Der Stadtrat beschließt die
Haushaltssatzung der Stadt Erlangen
für das Haushaltsjahr 2025
„Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Erlangen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
1. |
im Ergebnishaushalt mit |
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dem Gesamtbetrag der Erträge von |
458.417.300 Euro |
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dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von |
544.693.400 Euro |
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und dem Saldo (Jahresergebnis) von |
-86.276.100 Euro |
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2. |
im Finanzhaushalt |
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a) aus laufender
Verwaltungstätigkeit mit |
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dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von |
447.709.900 Euro |
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dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von |
514.097.400 Euro |
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und einem Saldo von |
-66.387.500 Euro |
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b) aus Investitionstätigkeit
mit |
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dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von |
24.438.500 Euro |
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dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von |
69.817.100 Euro |
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und einem Saldo von |
-45.378.600 Euro |
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c) aus Finanzierungstätigkeit
mit |
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dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von |
53.781.600 Euro |
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dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von |
11.279.200 Euro |
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und einem Saldo von |
42.502.400 Euro |
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d) und einem Saldo
des Finanzhaushalts von |
-69.263.700 Euro |
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 45.378.600 Euro festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 20.711.700 Euro festgesetzt.
(3) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 4.355.600 Euro festgesetzt.
(4) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetriebs-Erlangen-Jobcenter (EJC) wird auf 0 Euro festgesetzt.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 52.016.000 Euro festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 10.500.000 Euro festgesetzt.
(3) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 0 Euro festgesetzt.
(4) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs-Erlangen-Jobcenter (EJC) wird auf 0 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wir folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 425 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 590 v. H.
- Gewerbesteuer 440 v. H.
§ 5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 89.541.000 Euro festgesetzt.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 5.109.300 Euro festgesetzt.
(3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.
(4) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs-Erlangen-Jobcenter (EJC) wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Erlangen, den
STADT ERLANGEN
Dr. Florian Janik
Oberbürgermeister