Betreff
Antrag zum Stadtrat am 12. Dezember 2024 - Bericht Sanierungsbedarf Gymnasium Fridericianum
Vorlage
242/334/2024
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage

 

  1. Der Bericht der Verwaltung über den aktuellen Zustand des Gymnasiums Fridericianum wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der Fraktionsantrag 169/2024 vom 26.11.2024 ist hiermit bearbeitet.

1.    Fraktionsantrag

Die Stadtratsfraktion der CSU beantragt Folgendes:

 

Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Zustand des Gymnasiums Fridericianum.

 

-       Sie zeigt dabei auf, inwiefern notwendige Reparaturmaßnahmen am Hauptgebäude (z.B. Ersatz von Beamern) im Hinblick auf die bestehende Infrastruktur noch durchgeführt werden können.

-       Sie stellt außerdem dar, wie es in den Chemie- und Physikräumen sowohl um die Sicherheit als auch um den lehrplankonformen Unterricht bestellt ist.

 

 

2.    Bericht der Verwaltung

-       Bereits im Jahre 2019 wurde über den baulichen Zustand des Gymnasiums Fridericianum in den Fachgremien berichtet. Auf die Vorlage Nr. 242/339/2019 wird verwiesen. Die Notwendigkeit einer Generalsanierung wurde erkannt und das Vorhaben in das Schulsanierungsprogramm aufgenommen. Aus diesem Grund fanden in den zurückliegenden Jahren keine größeren Sanierungsmaßnahmen mehr statt.

        Auftretende Mängel werden nach deren Kenntnis im Zuge des laufenden Bauunterhalt aufgenommen und je nach Dringlichkeit und den zur Verfügung stehenden Ressourcen abgestellt. Sicherheitsrelevante Bauteile werden auf Grundlage einer Überprüfungs- und Wartungsplanung turnusmäßig durch externe Fachfirmen begutachtet und gewartet. Hierbei festgestellte Mängel werden ebenso nach ermittelter Priorität abgestellt.

        Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation und den daraus resultierenden Notwendigkeiten von Einsparungen können auf absehbare Zeit im Zuge des Bauunterhalts nur mehr dringend notwendige und sicherheitsrelevante Maßnahmen durchgeführt werden. Eine Steigerung des Lehr- u. Lernkomforts kann damit nicht erreicht werden. In den Jahren 2018 – 2024 wurden im Bauunterhalt Maßnahmen mit einem jährlichen Finanzmittelbedarf von im Durchschnitt 93.000 € pro Jahr ausgeführt. Die Tendenz ist dabei steigend, was den zunehmenden Verfall des Gebäudes widerspiegelt.

 

-    Wie bereits dargelegt, wurde die Notwendigkeit einer Generalsanierung anerkannt. Entsprechend befinden sich auch die Fachunterrichtsräume für Chemie und Physik in dem baulichen Zustand der Errichtungszeit des Gesamtgebäudes. Der bauzeitlich genehmigte Zustand ist daher auch Basis der rechtlichen Bewertung des Betriebs.
Um Sicherheitsgefährdungen auszuschließen, wurde bereits im Jahr 2018 eine Teilstilllegung von Medien (in Rücksprache mit den Fachlehrern) beschlossen und im Anschluss vorgenommen, da eine wirtschaftliche Instandsetzung außerhalb einer Generalsanierung der Räume nicht darstellbar war. Im Rahmen einer umfassenden Ertüchtigung der Fachräume müssten neben diversen vorliegenden Mängeln u.a. auch die Lagerung von Chemikalien betriebstechnisch auf den aktuellen Standard gebracht werden. 

 

Der lehrplankonforme Unterricht im Fachbereich Chemie ist aufgrund dieser Mängel insoweit beeinträchtigt, dass der experimentell geleitete Unterricht nur in deutlich eingeschränktem Umfang möglich ist. Darüber hinaus sind bei der Nutzung der Fachunterrichtsräume für den Chemie- oder Physikunterricht organisatorische Maßnahmen und Vorkehrungen notwendig, um bestimmten Sicherheitsanforderungen gerecht zu werden (z.B. Teilung von Klassen bzw. Aufstellen von Schutzscheiben, um Abstände sicherzustellen).


Im Fachbereich Physik ist es mit Hilfe umfangreicher Anschaffungen von Lehr- und Lernmittel gelungen, dem Fachbereich einen zeitgemäßen, weitgehend dem Lehrplan entsprechenden naturwissenschaftlichen Unterricht zu ermöglichen. Durch die Anschaffung verschiedenster Experimentierkits (Science Lab Radioaktivität, Science Lab Physik, Science Lab Mechanik etc.) mit einer Anschaffungssumme von rd. 22.000 € in diesem Jahr hat sich die Situation für den experimentell geleiteten Unterricht verbessert.

        Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel könnte eine sinnvoll zu ergänzende Ausstattung mit Experimentiermaterialien oder weiteren notwendigen mobilen Ausstattungen auch für das Fach Chemie in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich geprüft werden.

        Zur Verbesserung der bemängelten Lagerbedingungen für die Chemikalien wird aktuell die Anschaffung von zwei Sicherheitsschränken mit gefilterter Abluft begutachtet. Dadurch würde die Kontamination der Umgebungsluft durch die aktuell frei im Raum gelagerten Chemikalien vermieden / reduziert und auch eine Verbesserung des Brandschutzes erzielt. Je nach Standort und den daraus resultierenden Transportwegen lassen sich auch die Risiken eines Chemikalientransports minimieren.

        Durch den Einsatz von Aktivkohle- und Partikelfiltern erhöht sich allerdings der Wartungsaufwand für das Personal vor Ort. Seitens der Schulleitung sind die gemäß den Herstellerangaben vorgesehen Wartungsintervalle für den Filtertausch organisatorisch sicherzustellen.

        Bauliche Mängel bzw. mit Baumaßnahmen verbundene Nachrüstungen wie zentrale Abzugsvorrichtungen können durch Ausstattungsmaßnahmen nicht ersetzt werden. Eine Revitalisierung der außer Betrieb genommenen Abzüge durch bauliche Maßnahmen scheidet technisch ebenfalls aus. Es wird geprüft unter welchen Voraussetzungen und mit welchem Aufwand mobile Digestorien nachgerüstet werden können.

        Neben den angestoßenen Beschaffungen von Ausstattungsgegenständen steht die Verwaltung im Austausch mit der Schule, wie der Unterrichtsbetrieb unter den gegebenen Rahmenbedingungen auch interimsweise baulich/technisch verbessert werden kann. Dies kann aus Sicht der Verwaltung jedoch unabhängig von einer Generalsanierung bzw. eines Neu-baus keinesfalls die Umsetzung aller Anforderungen an Fachräume für den Experimental-unterricht an Schulen beinhalten, sondern muss sich auf dringliche und unabweisbare Ausgaben beschränken. Auch die Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht (kurz RiSU, Stand 2023), die bei Experimentalunterricht seitens KMBek gefordert sind, können damit nicht vollumfänglich erfüllt werden. Einschränkungen im Lehrbetrieb sind daher weiterhin unvermeidbar.

 


Anlagen:             Fraktionsantrag CSU 169/2024 vom 26.11.2024