Betreff
Sing- und Musikschule der Stadt Erlangen: Entgelterhöhung ab Schuljahr 2025/2026 und Änderung der Entgeltordnung
Vorlage
474/003/2025
Aktenzeichen
IV/47/GA020
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Entgelterhöhung der Städtischen Sing- und Musikschule wird zugestimmt.

 

  1. Der Änderung der Entgeltordnung der Städtischen Sing- und Musikschule wird zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entgelterhöhung ab dem Schuljahr 2025/2026 umzusetzen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen

Die Städtische Sing- und Musikschule erhöht ihre Entgelte zum Schuljahr 2025/2026 um

durchschnittlich 11% (s. Anlage 1). Dadurch werden Mehreinnahmen i. H. v. ca. 50.000 € pro Schuljahr erzielt. Die Ermäßigung für ErlangenPass-Inhaber*innen erhöht sich von 50% auf 60% des Entgeltes (Entgeltordnung § 5, Abs. 2). Die Entgeltordnung wird ab dem Schuljahr 2025/26 durch die neue Entgeltordnung ersetzt (siehe Anlage 3).

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

Die Unterrichtsentgelte der Sing- und Musikschule Erlangen lagen bisher unter dem bayerischen Landesdurchschnitt. Grund ist das besonders bildungsfreundliche Angebot der Stadt im Rahmen des Konzepts der Sing- und Musikschule, jedem Kind einen niedrigschwelligen, wohnortnahen Zugang zur Musik offen zu halten. Dies soll auch nach der Gebührenerhöhung gewährleistet bleiben: Geplant ist, auch weiterhin die Teilnahme an den Singklassen in den Zweigstellen kostenlos zu ermöglichen sowie die Entgelte der Großgruppenangebote in den Zweigstellen kostengünstig anzubieten.

Eine maßvolle Entgeltanpassung in den folgenden Jahren soll dazu beitragen, zukünftig große Erhöhungsschritte zu vermeiden.

Die Entgelte wurden zuletzt 2014 erhöht. Der Elternbeirat der Sing- und Musikschule erkennt die Notwendigkeit der Entgelterhöhung an.

 

Um die Auswirkungen der Entgelterhöhung auf ErlangenPass-Inhaber*innen abzumildern, wird die Ermäßigung von 50% auf 60% des jeweiligen Entgeltes erhöht. Die Verwaltungspauschale in Höhe von 20 € ist davon ausgenommen.

 

 

3.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                  werden nicht benötigt

                  sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: 1. Entgelttabelle Gegenüberstellung aktuell (2014) und neu (ab SJ 2025/2026)

                     2. Entgelttabelle neu (ab Schuljahr 2025/2026)

                 3. Entgeltordnung neu, gültig ab Schuljahr 2025/2026