Betreff
Förderung von Sportvereinen - Zuschüsse für die Beschaffung von Großgeräten
Vorlage
52/181/2025
Aktenzeichen
I/52
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Die Erlanger Sportvereine erhalten gemäß den Richtlinien der städtischen Sportförderung Zuschüsse für die Anschaffung von Sportgroßgeräten bzw. die für den Sportbetrieb notwendigen Pflegegroßgeräte.

 

Für das Jahr 2025 wurden von 13 Sportvereinen (2023: 18 Vereine) insgesamt 25 Zuschussanträge (2024: 44 Anträge) für verschiedene Gerätschaften gestellt. 3 Anträge sind nicht förderfähig.

 

Im Jahr 2025 stehen für die Förderung von Groß- und Pflegegeräten sowie für Defibrillatoren und Notfallkoffern Haushaltsmittel in Höhe von 15.000 € zur Verfügung. Die beantragten Zuschussbeträge könnten durch die eingestellten Haushaltsmittel nicht gänzlich abgedeckt werden. Es ist aber im Regelfall davon auszugehen, dass nicht alle Gerätschaften wie beantragt angeschafft werden.

 

Aufgrund der aktuell vorliegenden vorläufigen Haushaltsführung können derzeit keine Zuschüsse ausgezahlt werden. Das Fachamt geht jedoch zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass eine Auszahlung für das Jahr 2025 möglich sein wird.

 


Anlagen:        Zuschüsse Großsportgeräte 2025