Betreff
Haushaltssatzung der rechtlich selbständigen Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung für das Haushaltsjahr 2025
Vorlage
201/071/2024
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat beschließt die

Haushaltssatzung der rechtlich selbständigen Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung
der Stadt Erlangen

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des Art. 20 Abs. 1 des Bayer. Stiftungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2008 (GVBl. 2008, 834) i. V. m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Erlangen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt. Er schließt

1.

im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge von

81.100,-- €

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von

56.900,-- €

und dem Saldo (Jahresergebnis) von

24.200,-- €

2.

im Finanzhaushalt

aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

81.100,-- €

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

56.900,-- €

und dem Saldo von

24.200,-- €

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Erlangen, den

STADT ERLANGEN

Dr. Janik

Oberbürgermeister


Hinweis: Die Vereinigte Erlanger Wohltätigkeitsstiftung wurde mit Bescheid der Regierung von Mittelfranken vom 07.10.2024 der Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung zugelegt. Die Zulegung erlangte mit Ablauf des 15.11.2024 Rechtskraft, so dass künftig keine eigene Haushaltssatzung mehr zu erlassen ist.


Anlagen:       

Anlage 1 Haushaltsplan 2025 WFH Stiftung