Betreff
Anträge mit finanzieller Auswirkung auf den Haushalt 2025
Vorlage
201/078/2025
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage
Soweit Anträge die Bereitstellung von Mitteln für den
Haushalt 2025, die mittelfristige Finanzplanung 2024 – 2028 mit
Investitionsprogramm, sowie Änderungen des Stellenplans zum Inhalt hatten,
gelten die Anträge gemäß der Geschäftsordnung des Stadtrates durch den
Beschluss des Stadtrates über die Haushaltssatzung 2025, den Haushaltsplan
2025, der mittelfristigen Finanzplanung 2024– 2028 mit Investitionsprogramm
sowie Stellenplan 2025 als bearbeitet.
Soweit Anträge künftige finanzpolitische Vorstellungen enthalten, werden diese an die Verwaltung zur weiteren Bearbeitung überwiesen.