Betreff
Umsetzung des Energienutzungsplans mit Schwerpunkt kommunaler Wärmeplan (ENP)
Vorlage
31/275/2025
Aktenzeichen
VII/31
Art
Beschlussvorlage

Der Energienutzungsplan mit Schwerpunkt kommunaler Wärmeplan (ENP) in

Erlangen wird beschlossen.


1.       Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Fahrplan Klima-Aufbruch mit dem dazugehörigen Maßnahmenkatalog bildet die Grundlage für ein klimaneutrales Erlangen. Im Beschluss vom 28.10.2022 (BV 31/163/2022) hat der Stadtrat entschieden, 14 Maßnahmen mit hoher Priorität umzusetzen.

Die Maßnahme E1 – Masterplan Wärme ist eine der Leuchtturmmaßnahmen und beinhaltet die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans als strategisches Planungsinstrument für das Erreichen einer klimaneutralen Wärmeversorgung in Erlangen. Ein Energienutzungsplan (ENP) berücksichtigt neben dem Wärmesektor auch den Strombereich, welcher durch Elektromobilität, PV und Wärmepumpen an Bedeutung zunimmt und sich nicht vom Wärmesektor trennen lässt (Sektorenkopplung).

Zum Zeitpunkt der Beauftragung des ENP mit Schwerpunkt kommunale Wärmeplanung lag keine bundes- und bayerische gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines Wärmeplans vor. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie fördert die Erstellung von Energienutzungsplänen, so auch den ENP der Stadt Erlangen. Gegenüber dem Fördermittelgeber besteht eine Nachweispflicht über Beschluss und Veröffentlichung.

Seit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes am 1. Januar 2024 sind Gemeinden zu einer kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Nach den bayerischen Ausführungsvorschriften gibt es keinen automatischen Bestandsschutz für Energienutzungspläne. Somit besteht für die Stadt Erlangen auch nach Fertigstellung des ENPs weiterhin die Pflicht zur Erstellung eines Wärmeplans.

Der vorliegende Energienutzungsplan kann erweitert werden, um die Vorgaben des Wärmeplanungsgesetzes zu erfüllen. Dieser ist gleichfalls zu beschließen und zu veröffentlichen sowie gegenüber der zuständigen Landesbehörde anzuzeigen. Die Mehrbelastung durch die kommunale Wärmeplanung wird durch den Freistaat mit einer Pauschale ausgeglichen (Konnexität).

Eine entsprechende Beauftragung des Dienstleisters ist erfolgt.

 

2.       Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Inhalte des Energienutzungsplans mit Schwerpunkt kommunaler Wärmeplan werden nachfolgend dargestellt und im Vortrag die zentralen Ergebnisse präsentiert.

 

In einer Bestandsanalyse wurden Daten zu Gebäude- und Energieinfrastruktur, Wärme- und Strombedarf in Erlangen erhoben und ausgewertet. Eine weitere Analyse beinhaltet die

Potenziale an erneuerbaren Energien, nicht vermeidbarer Abwärme und Wärmebedarfsreduktion durch energetische Gebäudesanierung. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der

Analysen wurden Gebiete für grundsätzlich mögliche Wärmenetze (Eignungsgebiete) definiert. Dies erfolgte in Zusammenarbeit mit Fachakteuren aus der Erlanger Stadtgesellschaft.

 

Basierend auf den Eignungsgebieten und nutzbaren Potenzialen, wird in Zielszenarien 2030 und 2040 eine mögliche, klimaneutrale Wärmeversorgung im Zieljahr dargestellt. Mit einem Zielszenario werden quantitativ folgende Kernfragen beantwortet:

·         Wo können künftig Nah- und Fernwärmenetze liegen?

·         Wie lässt sich die Wärmeversorgung dieser Netze treibhausgasneutral gestalten?

·         Wie viele Gebäude sollen bis zur Zielerreichung energetisch saniert werden?

·         Wie kann die Wärmeversorgung für Gebäude erfolgen, die nicht an ein Wärmenetz

angeschlossen werden können?

 

In Zusammenarbeit mit den Fachakteuren wurden Maßnahmen für die Zielerreichung

erarbeitet, wie:

·         Erstellung von Transformationsplänen für bestehende Fern- und Nahwärmenetze,

·         Machbarkeitsstudien in Eignungsgebieten für neue Wärmenetze,

·         Sicherstellung von Flächen zur Erzeugung erneuerbarer Energien,

·         Erstellung treibhausgasneutraler Energieversorgungskonzepte in Gewerbegebieten,

·         Erstellung eines Zukunftsplans Gasnetz,

·         Verstärkung und Ausbau des Stromnetzes,

·         Erstellung von Energetischen / Integrierten Quartierskonzepten,

·         Intensivierung der Bewerbung der bestehenden Energieberatungsangebote,

·         Dekarbonisierung der Energieversorgung kommunaler und öffentlicher Gebäude.

 

Adressat dieser Maßnahmen sind die Kommune, Wärme-, Strom- und Gasnetzbetreiber sowie öffentliche Gebäudeeigentümer*innen. Die Umsetzung muss umgehend beginnen.

 

3.       Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Ein Energienutzugsplan ist ein strategisches Planungsinstrument für die Kommune. Ein solcher führt nicht zu einer rechtlich verbindlichen Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten. Die Übergangsfrist für den Heizungstausch nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird durch diesen nicht verändert.

Der Energienutzungsplan liefert Informationen für Gebäudeeigentümer*innen zu Eignungs-gebieten für Nah- und Fernwärmenetze und über nutzbare erneuerbare Energien. Diese

unterstützen bei Entscheidungen über die zukünftige Heizungsart unter Berücksichtigung des GEG.

 

Die Adressaten der Maßnahmen erhalten Handlungsempfehlungen für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung, die als Orientierung dienen und nicht verpflichtend sind. Die Kommune kann außerdem die Ergebnisse der Analysen nutzen, um die kommunalen Planungen und Handlungen auf das Ziel der treibhausgasneutralen Wärmeversorgung auszurichten.

 

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:            

Energienutzungsplan der Stadt Erlangen mit Schwerpunkt kommunaler Wärmeplan

Vortrag von greenventory GmbH zum ENP der Stadt Erlangen