Betreff
Beschluss über die Haushaltssatzung 2025
Vorlage
201/077/2025
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat beschließt die

Haushaltssatzung der Stadt Erlangen

für das Haushaltsjahr 2025

„Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Erlangen folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

1.

im Ergebnishaushalt mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Erträge von

458.417.300 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von

544.693.400 Euro

 

und dem Saldo (Jahresergebnis) von

-86.276.100 Euro

 

 

 

2.

im Finanzhaushalt

 

a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

447.709.900 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

514.097.400 Euro

 

und einem Saldo von

-66.387.500 Euro

 

 

 

b) aus Investitionstätigkeit mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

24.438.500 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

69.817.100 Euro

 

und einem Saldo von

-45.378.600 Euro

 

 

 

c) aus Finanzierungstätigkeit mit

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

53.781.600 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

11.279.200 Euro

 

und einem Saldo von

42.502.400 Euro

 

 

 

d) und einem Saldo des Finanzhaushalts von

-69.263.700 Euro

 


 

§ 2

(1)  Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 45.378.600 Euro festgesetzt.

(2)  Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 20.711.700 Euro festgesetzt.

(3)  Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 4.355.600 Euro festgesetzt.

(4)  Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetriebs-Erlangen-Jobcenter (EJC) wird auf 0 Euro festgesetzt.

 

§ 3

(1)  Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf         52.016.000 Euro festgesetzt.

(2)  Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 10.500.000 Euro festgesetzt.

(3)  Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 0 Euro festgesetzt.

(4)  Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs-Erlangen-Jobcenter (EJC) wird auf 0 Euro festgesetzt.

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wir folgt festgesetzt:

 

  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                 425 v. H.

            b) für die Grundstücke (B)                                                                            590 v. H.

  1. Gewerbesteuer                                                                                             440 v. H.

 

§ 5

(1)  Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf       89.541.000 Euro festgesetzt.

(2)  Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 5.109.300 Euro festgesetzt.

(3)  Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.

(4)  Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs-Erlangen-Jobcenter (EJC) wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.

 

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

 

Erlangen, den

 

 

STADT ERLANGEN

 

 

Dr. Florian Janik

Oberbürgermeister