Betreff
Neubau einer Geh- und Radwegverbindung zwischen Häusling und Haundorf,
hier: Beschluss der Entwurfsplanung
Vorlage
66/263/2025
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

 

Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung zum Neubau der Geh- und Radwegverbindung zwischen Häusling und Haundorf in Erlangen

 

 

 

 

 

1 Lageplan

M 1: 250

Plan-Nr.:

2-2402.1.1 E

1 Höhenplan

M 1: 25/250

Plan-Nr.:

2-2402.3.1 E

1 Regelquerschnitt

M 1: 50

Plan-Nr.:

2-2402.4.1 E

 

wird zugestimmt.

 


 

1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Lückenschluss der Geh- und Radwegverbindung zwischen Herzogenaurach und Erlangen.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Auf Grundlage der UVPA-Beschlüsse vom 17.02.2009 und 14.06.2016 wurde die Entwurfsplanung zum Neubau der Geh- und Radwegverbindung zwischen Erlangen (OT Häusling) und Herzogenaurach (OT Haundorf) erstellt. Die Lage der Trasse des neuen Geh- und Radwegs orientiert sich an dem bereits bestehenden Teilstück von Haundorf der südlich der Kreisstraße ERH 3 verläuft und der derzeit im Bau befindlichen BAB A3 Unterführung.

 

Durch das Bauvorhaben der Stadt Erlangen soll nun der Lückenschluss des Geh- und Radweges vom Ausbauende der BAB A3 bis Häusling ermöglicht werden. Damit soll eine sichere Wegeverbindung für Pendler und Freizeitsuchende zwischen Haundorf und Häusling geschaffen werden.
Diese Radwegverbindung soll südlich der Haundorfer Straße verlaufen. Am Ortseingang von Häusling ist eine Verschwenkung der Fahrbahn zur Reduzierung der Geschwindigkeit geplant. Dort erfolgt auch die Auf- bzw. Ableitung für den Radwegverkehr zwischen Fahrbahn und Geh-/ Radweg.

 

     

Die genaue Querschnittsaufteilung, der genaue Trassenverlauf und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.

 

Das anfallende Oberflächenwasser wird mittels einseitiger Querneigung über eine Entwässerungsmulde zur oberflächennahen Versickerung abgeleitet.

 

Die Beleuchtungsanlage des neuen Radweges wird entsprechend den aktuellen Richtlinien und Vorschriften für eine verkehrssichere Straßenbeleuchtung sowie unter der Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit neu konzipiert. Grundsätzlich ist der Einsatz von energieeffizienten LED- Leuchten mit warmweißem Licht vorgesehen. Damit kann neben der zielgerichteten Ausleuchtung der öffentlichen Verkehrsflächen (reduzierte Lichtverschmutzung und reduzierter störender Lichteinfall), sowie einer besonders lnsektenfreundlichen Beleuchtung, auch ein deutlicher Beitrag zur Energieeinsparung geleistet werden. Um noch ein zusätzliches Einsparpotenzial zu erreichen wird das Erlanger Dimmkonzept umgesetzt.   

 

Die Montage der Leuchten erfolgt auf Aluminiummaste mit einer Lichtpunkthöhe von 10m.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden. Die Baudurchführung ist für das Jahr 2026 einzuplanen, da die Fortsetzung des von Herzogenaurach kommenden Geh- und Radweges eine Voraussetzung für die staatlichen Förderung der Kostenbeteiligung der Stadt Erlangen an dem Kreuzungsbauwerk mit der Autobahn GmbH des Bundes ist. 

 

Der Antrag auf staatliche Förderantrag wird im Sommer 2025 bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Der Neubau stellt einen weiteren Anreiz für die Pendler*innen der beiden Städte Herzogenaurach und Erlangen dar, das Fahrrad für Strecken im Radwegenetz zu nutzen, da die Anbindung deutlich verbessert wird.

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

 

-Geh- und Radweg einschl. Be-

leuchtung

 

Sachkosten:

Ca 321.000,- €

bei IPNr.: 541.837

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten:

bei Sachkonto:

Jährliche Unterhaltskosten:

-       Beleuchtung

-       Straßenbau

 

Korrespondierende Einnahmen

 

ca 1.100 €

ca 2.000 €

 

ca 190.000,- €

 

 

 

 

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 derzeit sind bei IvP-Nr. 541.837 Mittel in Höhe von 280.000 € für 2026 vorgesehen Die ergänzenden 41.000,- € werden im Rahmen der Aufstellung des Invest.-Prog. 2026 ff angemeldet.

 

 

                 Für die Baumaßnahme Geh- und Radwegverbindung Häusling-Haundorf wurde von der Reg. von Mittelfranken eine Förderung nach dem Bay. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) oder dem kommunalen Sonderbaulastprogramm nach Art. 13f Bay. Finanzausgleichsgesetz zwischen 70 und 80 Prozent in Aussicht gestellt.

 

 

Einsichtnahme durch das Revisionsamt

Das Revisionsamt hat die Unterlagen zur Entwurfsplanung gemäß
Ziffer 5.5.3 DA Bau zur Einsichtnahme erhalten.

 


Anlagen:             Anlage 1 – Übersichtskarte

                               Anlage 2 – Lageplan