Der Stadtrat stimmt der Vereinbarung mit dem Freistaat
Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg, über die Leistungen
zum Bau und zur Unterhaltung von Hochwasserschutzmaßnahmen am Gewässer
Schwabach (Gew. II. Ordnung, Fluss-km 0,19-0,86 sowie am Mühlbach von Fluss-km
0,00 - 0,25) zu.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Anlass der Vereinbarung sind die
erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Schwabach.
Die Vereinbarung regelt die Leistungen und Pflichten der Vertragsparteien sowie
die Kostenaufteilung im Zusammenhang mit der Umsetzung des Hochwasserschutzes.
Zudem definiert sie die Verantwortlichkeiten der Stadt Erlangen für Betrieb,
Unterhaltung, Instandhaltung und Reinvestitionen nach Fertigstellung des
Vorhabens sowie die finanzielle Abgeltung durch den Vorhabensträger.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Umfang des Gesamtvorhabens Hochwasserschutz Erlangen ist die Planung der Hochwasserschutzanlagen an der Schwabach (von Fkm 0,19 bis 0,86 sowie am Mühlbach von Fkm 0,00 - 0,25) sowie der Bau von Hochwasserschutzanlagen.
Darüber hinaus ist der Bau von Hochwasserschutzanlagen in Form von Spundwänden,
Bohrpfahlwänden und Wänden zum Schutz gegen das ermittelte HQ100
Überschwemmungsgebiet geplant.
Auf die Anlagen wird verwiesen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg betreibt
für das gesamte Vorhaben alle erforderlichen Umsetzungsschritte wie Planung,
Grunderwerb, Genehmigungsverfahren, Ausschreibung und Vergabe, Bau,
Qualitätsmanagement, Projektsteuerung). Die Stadt Erlangen verpflichtet sich
wiederum zur Unterstützung bei Öffentlichkeitsarbeit, Grunderwerb sowie zur Übergabe gemeindlicher Bestandsunterlagen und
notwendiger Bemessungsgrößen.
Erst nach beiderseitiger
Unterzeichnung der Vereinbarung erfolgt der Antrag auf Planfeststellung zur
Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahme an der Schwabach durch den Freistaat
Bayern bei der Stadt Erlangen. Das Gesamtvorhaben benötigt anschließend
noch einen geschätzten Abwicklungszeitraum von 4 Jahren.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Laut § 8 der Vereinbarung
(Anlage 4, Vereinbarung) sind die Kosten folgendermaßen aufgeschlüsselt:
„§ 8 Kosten, Beiträge und
Vorschüsse
(1) Die Gesamtkosten zur
Umsetzung des Gesamtvorhabens belaufen sich vorläufig
gemäß der Kostenberechnung
vom 20. 01. 2025 auf 9. 580. 000 € (brutto). Hiervon
entfallen abzüglich der Kosten
für die Grundstücke in Höhe von rd. 1. 615. 000e
(netto) und den
Planungskosten in Höhe von rd. 1. 158. 000 € (netto) gerundet
6. 588. 000 € (brutto) auf die Baukosten.“
Der
jeweilige Beitrag der Stadt Erlangen und des Freistaats Bayern liegt bei 50% dieser
Kosten. Die Beteiligung der Stadt Erlangen an den Planungs- und
Grunderwerbskosten ist bereits in Vereinbarungen geregelt. Die vorliegende
Vereinbarung regelt ausschließlich die Beteiligung der Stadt Erlangen an den
Kosten für Bau und Unterhaltung in Höhe von rund 3,3 Millionen EUR.
Diese
Beteiligungsleistungen der Stadt Erlangen können unbar und bar erbracht werden.
Die Vereinbarung sieht einen unbaren Beteiligungsbeitrag von ca. 1,9 Millionen
Euro und einen baren in Höhe von ca. 1,4 Millionen Euro vor. Der unbare Beitrag
errechnet sich aus der Übernahme von Instandhaltungsleistungen und
Reinvestitionen der Mauern, mobilen Elemente und der Binnenentwässerung für
einen Zeitraum von 100 Jahren. Die Berechnung sowie der Entwurf der
Vereinbarung erfolgten aufgrund von Mustervorgaben des Bayerischen
Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.
Kostenaufstellungen
Hochwasserschutz Erlangen
Nach aktueller Projektplanung ist ein Baubeginn frühestens im Jahr 2027 vorgesehen. Die im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutzprojekt anfallenden Beteiligtenbeiträge würden demnach voraussichtlich Anfang 2028 durch das WWA abgerufen. Die Mittelabrufe sind gemäß der aktuellen Planung wie folgt vorgesehen.
2028: ca. 1 Mio. €
2029: ca. 1,5 Mio. €
2030: ca. 0,8 Mio. €
In Abhängigkeit der Ergebnisse des Planfeststellungsverfahrens, der anschließenden Ausführungsplanung sowie durch Unvorhergesehenes im Baubetrieb selbst, kann es in der geplanten Mittelbewirtschaftung zu Verzögerung kommen.
Einbringung der städtischen
Grundstücke:
Der Grunderwerb wurde grundsätzlich in den bestehenden Planungsvereinbarungen geregelt und soll nicht Gegenstand der Vereinbarung zum Bau und zur Unterhaltung sein.
Die Frage zur Möglichkeit der „Verrechnung“ der städtischen Grundstücke wurde durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz geprüft. Die Grundstücke im Eigentum der Stadt Erlangen werden folglich nicht durch den Vorhabensträger erworben und werden somit nicht den Gesamtkosten des Vorhabens angerechnet, sondern dem Freistaat Bayern vor Durchführung der Maßnahme übertragen und entsprechend den noch vor Maßnahmenbeginn zu erstellenden Wertgutachten verrechnet. Der in diesen Wertgutachten ermittelte Wert der betroffenen städtischen Grundstücke wird den Barbeitrag der Stadt Erlangen in voller Höhe des Wertes der Grundstücke reduzieren.
Die bestehenden Planungsvereinbarungen müssten nach Abschluss der vorliegenden Vereinbarung zu Bau und Unterhaltung dahingehend fortgeschrieben werden und entsprechend oben genanntem Vorgehen zum Umgang mit den Grundstücken im Eigentum der Stadt Erlangen angepasst werden.
Notwendigkeit der Maßnahme:
Die bisherige relativ lange Projektdauer begründet sich nach Aussage des WWA durch einen mehrstufigen Abstimmungsprozess mit den betroffenen Anwohnern, der über intensive Planungsworkshops realisiert wurde. Parallel dazu liefen intensive Abstimmungen mit der Stadt Erlangen, insbesondere zur Freiflächengestaltung. Die Corona-Pandemie hat diesen Austausch, ganz besonders die notwendigen persönlichen Gespräche mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in den vergangenen Jahren zusätzlich erschwert und verzögert.
Der zügige Fortgang des
Hochwasserschutzes an der Schwabach und Mühlbach in Erlangen ist aus fachlicher
Sicht unerlässlich.
Der Bau dieses Hochwasserschutzes in Erlangen ist nicht aufschiebbar und darf nicht verzögert werden, da der Hochwasserschutz hohe Sachschäden, aber auch die Gefahr für Leib und Leben bei Hochwasser verhindert. Der Hochwasserschutz dient der Sicherheit der Bevölkerung und der Sicherung der menschlichen Daseinsvorsorge.
Bereits 2008 wurde die Notwendigkeit eines Hochwasserschutzes in diesem Bereich und die technische Umsetzbarkeit festgestellt. Daraufhin erfolgten intensive Vorplanungen und umfangreiche Abstimmungen mit der Stadt Erlangen. Das 2017 eingeleitete wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren wurde aufgrund von massivem Widerspruch eingestellt und ruht seitdem.
Durch einen daran anschließenden intensiven Abstimmungsprozess in Form mehrerer Planungsworkshops und der Berücksichtigung der damals vorgebrachten Einwendungen bei der Anpassung der Planung ist das Einvernehmen mit den Betroffenen hergestellt. Es wird davon ausgegangen, dass das für 2025 vorgesehene Planfeststellungsverfahren reibungsloser abläuft.
Ein Verzug der Umsetzung der laufenden Maßnahme würde das Ergebnis des vorangegangenen langen Abstimmungsprozesses wieder in Frage stellen.
Daher ist für den zügigen Fortgang für den Bau des Hochwasserschutzes der Abschluss der Vereinbarung über die Leistungen zum Bau und zur Unterhaltung des Hochwasserschutzes mit der Stadt Erlangen als Ergänzung zur bestehenden Vereinbarung über Planungsleistungen für diesen Hochwasserschutz notwendig. Erst nach Vorliegen der unterzeichneten Vereinbarung Bau und Unterhaltung kann das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden.
Investitionskosten: |
€1.384.900 |
bei IPNr.: 552.510 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€1.909.100 |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind teilweise vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk: Kst:310090; KTr: 55210010; IPNr.: 552.510
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage_Lageplan
Anlage_Kostenberechnung
Anlage_Aufstellung
unbarer Beteiligtenbeiträge
Anlage_Vereinbarung
über Leistungen zum Bau und zur Unterhaltung von Hochwasserschutzmaßnahmen am
Gewässer Schwabach (Entwurf)