Betreff
Anpassung Aktiv-Card ab 2025
Vorlage
13/240/2025
Aktenzeichen
OBM/13-2
Art
Beschlussvorlage

1. Der HFPA-Beschluss vom 13.12.2000 wird modifiziert.
2. Die Anpassung der Aktiv-Card-Ermäßigungen ab 2025 wird wie unter 2. im Sachbericht
    dargestellt beschlossen.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Vor dem Hintergrund der notwendigen Haushaltskonsolidierung wurde die Aktiv-Card, als freiwillige Leistung, mit Blick auf den Umfang der gewährten Ermäßigungen und mögliche Vereinfachung von Verwaltungsabläufen begutachtet.

Die Verschickung der Aktiv-Card 2025 wurde zurückgestellt.

 

Kosten der Aktiv-Card 2023/2024:

Einrichtung

Nutzer 2024

Betrag 2024

Kosten
pro
Nutzung

Nutzer 2023

Betrag 2023

42/Stadtbibliothek

421

3.999,50 EUR

9,50 EUR

316

3.002,00 EUR

43/vhs (ab 2024)

38

461,67 EUR

12,15 EUR

---

---

44/Theater

488

7.778,50 EUR

15,94 EUR

380

5.934,95 EUR

46/Stadtmuseum

27

40,50 EUR

1,50 EUR

23

34,50 EUR

471/Festivals u. Programme

81


487,25 EUR


6,02 EUR

226

1.801,75 EUR

472/Kunstpalais

28

56,00 EUR

2,00 EUR

22

44,00 EUR

ESTW/Röthelheimbad

3.857

11.275,80 EUR

2,92 EUR

3.565

10.338,50 EUR

ESTW/Westbad

4.965

14.121,30 EUR

2,84 EUR

3.984

11.553,61 EUR

ASB

---

---

---

---

1.050,00 EUR

gVe

363

9.468,60 EUR

26,08 EUR

272

6.832,47 EUR

Gesamt

10.268

47.689,12 EUR

 

8.788

40.591,78 EUR

 

 

Aktiv-Card:

Die Aktiv-Card wird seit 2001 vom Bürgermeister- und Presseamt als Zeichen der Wertschätzung an ehrenamtlich Engagierte in Erlangen ausgegeben. Der Ausgabe der Aktiv-Card liegt ein HFPA-Beschluss vom 13.12.2000 zugrunde.

Die Aktiv-Card erhalten Vereine/Gruppen/Organisationen, die sich ehrenamtlich für Erlangen
engagieren. Der Sitz des Vereins muss in Erlangen und die Arbeit von Ehrenamtlichen getragen sein. Staffelung Vergabe Aktiv-Card:

1 bis 50 ehrenamtliche Mitglieder - 2 Aktiv-Cards

51 bis 100 ehrenamtliche Mitglieder - 3 Aktiv-Cards

101 bis 150 ehrenamtliche Mitglieder - 4 Aktiv-Cards

(…)

Seit 2022 gibt es zusätzlich die Aktiv-Card als App. Pro Verein/Gruppe/Organisation werden
gestaffelt nach Vereinsgröße zwei Lizenzen bei bis zu 100 bzw. vier Lizenzen bei mehr als 100 Ehrenamtlichen vergeben.

In der Aktiv-Card-Datenbank haben sich zum Stand Dezember 2024 ca. 490 Vereine /Organisationen/Gruppen eingetragen. Entsprechend der Zahl der ehrenamtlich Tätigen wurden im Jahr 2024 ca. 1.300 Aktiv-Cards in Papierform und ca. 215 Lizenzen für die Aktiv-Card-App an die eingetragenen Vereine ausgegeben.

Die Aktiv-Card erhalten die Vereine und können von den Ehrenamtlichen des Vereins genutzt
werden. Grundsätzlich können die Ehrenamtlichen damit ab dem ersten Tag im Ehrenamt die
Vergünstigungen der Aktiv-Card nutzen. Die Vergünstigungen sind auf das Stadtgebiet Erlangen begrenzt. Die Aktiv-Card kann von mehreren Ehrenamtlichen eines Vereins abwechselnd genutzt werden.

 

Inhaber*innen der Juleica erhalten ebenfalls die Aktiv-Card-Vergünstigungen.

 

Die Gemeinde Spardorf nutzt seit 2021 ebenfalls die Aktiv-Card. Dafür werden zehn Aktiv-Cards von der Gemeinde an Vereine im Gemeindegebiet ausgegeben. Die Kosten (durchschnittliche
Aktiv-Card-Kosten zzgl. 5,00 Euro Pauschale pro Aktiv-Card) werden der Gemeinde Spardorf
jährlich in Rechnung gestellt.

 

Bayerische Ehrenamtskarte:

Die Bayerische Ehrenamtskarte wurde von der Stadt Erlangen zum 01.10.2020 auf Wunsch der Blaulichtorganisationen eingeführt. Ca. 500 Erlanger Bürgerinnen und Bürger sind aktuell im Besitz einer Bayerischen Ehrenamtskarte (blau oder gold).

Die personalisierte Bayerische Ehrenamtskarte erhalten Ehrenamtliche, die u. a. mindestens zwei Jahre mit durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtliches
Engagement oder aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr (mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mind. abgeschlossenem Basismodul MTA) leisten.

Mit der Bayerischen Ehrenamtskarte stehen den Ehrenamtlichen bayernweite Vergünstigungen zu.

 

Die Zugangsvoraussetzungen der Bayerischen Ehrenamtskarte sind hoch und entsprechen nicht dem Zeitgeist jungen Engagements mit der Bereitschaft zu kurzem, weniger vereinslastigem und spontanem Engagement.

Die Notwendigkeit der Anpassung der Zugangsvoraussetzungen gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zu formulieren, wäre ein erster Vorstoß und sollte von kommunalpolitischer Seite erfolgen.

 

Erlanger Ehrenamtliche können zeitgleich Ermäßigungen mit der personalisierten Bayerischen Ehrenamtskarte und der Aktiv-Card (über Verein/Organisation/Gruppe) erhalten.

 

In Erlangen versursacht diese Doppelstruktur materieller Anerkennung des Ehrenamts einen
entsprechend höheren Verwaltungs- und Personalaufwand.

Eine Abschaffung der Aktiv-Card, solange die Zugangsvoraussetzungen der Bayerischen Ehrenamtskarte nicht geändert sind, lehnt die Verwaltung jedoch ab. Es werden stattdessen die unter 2. dargestellten Modifikationen vorgeschlagen.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Kontinuierliche (materielle und immaterielle) Anerkennung für das Ehrenamt ist ein wichtiger
Faktor, um das Engagement von Freiwilligen aufrechtzuerhalten und zu fördern.

Erlanger Ehrenamtlichen stehen die Ermäßigungen der Bayerischen Ehrenamtskarte und der
Aktiv-Card als materielle Anerkennung zur Verfügung. 

Die Form der immateriellen Anerkennung soll mit verschiedenen Formaten in 2025 erweitert werden. Damit kommt die Verwaltung dem Wunsch des Runden Tisches Ehrenamt aus seiner Sitzung vom 23.10.2024 nach.

Die Aktiv-Card-Ermäßigungen wurden in der jüngsten Diskussion zur Anpassung der Aktiv-Card oft als einzige Möglichkeit für viele Ehrenamtliche genannt, städtische Einrichtungen, vor allem Erlanger Bäder kostengünstig zu nutzen.
In diesem Zusammenhang wird auf die Möglichkeit hingewiesen, den „ErlangenPass mittels Berechnung“ zu erhalten, um die zahlreichen Ermäßigungen in städtischen und externen Einrichtungen in Anspruch nehmen zu können. Der ErlangenPass steht demnach nicht nur Empfänger*innen von Transferleistungen zu, sondern auch Personen mit geringem Einkommen zur Verfügung.
Die Aktiv-Card hat Anerkennung, der ErlangenPass Teilhabe zum Ziel.

Für die Anpassung der Ermäßigungen wurden die Einrichtungen mit den meisten Nutzungen
(Erlanger Bäder) und der höchsten Bezuschussung pro Nutzung (gVe und 44/Theater) betrachtet.
Die Stadtbibliothek mit der Bezuschussung der Jahresgebühr und somit einmalige Kosten für ein ganzes Jahr, bleiben dabei unberücksichtigt.

Ermäßigungen Aktiv-Card ab 2025:

Einrichtung

Veränderung
Ermäßigung

Einsparung
ausgehend von
Nutzerzahlen 2024

42/Stadtbibliothek  

                           

Ermäßigung Jahresgebühr

 

 

bisher 9,50 EUR
neu 14,00 EUR

---

43/vhs  

                                                    

10% Ermäßigung

 

---

---

44/Theater                                            



 

 

 

bisher 50%
ab Spielzeit 25/26 5,00 EUR

 

 

 

 

2.600 EUR im HHJahr 2025
5.300 EUR ab HHJahr 2026

 

46/Stadtmuseum     

                           

 

 

Bisher 1,50 EUR

Neu 2,50 EUR

---

471/Festivals u. Programme


figuren.theater.festival
Poet*innenfest
Comic-Salon

 

Bisher 50 %

Neu ermäßigter Eintritt (30-50%)

---

472/Kunstpalais  


3,00 Euro ermäßigter Eintritt

 

---

---

ESTW/Röthelheimbad                        


 

 

bisher 3,00 EUR
neu 1,50 EUR

 

ca. 5.500 EUR

ESTW/Westbad                                   



 

bisher 3,00 EUR
neu 1,50 EUR

 

ca. 6.700 EUR

ASB


50% auf Erste-Hilfe-Kurse

 

---

---

gVe



 

bisher 50%
neu 5,00 EUR

 

ca. 7.500 EUR

Einsparungen 2025 insgesamt

 

ca. 22.300 EUR

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Die Verschickung der Aktiv-Card 2025 (gültig bis 31.12.2025) wird im Anschluss an den Stadtratsbeschluss vorbereitet und im Laufe des März 2025 an die registrierten Vereine
/Organisationen/Gruppen erfolgen.

        Die Ermäßigungen werden auf der städtischen Website veröffentlicht. Auf der Aktiv-Card-Rückseite werden die Vergünstigungen nicht mehr gesondert aufgeführt; ein QR-Code
verweist auf die städtische Website.

 

        Eine Abrechnung der Aktiv-Card-Ermäßigungen unter städtischen Dienststellen erfolgt nicht mehr. Das Abrechnungsverfahren wird analog zum Verfahren beim ErlangenPass gestaltet.

        Für das Haushaltsjahr 2025 erhalten die Fachämter von Amt 13 die anteiligen Budgetmittel als Ausgleich für die zu erwartenden Aktiv-Card-Ermäßigungen.

        Ab dem Haushaltsjahr 2026 sind die Mindereinnahmen mit den Haushaltsresten abgedeckt.
Die Eintrittsgelder aus dem Röthelheimbad werden von den betriebsführenden ESTW an das Sportamt abgeführt. Demnach betreffen o. g. Regelungen das Budget des Sportamts.

 

        Mit den externen Anbietern (gVe, ASB, ESTW für Westbad) erfolgt weiterhin zum Jahresende eine Abrechnung und Erstattung der gewährten Aktiv-Card-Ermäßigungen.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   529101/130290/11110010

                         sind nicht vorhanden

 

Die Voraussetzungen des Art. 69 GO wurden geprüft.

 


Anlagen: HFPA-Beschluss vom 13.12.2000