Betreff
Bezuschussung der Mittagsbetreuung an Erlanger Grundschulen im Schuljahr 2025/2026
Vorlage
40/250/2025
Aktenzeichen
IV/40-1
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen bezuschusst im Schuljahr 2025/2026 die an den staatlichen Erlanger Grundschulen bestehenden Mittagsbetreuungen mit insgesamt rund 314.000 €. 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das bestehende und umfangreiche Betreuungsangebot für Grundschulkinder ist ein wichtiger Bestandteil der "Schulstadt Erlangen" und zudem ein wesentlicher Beitrag zum Projekt "Kinder- und familienfreundliche Kommune".

Zur Sicherstellung dieser Betreuungsform werden die Mittagsbetreuungen an den staatlichen Erlanger Grundschulen im Rahmen eines freiwilligen Zuschusses durch die Stadt Erlangen gefördert.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Mittagsbetreuungen ermöglichen an Grundschulen eine Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern vom Ende des stundenplanmäßigen Vormittagsunterrichts bis mindestens 14:00 Uhr und je nach Schule längstens bis 17:00 Uhr.

Sie unterstützen die Erziehungsarbeit des Elternhauses und der Schule. Das Gelingen erfordert eine enge Zusammenarbeit aller an der Mittagsbetreuung Beteiligten (Träger, Schulleitungen, Lehrkräfte, Betreuungspersonal, Hausmeister, Eltern).

 

In Erlangen wird die Mittagsbetreuung von Elternbeiräten, Förderkreisen, gemeinnützigen

Einrichtungen und Kirchengemeinden wahrgenommen.

 

Zum Schuljahr 2026/2027 wird durch den Bund sukzessive ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt.

Um diesen Rechtsanspruch zu erfüllen, können auch Plätze in den Mittagsbetreuungsgruppen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, mitberücksichtigt werden. Eine Gruppe der Mittagsbetreuung kann als rechtsanspruchserfüllend eingestuft werden, wenn

 

a) eine Betreuung an allen Schultagen in einem Umfang von 8 Stunden (i.d.R. bis 16.00 Uhr) angeboten wird und

b) Gelegenheit zu einem Mittagessen gegeben wird und

c) bei Antragstellung ein von dem Träger mit der Schulleitung abgestimmtes pädagogisches Konzept für die Betreuungsangebote vorgelegt wird und

d) entweder in einem zeitlichen Umfang von mindestens vier Zeitstunden pro Woche Lern- und Förderangebote und/oder Angebote im musisch-kreativen Bereich bzw. Sport- und Bewegungsangebote für die Gruppe eingerichtet sind oder die Gruppe an einer Förderschule eingerichtet ist.

 

Die Finanzierung der Mittagsbetreuungen setzt sich zusammen aus den

- monatlichen Teilnehmerbeiträgen der Eltern,

- freiwilligen Zuschüssen der Kommune und

- Zuschüssen des Freistaates Bayern.

  Die Zuschüsse des Freistaates Bayern werden den Trägern direkt ausbezahlt.

 

Die Höhe der Zuschüsse der Stadt Erlangen wurde mit Beschluss des Bildungsausschusses vom 06.07.2023 zum Schuljahr 2023/2024 angepasst und orientiert sich zum Teil an der Höhe der Förderung des Freistaates Bayern.

Die Zuschüsse betragen 4.200 € je regulärer Mittagsbetreuungsgruppe, 7.000 € je verlängerter Mittagsbetreuungsgruppe und 9.000 € für verlängerte Gruppen, die die Betreuung an 5 Tagen/Woche bis 16:00 Uhr anbieten (künftig rechtsanspruchserfüllende Gruppen).

 

Die Haushaltskonsolidierung ist mit weitreichenden Einsparungen in allen Bereichen verbunden, die sich insbesondere auf die freiwilligen Zuschüsse auswirken. So ist ab dem Schuljahr 2025/2026 auch eine Kürzung der Zuschüsse an die Mittagsbetreuungen in Höhe von 10 % vorgesehen (siehe Beschluss des Stadtrates am 30.04.2025 zum Konsolidierungskonzept). Dies entspricht einer Summe von 34.840 €. Der Gesamtzuschuss an die Mittagsbetreuungen reduziert sich somit im Schuljahr 2025/2026 auf voraussichtlich 313.560 €.

 

Mittagsbetreuungen im Schuljahr 2025/2026
(Anzahl der voraussichtlichen Gruppen sowie Fördersummen)

Schule

 

verlängerte

verlängerte

 

 

verlängerte

Bisherige Förderung durch die Stadt Erlangen

Neue Förderung durch die Stadt Erlangen

MiBe

MiBe

MiBe bis 16:00 Uhr

MiBe

MiBe

MiBe bis 16:00 Uhr

2024/2025

2024/2025

2024/2025

2025/2026

2025/2026

2025/2026

GS Adalbert-Stifter

5 (6) *

0

0

5 (6) *

0

0

21.000 €

18.900 €

GS Max-und-Justine-Elsner

1

0

0

1

0

0

4.200 €

3.780 €

GS Brucker Lache

3

2

0

3

2

0

26.600 €

23.940 €

GS Büchenbach

2

0

3

2

0

3

35.400 €

31.860 €

GS Heinrich-Kirchner

5

0

4

5

0

4

57.000 €

51.300 €

GS Loschgeschule

3

0

5

3

0

6

66.600 €

59.940 €

GS Mönauschule

2

0

0

2

0

0

8.400 €

7.560 €

GS Pestalozzi

2

7

0

2

7

0

57.400 €

51.660 €

GS Dechsendorf

4

0

3

3

0

3

39.600 €

35.640 €

GS Frauenaurach

6

1

0

6

1

0

32.200 €

28.980 €

GS Friedrich-Rückert

0

3

0

-

-

-

0 €

 

Summe

33 (34)

13

15

32 (33)

10

16

348.400 €

313.560 €

 

61

58

 

 

 

 

*es wird jeweils eine Gruppe weniger berechnet; diese Gruppe wird von der Gemeinde Buckenhof gefördert

 

Im kommenden Schuljahr 2025/2026 plant die Loschge-Grundschule mit einer zusätzlichen verlängerten Gruppe mit erhöhter Förderung.

Die Grundschule Dechsendorf reduziert eine reguläre Gruppe. 

An der Friedrich-Rückert-Grundschule wird ab dem Schuljahr 2025/2026 keine Mittagsbetreu-ung mehr eingerichtet, da an der Schule eine offene Ganztagsbetreuung eingeführt wird.

Die Gesamtgruppenzahl sinkt im Vergleich zum aktuellen Schuljahr voraussichtlich um drei Gruppen von 61 auf 58. Die konkreten Zahlen können allerdings erst nach dem Meldetermin an die Regierung von Mittelfranken im Juli ermittelt werden.

 

 

 

 

Bedingt durch die Veränderung der Gruppenanzahl und die Haushaltskonsolidierung sinken die Kosten für das Schuljahr 2025/2026 um rund 51.000 € im Vergleich zum Schuljahr 2024/2025.

 

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Auszahlung der städtischen Zuschüsse erfolgt gemäß den Bestimmungen zur vorläufigen Haushaltsführung quartalsweise. Die 1. Rate wird im Herbst 2025, die 2. und 3. Rate im 1. bzw. 2. Quartal 2026 ausgezahlt.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

  ja, positiv*

  ja, negativ*

  nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

   ja*

   nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

313.560 €

bei Sachkonto: 531801

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind im Budget vorhanden

                    sind nicht vorhanden