Betreff
Städtebauliche Einbindung Hochwasserschutz Schwabach; Platzgestaltung Haagstraße
Vorlage
611/225/2025
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, westlich der Essenbacher Brücke attraktive Aufenthaltsbereiche am Ufer der Schwabach zu planen. Als Grundlage dient das Konzept in Anlage 1.

Die Umsetzung der Freiraumgestaltung erfolgt im Anschluss an die Maßnahmen des Wasserwirtschaftsamts zum Hochwasserschutz an der Schwabach.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg beabsichtigt u. a. im Umfeld der Essenbacher Brücke Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwabach durchzuführen. Die Stadt Erlangen ist an dem Projekt zu 50 % beteiligt (siehe Vorlage 31/285/2025).

Aufgrund der innerstädtischen Lage des Gewässers ist die gestalterische Einbindung der technischen Bauwerke erforderlich. Hieraus ergeben sich Chancen die Schaffung eines attraktiven Aufenthaltsbereichs mit Gewässerbezug, wie er in Erlangen derzeit nicht besteht.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Stadtrat hat die Verwaltung am 26.09.2024 beauftragt, die Möglichkeiten für einen Aufenthaltsplatz mit Zugang zum Gewässer sowohl nördlich als auch südlich der Schwabach an der Essenbacher Brücke planerisch zu untersuchen (siehe Vorlage 611/208/2024/1) und die Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 EUR zum Haushalt 2026 anzumelden. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung soll die Vorentwurfsplanung nun intern erstellt werden. Die mit o. g. Vorlage angekündigte Anmeldung von Haushaltsmittel für 2026 wird daher nicht weiterverfolgt.

Der aktuelle Stand des planerischen Konzepts ist in Anlage 1 dargestellt. Es sieht einen abgetreppten Zugang zu einer tieferliegenden Platzebene knapp oberhalb des Gewässervorlandes vor. Die erforderliche Höhe des Hochwasserschutzes wird integriert in die Sitzstufen erreicht und damit nicht im Stadtbild wahrnehmbar. Im Bereich der Sitzstufen und auf Bestandsniveau sind flächige Entsiegelungen vorgesehen.

Auf der Nordseite des Gewässers wird das Motiv der Sitzstufen aufgegriffen und eine terrassenartige Situation zu Füßen der bestehenden Esche ausgestaltet. Auch hier wird ist die notwendige Höhe über die Stufenanlage und den Anschluss an das vorhandene Gelände erzielt. Die vorgesehenen Maßnahmen zu beiden Seiten des Gewässers stellen eine gestalterische Klammer dar und sollen in Form und Materialität gemeinsam entwickelt werden.

In die Weiterentwicklung des Konzepts sind insbesondere die Ergebnisse einer dendrologischen Begutachtung des Baumbestands im Herbst 2024 eingeflossen. Um die, die Situation prägende, Platane im Nordwesten des Platzes erhalten zu können, wurde die Begrenzungsmauer an deren Wurzelraum angepasst. Die barrierefreie Erreichbarkeit der unteren Ebene wie auch der Zugang zum Gewässer am Nordufer wurden zugunsten des Baumerhalts aufgegeben.

Der Verlauf der Hochwasserschutzmauer (rote Linie in Anlage 1) wurde bereits mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt und wird entsprechend in die Planfeststellungsunterlagen aufgenommen.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Das Wasserwirtschaftsamt leitet voraussichtlich in Kürze das Planfeststellungsverfahren für den Hochwasserschutz an der Schwabach ein. Als Teil dieser Maßnahmen werden die Schutzmauern erstellt. Diese bilden den Rahmen für die spätere Oberflächen- und Freiraumgestaltung.

Seitens der Stadt Erlangen wird parallel die Freiraumplanung weiterentwickelt. Die Verwaltung prüft zudem die zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Anlage 1: Platzgestaltung Haagstraße (Konzept)