(Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung)
Der Wirtschaftsplan mit Stellenplan 2025 des EB77 lt. Anlage wird beschlossen
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den EB 77
hinsichtlich
Wirtschaftsführung und Rechnungslegung
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Einbringung des Wirtschaftsplanes 2025 in den Werkausschuss für den
EB 77 sowie Vorlage im
Stadtrat
gemäß § 3 i.V.m. § 9 Abs. 2 Betriebssatzung.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
- Begutachtung des Wirtschaftsplanes 2025 im Werkausschuss EB 77 am
04.02.2025
- Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes 2025 im Stadtrat am
27.02.2025
Beschlüsse im Rahmen der Haushaltsberatungen mit Auswirkungen auf
den EB 77 sind bereits eingearbeitet.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Im Rahmen der
Sparmaßnahmen im Haushaltsjahr 2024 wurde das Klimaschutzbudget des EB77 auf
einem Stand von 800.000,00 € bis auf Weiteres eingefroren. Neue Maßnahmen zum
Klimaschutz können somit nur in einem geringen Ausmaß realisiert werden.
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
s. Anlage
Anlagen: Wirtschaftsplan mit Stellenplan 2025 des EB77
-die nichtöffentliche Anlage kann über Mandatos abgerufen werden-