1. Der HFPA-Beschluss vom 13.12.2000 wird modifiziert.
2. Die Anpassung der Aktiv-Card-Ermäßigungen ab 2025 wird wie unter 2. im
Sachbericht
dargestellt beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Vor dem Hintergrund der notwendigen Haushaltskonsolidierung wurde die Aktiv-Card, als freiwillige Leistung, mit Blick auf den Umfang der gewährten Ermäßigungen und mögliche Vereinfachung von Verwaltungsabläufen begutachtet.
Die Verschickung der Aktiv-Card 2025 wurde zurückgestellt.
Kosten der Aktiv-Card 2023/2024:
Einrichtung |
Nutzer
2024 |
Betrag
2024 |
Kosten |
Nutzer
2023 |
Betrag
2023 |
42/Stadtbibliothek |
421 |
3.999,50 EUR |
9,50 EUR |
316 |
3.002,00 EUR |
43/vhs (ab 2024) |
38 |
461,67 EUR |
12,15
EUR |
--- |
--- |
44/Theater |
488 |
7.778,50 EUR |
15,94
EUR |
380 |
5.934,95 EUR |
46/Stadtmuseum |
27 |
40,50 EUR |
1,50 EUR |
23 |
34,50 EUR |
471/Festivals u. Programme |
81 |
487,25 EUR |
6,02 EUR |
226 |
1.801,75 EUR |
472/Kunstpalais |
28 |
56,00 EUR |
2,00 EUR |
22 |
44,00 EUR |
ESTW/Röthelheimbad |
3.857 |
11.275,80 EUR |
2,92 EUR |
3.565 |
10.338,50 EUR |
ESTW/Westbad |
4.965 |
14.121,30 EUR |
2,84 EUR |
3.984 |
11.553,61 EUR |
ASB |
--- |
--- |
--- |
--- |
1.050,00 EUR |
gVe |
363 |
9.468,60 EUR |
26,08
EUR |
272 |
6.832,47 EUR |
Gesamt |
10.268 |
47.689,12 EUR |
|
8.788 |
40.591,78 EUR |
Aktiv-Card:
Die Aktiv-Card wird seit 2001 vom Bürgermeister- und Presseamt als Zeichen der Wertschätzung an ehrenamtlich Engagierte in Erlangen ausgegeben. Der Ausgabe der Aktiv-Card liegt ein HFPA-Beschluss vom 13.12.2000 zugrunde.
Die Aktiv-Card erhalten Vereine/Gruppen/Organisationen, die sich
ehrenamtlich für Erlangen
engagieren. Der Sitz des Vereins muss in Erlangen und die Arbeit von
Ehrenamtlichen getragen sein. Staffelung Vergabe Aktiv-Card:
1 bis
50 ehrenamtliche Mitglieder - 2 Aktiv-Cards
51 bis
100 ehrenamtliche Mitglieder - 3 Aktiv-Cards
101 bis
150 ehrenamtliche Mitglieder - 4 Aktiv-Cards
(…)
Seit
2022 gibt es zusätzlich die Aktiv-Card als App. Pro
Verein/Gruppe/Organisation werden
gestaffelt nach Vereinsgröße zwei Lizenzen bei bis zu 100 bzw. vier Lizenzen
bei mehr als 100 Ehrenamtlichen vergeben.
In der Aktiv-Card-Datenbank haben sich zum Stand Dezember 2024 ca. 490
Vereine /Organisationen/Gruppen eingetragen. Entsprechend der Zahl der
ehrenamtlich Tätigen wurden im Jahr 2024 ca. 1.300 Aktiv-Cards in Papierform
und ca. 215 Lizenzen für die Aktiv-Card-App an die eingetragenen Vereine
ausgegeben.
Die Aktiv-Card erhalten die
Vereine und können von den Ehrenamtlichen des Vereins genutzt
werden. Grundsätzlich können die Ehrenamtlichen damit ab dem ersten Tag im
Ehrenamt die
Vergünstigungen der Aktiv-Card nutzen. Die Vergünstigungen sind auf das
Stadtgebiet Erlangen begrenzt. Die Aktiv-Card kann von mehreren Ehrenamtlichen
eines Vereins abwechselnd genutzt werden.
Inhaber*innen der Juleica erhalten ebenfalls die Aktiv-Card-Vergünstigungen.
Die Gemeinde Spardorf nutzt seit
2021 ebenfalls die Aktiv-Card. Dafür werden zehn Aktiv-Cards von der Gemeinde
an Vereine im Gemeindegebiet ausgegeben. Die Kosten (durchschnittliche
Aktiv-Card-Kosten zzgl. 5,00 Euro Pauschale pro Aktiv-Card) werden der Gemeinde
Spardorf
jährlich in Rechnung gestellt.
Bayerische Ehrenamtskarte:
Die Bayerische Ehrenamtskarte wurde von der Stadt Erlangen zum 01.10.2020 auf Wunsch der Blaulichtorganisationen eingeführt. Ca. 500 Erlanger Bürgerinnen und Bürger sind aktuell im Besitz einer Bayerischen Ehrenamtskarte (blau oder gold).
Die personalisierte Bayerische
Ehrenamtskarte erhalten Ehrenamtliche, die u. a. mindestens zwei Jahre mit
durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr
ehrenamtliches
Engagement oder aktiven Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr (mit
abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mind. abgeschlossenem Basismodul
MTA) leisten.
Mit der Bayerischen Ehrenamtskarte stehen den Ehrenamtlichen bayernweite Vergünstigungen zu.
Die Zugangsvoraussetzungen der Bayerischen Ehrenamtskarte sind hoch und entsprechen nicht dem Zeitgeist jungen Engagements mit der Bereitschaft zu kurzem, weniger vereinslastigem und spontanem Engagement.
Die Notwendigkeit der Anpassung der Zugangsvoraussetzungen gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zu formulieren, wäre ein erster Vorstoß und sollte von kommunalpolitischer Seite erfolgen.
Erlanger
Ehrenamtliche können zeitgleich Ermäßigungen mit der personalisierten
Bayerischen Ehrenamtskarte und der Aktiv-Card (über Verein/Organisation/Gruppe)
erhalten.
In Erlangen versursacht diese
Doppelstruktur materieller Anerkennung des Ehrenamts einen
entsprechend höheren Verwaltungs- und Personalaufwand.
Eine Abschaffung der Aktiv-Card, solange die Zugangsvoraussetzungen der
Bayerischen Ehrenamtskarte nicht geändert sind, lehnt die Verwaltung jedoch ab.
Es werden stattdessen die unter 2. dargestellten Modifikationen vorgeschlagen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Kontinuierliche (materielle und immaterielle) Anerkennung für das
Ehrenamt ist ein wichtiger
Faktor, um das Engagement von Freiwilligen aufrechtzuerhalten und zu fördern.
Erlanger Ehrenamtlichen stehen die Ermäßigungen der Bayerischen
Ehrenamtskarte und der
Aktiv-Card als materielle Anerkennung zur Verfügung.
Die Form der immateriellen Anerkennung soll mit verschiedenen Formaten in
2025 erweitert werden. Damit kommt die Verwaltung dem Wunsch des Runden Tisches
Ehrenamt aus seiner Sitzung vom 23.10.2024 nach.
Die Aktiv-Card-Ermäßigungen wurden in der jüngsten Diskussion zur
Anpassung der Aktiv-Card oft als einzige Möglichkeit für viele Ehrenamtliche
genannt, städtische Einrichtungen, vor allem Erlanger Bäder kostengünstig zu
nutzen.
In diesem Zusammenhang wird auf die Möglichkeit hingewiesen, den „ErlangenPass
mittels Berechnung“ zu erhalten, um die zahlreichen Ermäßigungen in städtischen
und externen Einrichtungen in Anspruch nehmen zu können. Der ErlangenPass steht
demnach nicht nur Empfänger*innen von Transferleistungen zu, sondern auch
Personen mit geringem Einkommen zur Verfügung.
Die Aktiv-Card hat Anerkennung, der ErlangenPass Teilhabe zum Ziel.
Für die Anpassung der Ermäßigungen wurden die Einrichtungen mit den
meisten Nutzungen
(Erlanger Bäder) und der höchsten Bezuschussung pro Nutzung (gVe und
44/Theater) betrachtet.
Die Stadtbibliothek mit der Bezuschussung der Jahresgebühr und somit einmalige
Kosten für ein ganzes Jahr, bleiben dabei unberücksichtigt.
Ermäßigungen Aktiv-Card ab 2025:
Einrichtung |
Veränderung |
Einsparung |
42/Stadtbibliothek Ermäßigung
Jahresgebühr |
bisher 9,50 EUR |
--- |
43/vhs
10% Ermäßigung |
--- |
--- |
44/Theater
|
bisher 50% |
2.600 EUR im HHJahr
2025 |
46/Stadtmuseum |
Bisher 1,50 EUR Neu 2,50 EUR |
--- |
471/Festivals u.
Programme
|
Bisher 50 % Neu ermäßigter Eintritt (30-50%) |
--- |
472/Kunstpalais
|
--- |
--- |
ESTW/Röthelheimbad |
bisher 3,00 EUR |
ca. 5.500 EUR |
ESTW/Westbad |
bisher 3,00 EUR |
ca. 6.700 EUR |
ASB
|
--- |
--- |
gVe
|
bisher 50% |
ca. 7.500 EUR |
Einsparungen 2025 insgesamt |
|
ca. 22.300 EUR |
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Verschickung der
Aktiv-Card 2025 (gültig bis 31.12.2025) wird im Anschluss an den
Stadtratsbeschluss vorbereitet und im Laufe des März 2025 an die registrierten
Vereine
/Organisationen/Gruppen erfolgen.
Die Ermäßigungen werden
auf der städtischen Website veröffentlicht. Auf der Aktiv-Card-Rückseite werden
die Vergünstigungen nicht mehr gesondert aufgeführt; ein QR-Code
verweist auf die städtische Website.
Eine Abrechnung der Aktiv-Card-Ermäßigungen unter städtischen Dienststellen erfolgt nicht mehr. Das Abrechnungsverfahren wird analog zum Verfahren beim ErlangenPass gestaltet.
Für das Haushaltsjahr 2025 erhalten die Fachämter von Amt 13 die anteiligen Budgetmittel als Ausgleich für die zu erwartenden Aktiv-Card-Ermäßigungen.
Ab dem Haushaltsjahr 2026
sind die Mindereinnahmen mit den Haushaltsresten abgedeckt.
Die Eintrittsgelder aus dem Röthelheimbad werden von den betriebsführenden ESTW
an das Sportamt abgeführt. Demnach betreffen o. g. Regelungen das Budget des
Sportamts.
Mit den externen Anbietern (gVe, ASB, ESTW für Westbad) erfolgt weiterhin zum Jahresende eine Abrechnung und Erstattung der gewährten Aktiv-Card-Ermäßigungen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 529101/130290/11110010
sind nicht vorhanden
Die
Voraussetzungen des Art. 69 GO wurden geprüft.
Anlagen: HFPA-Beschluss vom 13.12.2000