Der Kultur- und Freizeitausschuss begutachtet und der
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss beschließt die Aktualisierung der
Entgeltordnung des schauspiel Erlangen ab der Spielzeit 2025/26.
Den Änderungen und Ergänzungen der bisher gültigen Entgeltordnung wird zugestimmt.
Das schauspiel Erlangen wird beauftragt die Entgeltordnung ab der Spielzeit 2025/26 umzusetzen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Eintrittspreise für das schauspiel erlangen werden insgesamt angehoben, mit deutlicher Steigerung in Kategorie 1 im Markgrafentheater sowie moderaten Anpassungen in niedrigeren Kategorien des Großen Hauses, den anderen Spielstätten und bei sonstigen Angeboten.
Mit der neuen Preisgestaltung soll der Kostendeckungsgrad erhöht und damit verbunden der städtische Zuschussbedarf reduziert werden.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Bei der Neukonzipierung der Preise wurden
Daten vergleichbarer Häuser in der Region und aus Bayern herangezogen. Mit der
neuen Entgeltordnung bewegt sich das schauspiel erlangen noch immer im Rahmen
dieser vergleichbaren Häuser, hat es doch in den vergangenen Jahren nur sehr
leichte Anpassungen in der Preisgestaltung vollzogen.
Abgesehen vom Schulklassenpreis für das
Familienstück zur Weihnachtszeit werden die Preise für alle Angebote des
Theaters angehoben. Während es im Markgrafentheater spürbare Preissteigerungen
von 5,00 € in der 1. Kategorie und 3,00 € in Kategorie 2 und 3 gibt, soll der
niedrigschwellige Zugang zum Theatererlebnis dennoch gewahrt bleiben. So wurden
in Kategorie 4 im Markgrafentheater, in der Garage oder bei Joker-Vorstellungen
(alle Plätze im Markgrafentheater 10 Euro) nur moderate Erhöhungen geplant.
Auch das Familienstück zur Weihnachtszeit am Wochenende wird nur leicht
angehoben. Das schauspiel erlangen behält sich jedoch vor, für einzelne,
aufwändige Sonderformate (Produktionen) zusätzliche Preiszuschläge zu erheben
(siehe A. Entgelte in Euro, Vorstellungen im Markgrafentheater).
Angebote für Kinder und Jugendliche sollen
auch in Zukunft für Familien leistbar bleiben, wenngleich diese von den
Anpassungen nicht ausgenommen sind. So wird etwa der Besuch einer Kitagruppe im
Theater in der Garage in Zukunft 5,00 € statt 4,00 € pro Kind kosten, das
Klassenzimmerstück in Schulen 6,00 € statt vormals 4,00 €.
Insgesamt wurde die Entgeltordnung kompakter
und mit der Preisanpassung offener gestaltet. So gibt es für Veranstaltungen an
Orten außerhalb des Hauses oder Sonderformate einen Rahmen der Preisgestaltung
von 6,00-34,00 € (50 % Ermäßigung: 3,00-17,00 €) statt bislang fixer einzelner
Preise. Für Projekte der Abteilung Kulturvermittlung/-pädagogik wurde ebenfalls
eine Preisklasse von bis zu 150,00 € (ermäßigt: 75,00 €) eingerichtet, um etwa
aufwändige Workshop-Reihen oder die Teilnahme an ganzjährigen Spielclubs bei
Bedarf durch die Entgeltordnung abdecken zu können. Dies erlaubt dem schauspiel
erlangen mehr Flexibilität in der Preisgestaltung unter Berücksichtigung von
Zeit- und Personalaufwand für künstlerische Projekte oder sonstige Angebote.
Angaben zu Abonnements wurden allgemeiner
gestaltet und vereinfacht, die Benennung konkreter Abonnement-Reihen
herausgenommen, so dass die Entgeltordnung künftig weniger häufig Anpassungen
erfahren muss. Ermäßigungen für aktiv Angebundene des Hauses, wie etwa
Spielclubmitglieder, sowie für Vereine (abgesehen für Mitglieder des gVe)
wurden gestrichen. Verschlankt präsentieren sich nun auch die Tabelle zu
„Sonstigen Leistungen“.
Durch die prospektiv überarbeitete
Entgeltordnung werden mehr Einnahmen generiert.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Veröffentlichung im Spielzeitheft und auf der Homepage.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative
Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption
nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: