Der Stadtrat beschließt die
Haushaltssatzung der rechtlich
selbständigen Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung
der Stadt Erlangen
für das Haushaltsjahr 2025
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Aufgrund des Art. 20 Abs. 1 des
Bayer. Stiftungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September
2008 (GVBl. 2008, 834) i. V. m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die
Stadt Erlangen folgende Haushaltssatzung: |
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§ 1 |
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Der als
Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit
festgesetzt. Er schließt |
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1. |
im
Ergebnishaushalt mit |
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dem
Gesamtbetrag der Erträge von |
81.100,-- € |
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dem
Gesamtbetrag der Aufwendungen von |
56.900,-- € |
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und dem
Saldo (Jahresergebnis) von |
24.200,-- € |
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2. |
im
Finanzhaushalt |
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aus
laufender Verwaltungstätigkeit mit |
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dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen von |
81.100,-- € |
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dem
Gesamtbetrag der Auszahlungen von |
56.900,-- € |
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und dem
Saldo von |
24.200,-- € |
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§ 2 |
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Kredite
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. |
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§ 3 |
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Verpflichtungsermächtigungen
werden nicht festgesetzt. |
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§ 4 |
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Kassenkredite
zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen werden nicht beansprucht. |
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§ 5 |
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Die
Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. |
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Erlangen,
den |
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STADT
ERLANGEN |
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Dr.
Janik |
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Oberbürgermeister |
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Hinweis: Die Vereinigte Erlanger Wohltätigkeitsstiftung wurde mit Bescheid der Regierung von Mittelfranken vom 07.10.2024 der Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung zugelegt. Die Zulegung erlangte mit Ablauf des 15.11.2024 Rechtskraft, so dass künftig keine eigene Haushaltssatzung mehr zu erlassen ist.
Anlagen:
Anlage 1
Haushaltsplan 2025 WFH Stiftung