Das fortgeschriebene aktuelle Gleichstellungskonzept (siehe Anlage) ersetzt die bisherige Fassung vom 29.04.2010 und ist damit ab sofort gültig.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Ziel ist es, in der Stadtverwaltung Geschlechtergerechtigkeit konsequent und nachhaltig in allen Bereichen des Personalmanagements umzusetzen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Im Rahmen des Masterplans Personalmanagement wird Geschlechtergerechtigkeit als strategische Grundvoraussetzung bei allen Projekten mitgedacht.
Geschlechtergerechtigkeit soll als Selbstverständnis integraler Bestandteil des Wertesystems und des darauf aufbauenden täglichen Handelns von Führungskräften und Mitarbeitenden sein. Die Umsetzung der Gleichstellung liegt in der Verantwortung aller Beschäftigten - insbesondere der Führungskräfte.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Das Personal- und Organisationsamt und die Gleichstellungsstelle vereinbaren Verantwortlichkeiten und Zeitschienen zum Maßnahmenkatalog des Gleichstellungskonzeptes 2025. Sie kooperieren bei der Umsetzung des Gleichstellungskonzeptes und binden die Führungskräfte auf allen Ebenen ein.
Nach einer Laufzeit von 3 Jahren findet ein Umsetzungscontrolling statt. Das Gleichstellungskonzept wird nach 5 Jahren fortgeschrieben (Art. 4 BayGlG).
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Gleichstellungskonzept der Stadt
Erlangen –
Fortschreibung und Umsetzung 2025/2030