Betreff
Konkretisierung der Fahrplan Klima-Aufbruch Maßnahme: (S1a) "Klimaneutrale Verwaltung"
Vorlage
31/288/2025
Aktenzeichen
VII/31
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Die weitere Konkretisierung der Maßnahme S1a „Klimaneutrale Verwaltung“ wird gemäß dem in Abschnitt II dargestellten Konzept bearbeitet.


Die Emissionen der kommunalen Gebäude / Einrichtungen lagen im Jahr 2022 bei 11.200 Tonnen CO2. Dies entspricht einem Anteil von rund 1,2 % der Gesamtemissionen im Stadtgebiet Erlangen, wovon 0,9 % auf die städtischen Liegenschaften und 0,3 % auf die restlichen städtischen Einrichtungen entfallen. Die städtischen Liegenschaften stellen mit der Sanierung der Bestandsgebäude zur Reduktion des Energieverbrauchs und dem Ersatz von fossilen Brennstoffen durch erneuerbare Energien, Ausbau der Solaranlagen sowie Standards für ressourcenschonendes Bauen das Kernstück der Klimaneutralen Verwaltung dar.
Die Umsetzung erfolgt in den Maßnahmen „Klimaneutrale städtische Liegenschaften“ (G1a) in Kombination mit „Ressourcenschonendes Bauen und Sanieren“ (G4), Moratorium Kesselersatz / Austausch von Öl- und Gasheizungen“ (E3) und „Ausbau von Photovoltaikanlagen“ (E4).

Die Herbeiführung der Treibhausgasneutralität der Verwaltung geht jedoch über den eigenen Gebäudebestand hinaus und erfordert eine Herangehensweise, bei der die Erfassung weiterer Emissionsquellen sowie die Konkretisierung der erforderlichen CO2-Reduktionsmaßnahmen zentrale Elemente darstellen.

Folgende Schritte sind dafür notwendig:

 

1 Bestimmen der organisatorischen und operativen Systemgrenzen der Klimaneutralen Verwaltung

 

1.1 Die organisatorische Systemgrenze gibt an, welche Bereiche, Standorte und Organisationseinheiten der Stadtverwaltung in die Maßnahme S1a Klimaneutrale Verwaltung einbezogen werden.

 

Vorgehen:

Es werden nur die Emissionen erfasst, die der Stadtverwaltung als Organisation zugeschrieben werden können und unter deren operativen Kontrolle stehen. Das heißt die Geschäftsbereiche des Oberbürgermeisters, sowie der sieben weiteren Referate inklusive der dazugehörigen Dienststellen und Eigenbetriebe.

Die städtischen Beteiligungen und Tochtergesellschaften sind nicht Gegenstand der Betrachtung und Zielsetzung der Maßnahme S1a.

 

1.2 Die operative Systemgrenze legt fest, für welche Klimaschutzaspekte und Aktivitäten der Stadtverwaltung die Treibhausgasemissionen ermittelt werden. Sämtliche zu berücksichtigende Emissionsquellen sind hier zu definieren.

 

Vorgehen:

Die operative Systemgrenze wird im Zuge der Erstellung einer Basis-CO-Bilanz (Erstbilanz) festgelegt (siehe Scopes 1-3 im Abschnitt 2).

 

2 Treibhausgasemissionen erfassen und bilanzieren

Bisher wurden die Treibhausgasemissionen lediglich auf kommunaler Ebene -also für die Gesamtstadt- bilanziert (vgl. BV 31/286/2025). Dafür wurde die für Kommunen in Deutschland gängige Bilanzierungssystematik Kommunal (BISKO) genutzt. Die Datenauflösung dieser Gesamtstadt-Bilanz reicht jedoch nicht aus, um konkrete Erkenntnisse auf Ebene der Stadtverwaltung zu gewinnen. Für den Bereich der Stadtverwaltung wurde bislang mit Indikatoren gearbeitet.

Indikatoren wie z.B. die Anzahl der Dienstreisen, der Papierverbrauch, der Einkauf von IT-Waren und -Dienstleistungen oder das Abfallaufkommen zeigen im Zeitverlauf zwar Trends, sie bieten jedoch keine Transparenz über die tatsächlich verursachten CO-Emissionen. Auf Grundlage dieser Indikatoren bleibt der CO-Fußabdruck der Verwaltung intransparent, wodurch emissionsintensive Bereiche schwer identifiziert werden können.

 

Das ifeu-Institut empfiehlt ergänzend zu den Indikatoren (s. Maßnahme S1a) die jährliche Erstellung einer CO-Bilanz für die Stadtverwaltung (wie sie auch in anderen Organisationen, Unternehmen und vielen Kommunen üblich ist).

Eine systematische CO-Bilanzierung der „Verwaltung“ ist in Erlangen bisher nicht erfolgt.

Diese soll präziser aufzeigen, welche Bereiche in der Verwaltung (zusätzlich zum oben genannten Gebäudebestand) die größten Emissionen verursachen – z.B. Dienstreisen, IT- und Materialbeschaffung, Treibstoffverbrauch des Fuhrparks z.B. Feuerwehr, Müllabfuhr, Stadtreinigung etc.


Nur auf Basis belastbarer Zahlen werden die Bereiche mit dem größten Einsparpotenzial sichtbar. Daraufhin können realistische Klimaziele gesetzt, konkrete Maßnahmenpläne entwickelt und über die Jahre hinweg überprüft werden, ob ergriffene Maßnahmen wirksam sind.

Gleichzeitig dient eine CO-Bilanz als gemeinsame Faktenbasis sie schafft Transparenz und fördert den Dialog mit Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Bürger*innen. Sie ist zudem ein wirksames Motivations- und Beteiligungswerkzeug:

Jede Dienststelle, jeder Eigenbetrieb und alle Mitarbeitenden können aktiv zum Klimaschutz beitragen – z. B. durch die bevorzugte Nutzung des ÖPNV bei Dienstreisen, reduzierten Verbrauch von Papier- und Toner, Umstieg auf E-Mobilität, oder die Rückgabe nicht genutzter IT-Geräte.

 

Weiteres Vorgehen:

Zum Stichtag Dezember 2024 wird eine Basisbilanz erstellt die jährlich -mindestens jedoch alle 2 Jahre- zu aktualisieren ist.
Analog zu anderen Kommunalverwaltungen wird die Bilanz auf Basis des Greenhouse Gas Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard (GHG) vorgenommen.

Hier handelt es sich um den international führenden ganzheitlichen Standard zur Bilanzierung von Treibhausgasemissionen für Unternehmen, Organisationen und Regierungen, der die drei wichtigen Emissionskategorien (Scope 1, 2 und 3) berücksichtigt:

           Scope 1: Direkte Emissionen (Eigene Anlagen und Fahrzeuge)

           Scope 2: Indirekte Emissionen (Bezogener Strom und Wärme) und

           Scope 3: Emissionen der Lieferketten.


EB77 bilanziert bereits nach der GHG-Methodik. Dies erleichtert die Erstellung einer Dach-Bilanz, in der die Emissionen der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe konsolidiert werden. Voraussetzung dafür ist, dass die im Rahmen der Definition der operativen Systemgrenzen identifizierten weiteren Eigenbetriebe entweder dieselbe Bilanzierungsmethode anwenden oder ihre emissionsrelevanten Jahresdaten zur Verfügung stellen.

Bei der Festlegung der Handlungsfelder und Emissionsquellen mit Relevanz für die Herbeiführung der Treibhausgasneutralität empfiehlt es sich, auf die Felder mit wesentlichem Einfluss auf die CO2-Emission der Verwaltung zu fokussieren. Allein für Strom-, Wärmeverbrauch und Fuhrpark fallen in einer Stadtverwaltung im Schnitt über 80 % der Gesamtemissionen an. Daher ist die Berücksichtigung dieser Quellen für die Bilanzerstellung maßgeblich. Die Identifikation und Berücksichtigung weiterer Emissionsquellen ist individuell festzulegen.

Folgende Emissionsquellen der Stadtverwaltung (inkl. Eigenbetriebe) werden bei der Erstellung einer Basis- CO-Bilanz nach dem GHG-Standard grundsätzlich berücksichtigt:

 

Screenshot (546)

 

Um die Emissionsquellen in Scope 3 zu bestimmen, die zur Erstellung einer belastbaren und repräsentativen CO2-Bilanz berücksichtigt werden sollen, wird eine Wesentlichkeitsanalyse durchgeführt. Hierfür sind folgende Kriterien anzuwenden:

 

           Datenverfügbarkeit für die jeweilige Emissionsquelle

           Quantität der CO2-Emissionen

           Beeinflussbarkeit der CO2-Emissionen durch die Stadtverwaltung.

 

Bereiche der Stadtverwaltung, die einen geringen, indirekten oder schwer messbaren Einfluss auf den CO2 -Ausstoß haben (wie z.B. Anzahl der E-Ladepunkte, Anzahl der E-Fahrzeuge, Maßnahmen zur betrieblichen Mobilität, etc.), werden nicht in der Bilanz erfasst. Hier wird ein Monitoring wie gehabt über die etablierten Indikatoren erfolgen.

 

3 Ziele beschließen und Maßnahmen planen

 

Auf Basis des Klimaziels der Stadt Erlangen müssen - als Schlüsselfaktor zur Zielerreichung –Konkretisierungen von Teilmaßnahmen der Maßnahme S1a erfolgen. Dies soll in Form von Einzel-Steckbriefen erfolgen. Diese können nur mit den verantwortlichen Dienststellen erarbeitet werden und geben unter anderem einen Überblick über Umsetzungsschritte / beabsichtigten Reduktionspfade (inkl. Umfang, Kosten, Finanzierung, Zeitrahmen und CO2-Einsparpotential), Erfolgsindikatoren sowie Verantwortlichkeiten. Die Konkretisierung liegt bei einzelnen Teilmaßnahmen bereits vor.

 

Weiteres Vorgehen:

Vervollständigung der Konkretisierung bei ausgewählten Teilmaßnahmen in Form von Einzel-Steckbriefen.


Anlagen: -