit der Sanierung
der Bestandsgebäude zur Reduktion des Energieverbrauchs und dem Ersatz von
fossilen Brennstoffen durch erneuerbare Energien, Ausbau der Solaranlagen sowie
Standards für ressourcenschonendes Bauen das Kernstück der Klimaneutralen
Verwaltung dar.
Die Umsetzung erfolgt in den Maßnahmen „Klimaneutrale städtische
Liegenschaften“ (G1a) in Kombination mit „Ressourcenschonendes Bauen und
Sanieren“ (G4), Moratorium Kesselersatz / Austausch von Öl- und Gasheizungen“
(E3) und „Ausbau von Photovoltaikanlagen“ (E4).
Die Herbeiführung der Treibhausgasneutralität der Verwaltung geht jedoch über den eigenen Gebäudebestand hinaus und erfordert eine Herangehensweise, bei der die Erfassung weiterer Emissionsquellen sowie die Konkretisierung der erforderlichen CO2-Reduktionsmaßnahmen zentrale Elemente darstellen.
Folgende Schritte sind dafür notwendig:
1 Bestimmen der
organisatorischen und operativen Systemgrenzen der Klimaneutralen Verwaltung
1.1 Die organisatorische Systemgrenze gibt an, welche Bereiche, Standorte und Organisationseinheiten der Stadtverwaltung in die Maßnahme S1a Klimaneutrale Verwaltung einbezogen werden.
Vorgehen:
Es werden nur die Emissionen erfasst, die der Stadtverwaltung als Organisation zugeschrieben werden können und unter deren operativen Kontrolle stehen. Das heißt die Geschäftsbereiche des Oberbürgermeisters, sowie der sieben weiteren Referate inklusive der dazugehörigen Dienststellen und Eigenbetriebe.
Die städtischen Beteiligungen und Tochtergesellschaften sind nicht Gegenstand der Betrachtung und Zielsetzung der Maßnahme S1a.
1.2 Die operative Systemgrenze legt fest, für welche Klimaschutzaspekte und Aktivitäten der Stadtverwaltung die Treibhausgasemissionen ermittelt werden. Sämtliche zu berücksichtigende Emissionsquellen sind hier zu definieren.
Vorgehen:
Die operative Systemgrenze wird im Zuge der Erstellung einer Basis-CO₂-Bilanz (Erstbilanz) festgelegt (siehe Scopes 1-3 im Abschnitt 2).
2
Treibhausgasemissionen erfassen und bilanzieren
Bisher wurden die Treibhausgasemissionen lediglich auf
kommunaler Ebene -also für die Gesamtstadt- bilanziert (vgl. BV 31/286/2025).
Dafür wurde die für Kommunen in Deutschland gängige Bilanzierungssystematik
Kommunal (BISKO) genutzt. Die Datenauflösung dieser Gesamtstadt-Bilanz reicht
jedoch nicht aus, um konkrete Erkenntnisse auf Ebene der Stadtverwaltung zu
gewinnen. Für den Bereich der Stadtverwaltung wurde bislang mit Indikatoren
gearbeitet.
Indikatoren wie z.B. die Anzahl der Dienstreisen, der Papierverbrauch, der
Einkauf von IT-Waren und -Dienstleistungen oder das Abfallaufkommen zeigen im
Zeitverlauf zwar Trends, sie bieten jedoch keine Transparenz über die
tatsächlich verursachten CO₂-Emissionen. Auf Grundlage
dieser Indikatoren bleibt der CO₂-Fußabdruck der Verwaltung intransparent, wodurch emissionsintensive
Bereiche schwer identifiziert werden können.
Das ifeu-Institut empfiehlt ergänzend zu den Indikatoren (s.
Maßnahme S1a) die jährliche Erstellung einer CO₂-Bilanz für die Stadtverwaltung (wie sie auch
in anderen Organisationen, Unternehmen und vielen Kommunen üblich ist).
Eine systematische CO₂-Bilanzierung der „Verwaltung“ ist in Erlangen bisher nicht erfolgt.
Diese soll präziser aufzeigen, welche Bereiche in der Verwaltung (zusätzlich zum oben genannten Gebäudebestand) die größten Emissionen verursachen – z.B. Dienstreisen, IT- und Materialbeschaffung, Treibstoffverbrauch des Fuhrparks z.B. Feuerwehr, Müllabfuhr, Stadtreinigung etc.
Nur auf Basis belastbarer Zahlen werden die Bereiche mit dem größten
Einsparpotenzial sichtbar. Daraufhin können realistische Klimaziele gesetzt,
konkrete Maßnahmenpläne entwickelt und über die Jahre hinweg überprüft werden,
ob ergriffene Maßnahmen wirksam sind.
Gleichzeitig dient eine CO₂-Bilanz als gemeinsame Faktenbasis – sie schafft Transparenz und fördert den Dialog mit Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Bürger*innen. Sie ist zudem ein wirksames Motivations- und Beteiligungswerkzeug:
Jede Dienststelle, jeder Eigenbetrieb und alle Mitarbeitenden können aktiv zum Klimaschutz beitragen – z. B. durch die bevorzugte Nutzung des ÖPNV bei Dienstreisen, reduzierten Verbrauch von Papier- und Toner, Umstieg auf E-Mobilität, oder die Rückgabe nicht genutzter IT-Geräte.
Weiteres Vorgehen:
Zum Stichtag Dezember 2024 wird eine Basisbilanz erstellt
die jährlich -mindestens jedoch alle 2 Jahre- zu aktualisieren ist.
Analog zu anderen Kommunalverwaltungen wird die Bilanz auf Basis des Greenhouse
Gas Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard (GHG) vorgenommen.
Hier handelt es sich um den international führenden
ganzheitlichen Standard zur Bilanzierung von Treibhausgasemissionen für
Unternehmen, Organisationen und Regierungen, der die drei wichtigen
Emissionskategorien (Scope 1, 2 und 3) berücksichtigt:
• Scope 1: Direkte Emissionen (Eigene Anlagen und Fahrzeuge)
• Scope 2: Indirekte Emissionen (Bezogener Strom und Wärme) und
• Scope 3: Emissionen der Lieferketten.
EB77 bilanziert bereits nach der GHG-Methodik. Dies erleichtert die Erstellung
einer Dach-Bilanz, in der die Emissionen der Stadtverwaltung und der
Eigenbetriebe konsolidiert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die im Rahmen
der Definition der operativen Systemgrenzen identifizierten weiteren
Eigenbetriebe entweder dieselbe Bilanzierungsmethode anwenden oder ihre
emissionsrelevanten Jahresdaten zur Verfügung stellen.
Bei der Festlegung der Handlungsfelder und Emissionsquellen mit Relevanz für die Herbeiführung der Treibhausgasneutralität empfiehlt es sich, auf die Felder mit wesentlichem Einfluss auf die CO2-Emission der Verwaltung zu fokussieren. Allein für Strom-, Wärmeverbrauch und Fuhrpark fallen in einer Stadtverwaltung im Schnitt über 80 % der Gesamtemissionen an. Daher ist die Berücksichtigung dieser Quellen für die Bilanzerstellung maßgeblich. Die Identifikation und Berücksichtigung weiterer Emissionsquellen ist individuell festzulegen.
Folgende Emissionsquellen der Stadtverwaltung (inkl. Eigenbetriebe) werden bei der Erstellung einer Basis- CO₂-Bilanz nach dem GHG-Standard grundsätzlich berücksichtigt:
Um die Emissionsquellen in Scope 3 zu bestimmen, die zur Erstellung einer belastbaren und repräsentativen CO2-Bilanz berücksichtigt werden sollen, wird eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt. Hierfür sind folgende Kriterien anzuwenden:
• Datenverfügbarkeit für die jeweilige Emissionsquelle
• Quantität der CO2-Emissionen
• Beeinflussbarkeit der CO2-Emissionen durch die Stadtverwaltung.
Bereiche der Stadtverwaltung, die einen geringen, indirekten
oder schwer messbaren Einfluss auf den CO2 -Ausstoß haben (wie z.B. Anzahl
der E-Ladepunkte, Anzahl der E-Fahrzeuge, Maßnahmen zur betrieblichen
Mobilität, etc.), werden nicht in der Bilanz erfasst. Hier wird ein Monitoring
wie gehabt über die etablierten Indikatoren erfolgen.
3 Ziele beschließen
und Maßnahmen planen
Auf Basis des Klimaziels der Stadt Erlangen müssen - als Schlüsselfaktor zur Zielerreichung –Konkretisierungen von Teilmaßnahmen der Maßnahme S1a erfolgen. Dies soll in Form von Einzel-Steckbriefen erfolgen. Diese können nur mit den verantwortlichen Dienststellen erarbeitet werden und geben unter anderem einen Überblick über Umsetzungsschritte / beabsichtigten Reduktionspfade (inkl. Umfang, Kosten, Finanzierung, Zeitrahmen und CO2-Einsparpotential), Erfolgsindikatoren sowie Verantwortlichkeiten. Die Konkretisierung liegt bei einzelnen Teilmaßnahmen bereits vor.
Weiteres Vorgehen:
Vervollständigung der Konkretisierung bei ausgewählten Teilmaßnahmen in Form von Einzel-Steckbriefen.
Anlagen: -