- Der Entgelterhöhung der Städtischen Sing- und Musikschule wird zugestimmt.
- Der Änderung der Entgeltordnung der Städtischen Sing- und Musikschule wird zugestimmt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Entgelterhöhung ab dem Schuljahr 2025/2026 umzusetzen.
1. Ergebnis/Wirkungen
Die Städtische Sing- und Musikschule
erhöht ihre Entgelte zum Schuljahr 2025/2026 um
durchschnittlich 11% (s. Anlage 1). Dadurch werden Mehreinnahmen i. H. v. ca. 50.000 € pro Schuljahr erzielt. Die Ermäßigung für ErlangenPass-Inhaber*innen erhöht sich von 50% auf 60% des Entgeltes (Entgeltordnung § 5, Abs. 2). Die Entgeltordnung wird ab dem Schuljahr 2025/26 durch die neue Entgeltordnung ersetzt (siehe Anlage 3).
2. Programme / Produkte / Leistungen /
Auflagen
Die Unterrichtsentgelte der Sing- und
Musikschule Erlangen lagen bisher unter dem bayerischen Landesdurchschnitt.
Grund ist das besonders bildungsfreundliche Angebot der Stadt im Rahmen des
Konzepts der Sing- und Musikschule, jedem Kind einen niedrigschwelligen,
wohnortnahen Zugang zur Musik offen zu halten. Dies soll auch nach der
Gebührenerhöhung gewährleistet bleiben: Geplant ist, auch weiterhin die
Teilnahme an den Singklassen in den Zweigstellen kostenlos zu ermöglichen sowie
die Entgelte der Großgruppenangebote in den Zweigstellen kostengünstig
anzubieten.
Eine maßvolle Entgeltanpassung in den
folgenden Jahren soll dazu beitragen, zukünftig große Erhöhungsschritte zu
vermeiden.
Die Entgelte wurden zuletzt 2014 erhöht.
Der Elternbeirat der Sing- und Musikschule erkennt die Notwendigkeit der
Entgelterhöhung an.
Um die Auswirkungen der Entgelterhöhung auf ErlangenPass-Inhaber*innen abzumildern, wird die Ermäßigung von 50% auf 60% des jeweiligen Entgeltes erhöht. Die Verwaltungspauschale in Höhe von 20 € ist davon ausgenommen.
3. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1.
Entgelttabelle Gegenüberstellung aktuell (2014) und neu (ab SJ 2025/2026)
2. Entgelttabelle neu (ab Schuljahr 2025/2026)
3. Entgeltordnung neu, gültig ab Schuljahr 2025/2026