Geänderte Abrechnung der Sachmittelbudgets im Rahmen der Haushaltskonsolidierung
1. Abweichend von Ziffer 1.2.7 der
Budgetierungsregeln 2024 fließen nach Ermittlung der Ergebnisse der
Sachmittelbudgets 100% der erwirtschafteten Gesamtverbesserung an den Haushalt
zurück. Ein etwaiges negatives Gesamtbudgetergebnis muss durch Rücklagenmittel
der Ämter ausgeglichen bzw. minimiert werden. Danach verbleibende negative
Gesamtbudgetergebnisse werden zu 100 % als Verlust in das nächste Haushaltsjahr
vorgetragen, sofern der Stadtrat im Einzelfall keine andere Entscheidung
trifft.
2. Abweichend von Ziffer 1.2.8 der
Budgetierungsregeln werden nach Ermittlung der Budgetergebnisse 2024 nicht
verbrauchte Rücklagenmittel der Sonderrücklage Budgetergebnisse zu 100%
entnommen und die Rücklage damit auf Null gesetzt.
1. Ausgangslage
Die vom Stadtrat beschlossenen Regeln für die Budgetierung 2024 sehen gem.
Ziffer 1.2.7 vor, dass bei der Abrechnung der Sachmittelbudgets 70 % der
erwirtschafteten Gesamtverbesserung gegenüber dem beschlossenen Finanzrahmen an
den Haushalt zurückfließen und die restlichen 30 % grundsätzlich beim Fachamt
verbleiben.
Der 30 %-Anteil der erwirtschafteten Gesamtverbesserung (sog. Budgetübertrag) wird der fiktiven Sonderrücklage Budgetergebnisse zu Gunsten des jeweiligen Fachamtes zugeführt und steht dem Fachamt in dem auf das Abrechnungsjahr folgenden Jahr zur Verfügung. Evtl. entstandene Verluste werden grundsätzlich zu 100 % in das nächste Haushaltsjahr übertragen, sofern ein Ausgleich über die Sonderrücklage Budgetergebnisse nicht möglich ist. Der Stadtrat kann in begründeten Einzelfällen beschließen, von dem Verlustvortrag zu Lasten des Sachmittelbudgets eines Amtes abzusehen.
Die positiven Ergebnisse aus den Abrechnungen der Personalaufwendungen fließen neben den Budgetüberträgen aus der Sachmittelbudgetierung ebenfalls in die Sonderrücklage Budgetergebnisse.
Die Mittel der Sonderrücklage Budgetergebnisse stehen den Fachämtern in dem auf das Abrechnungsjahr folgenden Haushaltsjahr gem. Ziffer 1.2.8 der Budgetierungsregeln auf der Grundlage eines entsprechenden Verwendungsbeschlusses zur Verfügung.
Zur Finanzierung der Entnahmen aus der Sonderrücklage Budgetergebnisse, die regelmäßig Auszahlungen zur Folge haben, ist Liquidität vorzuhalten. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass es sich dabei durchschnittlich um einen Betrag von 1,0 Mio. € handelt. Im laufenden Haushaltsjahr 2025 müsste dieser Betrag aufgrund der fehlenden Liquidität über einen Kassenkredit finanziert werden (siehe auch Liquiditätsübersicht zum 01.01.2025 - Schreiben der Kämmerei zu den Antragsunterlagen Haushalt 2025 vom 10.01.2025).
Im Interesse der Haushaltskonsolidierung soll der Vollzug der Budgetierungsregeln 2024 deshalb ausgesetzt werden:
Abweichend von Ziffer 1.2.7 soll die nach Ermittlung der Ergebnisse der Sachmittelbudgets erwirtschaftete Gesamtverbesserung nicht zu 70 %, sondern zu 100 % an den Haushalt zurückfließen. Zudem sollen entgegen Ziffer 1.2.8 nach Ermittlung der Budgetergebnisse 2024 nicht verbrauchte Rücklagenmittel der Sonderrücklage Budgetergebnisse komplett entnommen und die Rücklagen somit auf Null gesetzt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Geänderte Abrechnung der Sachmittelbudgets 2024 und Nullstellung der Sonderrücklagen Budgetergebnisse.
Anlagen: Budgetierungsregeln 2024