- Der Bebauungsplan Nr. 344 der Stadt Erlangen – für das Gebiet zwischen Bahnlinie Erlangen – Bamberg, Bayreuther Straße, Böttigersteig, Bayreuther Straße und südlich der Schwabach – ist für das Gebiet an der Schwabach im Abschnitt zwischen Haagstraße und Bayreuther Straße zwischen der Bayreuther Straße bei Hausnr. 23a und der geplanten Brücke in Verlängerung der Jahnstraße durch das 2. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 344 nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) zu ändern (siehe Anlage 1)
- Der Bebauungsplan Nr.
310 – für das Gebiet zwischen Bayreuther-, Nördlicher Stadtmauer,
Martinsbühler Straße und der Bahnlinie Nürnberg – Bamberg – ist für das Gebiet westlich der Bayreuther Straße, nördlich der Haagstraße, östlich der Bayreuther Straße als Stichstraße und südlich der Schwabach durch das 5. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 310 nach den Vorschriften den Baugesetzbuchs zu ändern (siehe Anlage 1) - Die Aufstellung des 2. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 344 sowie die Aufstellung des 5. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 310 sind gemeinsam als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB zu führen. Die Verwaltung wird beauftragt, dieses Bauleitplanverfahren für das Arbeitsprogramm 2026 des Amtes für Stadtplanung und Mobilität sowie die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2026 sowie für die mittelfristige Finanzplanung bei Referat II zum Haushalt anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
a)
Anlass und Ziel der Planung
Im Bebauungsplan Nr. 344, in Kraft getreten am 12.11.1992, sind zwei Rad- und Fußwegeführungen über die Schwabach festgesetzt. Die östliche Führung verläuft mit einer Brücke in Verlängerung der Stichstraße Bayreuther Straße in Ost-West-Richtung und weiter entlang der Schwabach. Die westliche Führung verläuft in Nord-Süd-Richtung von der Bayreuther Straße kommend mit einer weiteren Brücke zur Jahnstraße. Beide Brücken sind bisher nicht realisiert.
Die Planungen des Wasserwirtschaftsamtes Nürnberg (WWA) zur Hochwasserfreilegung dieses Abschnitts der Schwabach lassen eine Verwirklichung der östlichen Schwabachbrücke als wesentlichen Bestandteil des in Ost-West-Richtung verlaufenden Weges in ihrer ursprünglich geplanten Lage und Höhe nicht mehr zu.
Mit Beschluss des Stadtrats vom 28.07.2016 wurde auf eine aktuelle Umsetzung dieses im Bebauungsplan Nr. 344 festgesetzten Rad- und Fußweges verzichtet, das Planungsziel selbst jedoch nicht infrage gestellt. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind weiter verbindlich, da sie bisher kein gültiger Planfeststellungsbeschluss ersetzt.
Im Jahr 2017 hat das WWA ein Planfeststellungsverfahren für die Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwabach eröffnet. In diesem Verfahren wurden umfangreiche Einwendungen von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern sowie Anwohnenden vorgebracht. Daraufhin wurde eine konsensuale Lösung angestrebt. Voraussichtlich im Frühjahr 2025 soll ein neues Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden.
Seitens einiger Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern wird die Zusicherung, dass der von der Stadt Erlangen geplante Rad- und Fußweg nicht mehr erstellt wird, zur Voraussetzung für eine Zustimmung zum Hochwasserschutz gemacht. Das WWA ist daraufhin mit der Bitte an die Stadt Erlangen herangetreten, das Planungsziel einer Wegeführung entlang der Schwabach aufzugeben. Der Bebauungsplan Nr. 344 solle entsprechend geändert werden.
Mit der Änderung des Bebauungsplans soll dieser Bitte gefolgt und die bisher geplante Rad- und Fußwegeverbindung mit der östlichen Brücke und einem Weg entlang des Schwabachufers zurückgenommen werden.
Darüber hinaus wurde die Verwaltung mit Beschluss des Stadtrats am 26.09.2024 beauftragt, eine Umgestaltung der Parkplatzfläche südlich der Schwabach an der Bayreuther Straße/Essenbacher Brücke zu untersuchen. Im Bebauungsplan Nr. 310, in Kraft getreten am 09.12.1976 ist hier bisher Verkehrsfläche mit Parkplatz festgesetzt. Für die mögliche Umgestaltung zum Aufenthaltsplatz soll der Bereich ebenfalls in das Änderungsverfahren aufgenommen werden. Die bisherige Nutzung genießt Bestandsschutz.
b)
Geltungsbereich
Die Änderung bezieht sich auf zwei getrennte Geltungsbereiche unterteilt:
- Geltungsbereich 1 umfasst Teilflächen der Grundstücke Flst.Nrn. 872/18, 872/23, 872/24, 872/37, 872/38, 873, 1342/1, 1344,1506/2 und 1518 der Gemarkung Erlangen. Die Fläche beträgt ca. 0,45 ha.
- Geltungsbereich 2 umfasst Teilflächen von Flst.Nrn. 872/2, 872/9 und 1386/30 der Gemarkung Erlangen mit einer Fläche von ca. 0,05 ha.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) 2003 wird der Geltungsbereich 1 als Wasserfläche, Fließ- und Stillgewässer, Fläche mit besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz (Erhalt und Entwicklung), Fläche für die Entwicklung von Natur und Landschaft dargestellt. Zudem werden an den Rändern des Plangebiets zu kleinen Anteilen Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen dargestellt.
Der Geltungsbereich 2 wird im FNP 2003 als Verkehrsfläche dargestellt. Das „schwimmende“ Symbol Parkplatz zielt auf die gesamte aufgeweitete Verkehrsfläche an der Bayreuther Straße.
Die geplante Änderung des Bebauungsplans steht der Gesamtkonzeption des FNP in diesem Bereich nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.
d)
Rahmenbedingungen
Da es sich im Geltungsbereich 1 um die Rücknahme einer bisher nicht realisierten Festsetzung handelt, sind keine unmittelbaren Auswirkungen aus einer Änderung des Bebauungsplans zu erwarten.
Die Möglichkeit, im Geltungsbereich 2 anstelle des asphaltierten Parkplatzes einen grünen Platz mit Gewässerbezug zu schaffen, stellt eine deutliche Verbesserung der gestalterischen und ökologischen Situation dar. Der Bereich ist in der Prioritätenliste für die Entsiegelung von städtischen Plätzen (Beschluss 611/134/2022/1) in der Gruppe A – großflächige Entsiegelung möglich und sinnvoll – geführt.
Die Planungen zum Hochwasserschutz einschließlich ihrer Auswirkungen auf die Schutzgüter sind nicht Gegenstand des Verfahrens. Für diesen wird ein eigenes Planfeststellungsverfahren (PFV) durchgeführt. Der künftige Verlauf des Gewässers und die Uferzonen können im weiteren Verfahren aus den wasserwirtschaftlichen Planungen übernommen werden. Der Bebauungsplan, dessen Aufstellung hier begehrt wird, wird den Zielen des PFV nicht entgegenstehen.
e)
Städtebauliche Ziele
Die Aufgabe der geplanten Wegeverbindung wirkt sich insofern negativ auf den nicht-motorisierten Verkehr und die Naherholungsqualität aus, als bisher angestrebte Verbesserungen damit entfallen. Neben seiner Verkehrsfunktion hätte der geplante Weg auch einen attraktiven Ort für das Spazieren und Verweilen am Flussufer darstellen können. Dieser potenziell attraktive Weg wurde jedoch in der Vergangenheit trotz dessen Festsetzung im Bebauungsplan nicht realisiert. Insbesondere die geplante Brücke wäre nach den vom WWA geplanten Maßnahmen zur Hochwasserfreilegung der Schwabach nicht mehr in der festgesetzten Lage und Höhe realisierbar. Da eine zukünftige Realisierung damit noch unwahrscheinlicher wird, wird der Wegfall insgesamt als vertretbar angesehen.
Gleichzeitig kann mit der gestalterischen Aufwertung des Ufers ein attraktiver Aufenthaltsort unmittelbar an der Verbindung aus der Altstadt zum Burgberg geschaffen werden. Die dort erreichbare Zugänglichkeit des Gewässers vermag den Wegfall des geplanten Uferweges in punkto Erlebnisqualität für die Naherholung voraussichtlich mindestens zu kompensieren.
f) Verkehrliche Beurteilung
Westlich angrenzend an den Geltungsbereich 1 ist die Realisierung einer Fuß- und Radverkehrsbrücke nach Abschluss der Maßnahmen zur Hochwasserfreilegung vorgesehen.
Für den Rad- und Fußgängerverkehr ergäbe sich mit der Schaffung dieser neuen Schwabachquerung eine adäquate Alternative zur Umgehung bzw. Umfahrung der stark befahrenen Hauptverkehrsstraße Bayreuther Straße. Die Hauptroute 8 sowie die Grünroute 2 des städtischen Radwegenetzes könnten von der Bayreuther Straße auf die neue Verbindung verlegt werden. Die neue Nord-Süd-Achse schließt dann direkt an die geplante Radvorrangroute im Süden und die abseits des Kfz-Verkehrs führende Verbindung Werker/Windmühle im Norden an. Des Weiteren ist die neue Führung wesentlich besser in puncto Verkehrssicherheit und Attraktivität als die Führung entlang der Bayreuther Straße, wo aktuell keine Radinfrastruktur besteht und aufgrund der Flächenknappheit auch in Zukunft keine maßgebliche Verbesserung für den Radverkehr zu erwarten ist.
Bei Betrachtung der räumlichen Quell- und Zielverkehre nördlich und südlich der Schwabach (Baiersdorf, Bubenreuth etc. im Norden, Innenstadt, weitere Arbeitsplatzschwerpunkte im Süden) kann der Verbindung eine signifikante verkehrliche Bedeutung zugeordnet werden. Von einer entsprechenden Nutzung und damit hohen Rad- und Fußverkehrsbelastung entlang einer neu zu schaffenden Führung ist auszugehen.
Ausschnitt
aus dem Fahrradstadtplan |
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Die verkehrliche Funktion der im
Bebauungsplan bisher enthaltenen zusätzlichen Führung in Ost-West-Richtung mit
einem weiteren Brückenbauwerk über die Schwabach wird als weniger bedeutend
eingeschätzt. Für den über die Grünroute 2 aus östlicher Richtung kommenden
Radverkehr stellt die westliche Verbindung nur eine Verlängerung der Wegstrecke
um etwa 80 m dar (540 m statt 460 m von Bayreuther Straße bis Windmühle). Die
Schaffung einer Umgehungsmöglichkeit der stark belasteten Bayreuther Straße
stellt auch auf in der Nord-Ost-Beziehung einen wichtigen Lückenschluss mit
hoher Netzwirksamkeit dar, der insbesondere der Radverkehrsanbindung der
nördlich gelegenen Orte zu Gute kommt.
Für den umwegempfindlicheren Fußverkehr wiegt der Wegfall zwar schwerer, aber da nördlich der Schwabach außer dreier Wohnblocks und des Hotels ohnehin keine Ziele im unmittelbaren Nahbereich liegen, sind auch hier die 80 m Umweg zur Vermeidung der Führung entlang der Bayreuther Straße vertretbar. Hierzu sollte jedoch die Infrastruktur auch in der Haagstraße verbessert werden, beispielsweise durch Sanierung und Verbreiterung der im Bestand teils unter 1,5 m breiten Gehwege und Schaffung einer besseren Überquerungsmöglichkeit der Bayreuther Straße im Einmündungsbereich der Haagstraße (etwa über eine sog. zweigeteilte Mittelinsel, vgl. Querung Franzosenweg/Weinstraße) sowie Einrichtung einer Fahrradstraße. Die Aufwertung der Verbindung über die Haagstraße und die westliche Brücke würde die Netzwirksamkeit zudem weiter erhöhen.
Unabhängig vom Entfall des gewässerbegleitenden Weges und einer östlichen Schwabach-Querung im Bebauungsplangebiet sollte jedoch (auch entsprechend den Plänen des Meilensteins F des Verkehrsentwicklungsplans, der diese Route als Fußweg 1. Ordnung vorsieht) auch die Infrastruktur des Fuß- und Radverkehrs entlang der Bayreuther Straße zwischen den Einmündungen Haagstraße und Windmühle verbessert werden, da diese die kürzeste Verbindung darstellt. Es wird ebenfalls darauf hingewiesen, dass mit Realisierung der westlichen Führung über die Schwabach auf der Jahnstraße und im Einmündungsbereich der Jahnstraße in die Martinsbühler Straße mit einer deutlich steigenden Radverkehrsbelastung zu rechnen ist. Entsprechende ergänzende planerische Maßnahmen sind zu gegebener Zeit zu ergreifen.
Bei der Überplanung der jetzigen Parkplatzfläche würden Parkstände entfallen, die aktuell gleichzeitig für Bewohnerparken und mit Parkschein nutzbar sind. Bei einer Umsetzung der Planung sollte aufgrund des hohen Parkdrucks im Quartier durch Anwohnenden sowie Kundinnen und Kunden der ansässigen Gastronomie ein schlüssiges Konzept für den ruhenden Verkehr erarbeitet werden.
g) Klimaschutz
Die Rücknahme einer geplanten Rad- und Fußwegeverbindung schwächt tendenziell diese Mobilitätsformen. Allerdings ist der Bau des Weges nach Abschluss der erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen nicht mehr realistisch und es besteht die Möglichkeit, eine hinreichend attraktive Alternativroute zu schaffen.
Die Entsiegelung und Begrünung des derzeitigen Parkplatzes haben dagegen positive Auswirkungen auf die Stadtökologie, die kleinklimatische Situation und den Naherholungswert.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des 2. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 344 und des 5. Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 310 der Stadt Erlangen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Das vereinfachte Verfahren zur Änderung von Bebauungsplänen kann angewendet werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Insbesondere wird durch die geplanten Änderungen lediglich der Freiraum in Teilen neu konzipiert, ohne dass damit Auswirkungen auf die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben entstehen. Die weiteren in § 13 BauGB genannten Voraussetzungen (keine UVP-pflichtigen Vorhaben, keine Beeinträchtigung von Schutzgütern, keine Risiken nach Immissionsschutzrecht) sind von den geplanten Änderungen erfüllt.
Im vereinfachten Verfahren wird von einer Umweltprüfung abgesehen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Änderung des Bebauungsplans Nr. 344 für das Gebiet an der Schwabach im Abschnitt zwischen Haagstraße und Bayreuther Straße zwischen der Bayreuther Straße bei Hausnr. 23a und der geplanten Brücke in Verlängerung der Jahnstraße sowie des Bebauungsplans Nr. 310 für das Gebiet westlich der Bayreuther Straße, nördlich der Haagstraße, östlich der Bayreuther Straße als Stichstraße und südlich der Schwabach nach den Vorschriften des BauGB.
Mit dem 2. Deckblatt sollen der Bebauungsplan 344 und mit dem 5. Deckblatt der Bebauungsplan 310 in den jeweiligen Änderungsbereichen teilweise ersetzt werden.
Ggf. wird im Planungsprozess die externe Beauftragung gutachterlicher Leistungen zu einzelnen Fachthemen (z.B. Artenschutz) erforderlich.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
10.000 € |
bei Sachkonto: 543192 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Geltungsbereiche
Anlage 2: Verfahrensstand
Anlage 3: Auszug Planblatt BP 344
Anlage 4: Auszug Planblatt BP 310
Anlage 5: Verkehrliche Maßnahmen