Betreff
Anpassung Entgeltordnung für das schauspiel Erlangen ab der Spielzeit 2025/2026
Vorlage
44/030/2025
Aktenzeichen
IV/44/MK017
Art
Beschlussvorlage

Der Kultur- und Freizeitausschuss begutachtet und der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss beschließt die Aktualisierung der Entgeltordnung des schauspiel Erlangen ab der Spielzeit 2025/26.

 

Den Änderungen und Ergänzungen der bisher gültigen Entgeltordnung wird zugestimmt.

 

Das schauspiel Erlangen wird beauftragt die Entgeltordnung ab der Spielzeit 2025/26 umzusetzen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Eintrittspreise für das schauspiel erlangen werden insgesamt angehoben, mit deutlicher Steigerung in Kategorie 1 im Markgrafentheater sowie moderaten Anpassungen in niedrigeren Kategorien des Großen Hauses, den anderen Spielstätten und bei sonstigen Angeboten.

Mit der neuen Preisgestaltung soll der Kostendeckungsgrad erhöht und damit verbunden der städtische Zuschussbedarf reduziert werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bei der Neukonzipierung der Preise wurden Daten vergleichbarer Häuser in der Region und aus Bayern herangezogen. Mit der neuen Entgeltordnung bewegt sich das schauspiel erlangen noch immer im Rahmen dieser vergleichbaren Häuser, hat es doch in den vergangenen Jahren nur sehr leichte Anpassungen in der Preisgestaltung vollzogen.

Abgesehen vom Schulklassenpreis für das Familienstück zur Weihnachtszeit werden die Preise für alle Angebote des Theaters angehoben. Während es im Markgrafentheater spürbare Preissteigerungen von 5,00 € in der 1. Kategorie und 3,00 € in Kategorie 2 und 3 gibt, soll der niedrigschwellige Zugang zum Theatererlebnis dennoch gewahrt bleiben. So wurden in Kategorie 4 im Markgrafentheater, in der Garage oder bei Joker-Vorstellungen (alle Plätze im Markgrafentheater 10 Euro) nur moderate Erhöhungen geplant. Auch das Familienstück zur Weihnachtszeit am Wochenende wird nur leicht angehoben. Das schauspiel erlangen behält sich jedoch vor, für einzelne, aufwändige Sonderformate (Produktionen) zusätzliche Preiszuschläge zu erheben (siehe A. Entgelte in Euro, Vorstellungen im Markgrafentheater).

 

 

Angebote für Kinder und Jugendliche sollen auch in Zukunft für Familien leistbar bleiben, wenngleich diese von den Anpassungen nicht ausgenommen sind. So wird etwa der Besuch einer Kitagruppe im Theater in der Garage in Zukunft 5,00 € statt 4,00 € pro Kind kosten, das Klassenzimmerstück in Schulen 6,00 € statt vormals 4,00 €.

Insgesamt wurde die Entgeltordnung kompakter und mit der Preisanpassung offener gestaltet. So gibt es für Veranstaltungen an Orten außerhalb des Hauses oder Sonderformate einen Rahmen der Preisgestaltung von 6,00-34,00 € (50 % Ermäßigung: 3,00-17,00 €) statt bislang fixer einzelner Preise. Für Projekte der Abteilung Kulturvermittlung/-pädagogik wurde ebenfalls eine Preisklasse von bis zu 150,00 € (ermäßigt: 75,00 €) eingerichtet, um etwa aufwändige Workshop-Reihen oder die Teilnahme an ganzjährigen Spielclubs bei Bedarf durch die Entgeltordnung abdecken zu können. Dies erlaubt dem schauspiel erlangen mehr Flexibilität in der Preisgestaltung unter Berücksichtigung von Zeit- und Personalaufwand für künstlerische Projekte oder sonstige Angebote. 

Angaben zu Abonnements wurden allgemeiner gestaltet und vereinfacht, die Benennung konkreter Abonnement-Reihen herausgenommen, so dass die Entgeltordnung künftig weniger häufig Anpassungen erfahren muss. Ermäßigungen für aktiv Angebundene des Hauses, wie etwa Spielclubmitglieder, sowie für Vereine (abgesehen für Mitglieder des gVe) wurden gestrichen. Verschlankt präsentieren sich nun auch die Tabelle zu „Sonstigen Leistungen“.

Durch die prospektiv überarbeitete Entgeltordnung werden mehr Einnahmen generiert.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Veröffentlichung im Spielzeitheft und auf der Homepage.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: