Betreff
Bürgerentscheid „Wohnraum in Hindenburgstraße und Umgebung erhalten"
Vorlage
30/105/2025
Aktenzeichen
III/30
Art
Beschlussvorlage

1. Der Text des Stimmzettels soll entsprechend der Anlage 1 gestaltet werden.

 

2. Die Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger über den Gegenstand des Bürgerentscheids soll gemäß der Anlage 2 erfolgen.


Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.03.2025 den am 10.03.2025 eingereichten Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheides mit der Fragestellung „Sind Sie dafür, dass die Stadt Erlangen für das Gebiet, welches durch Bismarckstraße, Hindenburgstraße, Universitätsstraße und Östliche Stadtmauerstraße begrenzt wird, alle zulässigen Mittel im eigenen Wirkungskreis einsetzt, um die noch vorhandene Wohnbebauung zu sichern und zu stärken, indem dort, wo bisher nur Wohnnutzung genehmigt wurde, auch in Zukunft nur Wohnnutzung zulässig sein soll?“ für zulässig erklärt und den 29.06.2025 als Abstimmungstag festgelegt.

 

Nach § 22 Abs. 1 Satz 2 der Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Erlangen (BBS) entscheidet der Stadtrat (sodann) über die Gestaltung des Stimmzettels.
Auf dem Stimmzettel wird nur die mit dem Bürgerbegehren unterbreitete Fragestellung abgedruckt. Darüberhinausgehende Angaben (inhaltliche Ausführungen) sind unzulässig (§ 22 Abs. 2 BBS).

 

Gleichzeitig mit der Abstimmungsbenachrichtigung werden die Bürgerinnen und Bürger unter Beachtung des Art. 18a Abs. 15 Bayerische Gemeindeordnung (GO) über den Gegenstand und über die vom Stadtrat mehrheitlich festgelegten und von den vertretungsberechtigten Personen eines Bürgerbegehrens vertretenen Auffassungen zum Bürgerentscheid unterrichtet. Über Form und Umfang entscheidet der Stadtrat (§ 20 Abs. 3 Satz 2 BBS).

 

Den vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens wurde Gelegenheit gegeben, Art und Umfang ihres Standpunktes darzulegen und zu formulieren (§ 20 Abs. 3 Satz 3 BBS). Der Text wurde in die Unterrichtung aufgenommen. An diesem Text kann der Stadtrat keine Änderungen vornehmen.

 

Bei dem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage dann in dem Sinn entschieden, in dem sie von der Mehrheit der abgegebenen Stimmen beantwortet wurde, sofern die Mehrheit mindestens 10 Prozent der ca. 82.000 Stimmberechtigten der Stadt Erlangen beträgt (Art. 18a Abs. 12 GO).

      Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ 120.000

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        1.         Entwurf des Stimmzettels

2.         Entwurf für die Unterrichtung