Betreff
Radwegeführung am Schloßplatz im Zuge der Schlosssanierung, Antrag Nr. 90/2024 der Grünen Liste und Antrag Nr. 179/2024 des Stadtteilbeirates Innenstadt
Vorlage
614/091/2024
Aktenzeichen
VI/61/614
Art
Beschlussvorlage

Im Zuge der Sanierung des markgräflichen Schlosses wird der Radverkehr wie bisher am östlichen Rand des Schloßplatzes geführt. Für Veranstaltungen, die auf dem Schloßplatz stattfinden, steht dann nur eine verkleinerte Veranstaltungsfläche zur Verfügung.
Die Anträge Nr. 90/2024 der Grünen Liste und Nr. 179/2024 des Stadtteilbeirates Innenstadt sind damit abschließend bearbeitet. Der Antrag aus der Bürgerversammlung Gesamtstadt (Nr.12), Nord-Süd-Fahrradwegverbindung am Schloßplatz, ist damit ebenfalls abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit dem Antrag Nr. 90/2024 der Grünen Liste und dem Antrag Nr. 179/2024 des Stadtteilbeirates Innenstadt wurde beantragt, dass zwischen der Universitätsstraße und der Wasserturmstraße / nördlicher Hauptstraße eine sichere und gut befahrbare Radroute einzurichten und deutlich auszuschildern ist bzw. dass die aktuell unterbrochene Radachse in Nord-Süd Richtung zwischen Halbmondstraße und Apfelstraße wieder geschlossen wird. Dabei sollte seitens der Verwaltung geprüft werden, ob dafür eine Teilfläche des Schloßplatzes verwendet werden kann und für Veranstaltungen dann nur eine geringere Fläche genutzt werden kann. Alternativ sollte geprüft werden, ob die Freigabe des Radverkehrs durch den Schloßgarten oder die Hauptstraße für den Zeitraum der langjährigen Sanierung des Schlosses erfolgen kann.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zunächst ist festzuhalten, dass es faktisch keine gut geeignete Umleitungsroute zur Radweghauptroute gibt. Jede Alternative hat mehr oder minder große Nachteile, sodass bisher bewusst auf die Ausschilderung einer Umleitungsroute verzichtet wurde. Dies ermöglicht dem Radfahrenden die Umleitungsroute selbst zu wählen und während der freigegebenen Zeiten die Fußgängerzone zu durchqueren.
Es wird davon ausgegangen, dass die Masse der Radfahrenden die gewohnte Strecke weiterfährt oder alternativ direkt durch die Fußgängerzone (von 10:30 Uhr bis 18:30 Uhr nicht erlaubt) fährt. Ebenso wird angenommen, dass - unabhängig von der gewählten Umleitungsstrecke – eine Umleitung nur bei einer vollständigen physischen Sperrung der Durchfahrt am Schloßplatz genutzt wird.

Empfohlen wird deshalb, den Radverkehr wie gewohnt entlang des östlichen Randes des Schloßplatzes zu führen (vgl. Anlage 3). Durch diese Führung muss die Veranstaltungsfläche auf dem Schloßplatz entsprechend verkleinert werden.
Im Bereich der Baustelle des Schlosses ist die Führung des Radweges um wenige Meter, derzeit 3,50m, nach Westen zu versetzen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Baustelleneinrichtungsfläche sich in der Größe verändern kann und dann die Radverkehrsführung noch weiter in den Schloßplatz hineinragen könnte. Es ist aber auch eine geringere Flächeninanspruchnahme denkbar.
Damit einher geht eine erhebliche Verkleinerung der Veranstaltungsflächen auf dem Schloßplatz (um ca. 3,50 m Breite, ca. 180 m² Fläche von ca. 1.900 m², siehe Anlage 3). Die Verkleinerung um 180m² entspricht einen Verlust von ca. 9,5 % der bisher verfügbaren Flächen.
Der Großteil der Veranstaltungen nutzt die Fläche voll aus (Frühlingsfest, Waldweihnacht, Comic-Salon, SchlossStrand). Inwieweit Veranstalter künftig - auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten - bereit sein werden, ihre Veranstaltungen in den nächsten Jahren in kleinerem Format durchzuführen, kann seitens der Verwaltung nicht beurteilt werden. Im Innenstadtbereich stehen keine gleichwertigen Flächen für größere Veranstaltungen zur Verfügung. Als Folge davon wäre es möglich, dass manche Veranstaltungen veranstalterseitig abgesagt werden.
Veranstaltungen sind mit der bisherigen Veranstaltungsfläche bereits bis zum 9. Juni 2025 genehmigt worden. Weitere Veranstaltungen wurden zwar noch nicht genehmigt, werden aber derzeit mit der bisherigen Veranstaltungsfläche geplant, weswegen empfohlen wird, die Radwegeführung zwar zeitnah herzustellen (mittels Markierungen), die Veranstaltungen aber bis Ende August 2025 in der vollen Größe zu genehmigen und erst danach die Flächen zu reduzieren. Für die Monate Juli und August 2025 ist der SchlossStrand und der Augustmarkt bereits in der Planung, wobei der SchlossStrand die komplette Fläche benötigt (bis Mitte August). In der Planung des Augustmarktes ist die Führung des Radverkehrsachse bereits berücksichtigt.
Eine kurzfristige vollständige Umsetzung, das heißt eine sofortige Verkleinerung aller Veranstaltungen, kann seitens der Verwaltung nicht empfohlen werden. Dies brächte einerseits größere Schwierigkeiten für die Veranstalter mit sich und für die Stadt Erlangen ein Prozess- und Kostenrisiko, soweit die Veranstaltungen bereits genehmigt sind. Für diese Veranstaltungstage wird empfohlen, die Radverkehrsführung aufzulösen mittels Beschilderung (Durchfahrt Schloss gesperrt) und auf die weitere Ausweisung einer Umleitungsroute zu verzichten.
Da die Feuerwehr den Norden Erlangens über die Hauptstraße erschließt, ist eine Einengung der Hauptstraße nicht möglich.
Die Route entlang des Schloßplatzes ist als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen (keine Geschwindigkeitsbegrenzung, jedoch Rücksichtnahmepflicht auf den Fußgänger sowie Gefährdungs- und Behinderungsverbot).

 

Weitere umsetzbare Möglichkeiten:

1.    Führung über den östlichen Rand des Schloßplatzes mit Verschwenk des Feuerwehrdurchfahrtsbereiches bei einer Verkleinerung des Marktplatzes:
Die Radverkehrsführung wird über den östlichen Rand des Schloßplatzes geführt. Der Bereich für die Durchfahrt der Feuerwehr wird, falls Veranstaltungen auf dem Schloßplatz stattfinden, nicht sichtbar um ca. 4m nach Westen verschwenkt (vgl. Anlage 4). Hierbei würde die Veranstaltungsfläche auf dem Schloßplatz nicht oder nur geringfügig verkleinert werden müssen, da die Veranstaltungsfläche insgesamt dann in die Hauptstraße hineinragen würde. Auf der Marktplatzfläche fehlen dann ca. 225m², dort stehen üblicherweise die erste Reihe der Marktstände, die dann entsprechend zurückgesetzt werden müssen. In diesem Falle müsste auch die für die Marktstände erforderliche Infrastruktur angepasst werden. Des Weiteren könnten, sofern im Winter die Eisbahn weiterhin aufgebaut wird, mehrere Markthändler*innen mangels Ausweichflächen nicht am Wochenmarkt teilnehmen. An Samstagen beträfe dies mind. 6 Stände (entspricht 17 %).
Die Route entlang des Schloßplatzes ist als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen (keine Geschwindigkeitsbegrenzung, jedoch Rücksichtnahmepflicht auf den Fußgänger sowie Gefährdungs- und Behinderungsverbot).

2.    Führung über dem Schloßplatz mit Ausnahme an den Veranstaltungstagen:
Die Radverkehrsführung über den östlichen Rand des Schloßplatzes wird, falls Veranstaltungen auf dem Schloßplatz stattfinden, temporär aufgehoben. In dieser Zeit kann eine Umleitungsbeschilderung mittels Klappbeschilderungen erfolgen. Vorteil bei dieser Variante wäre, dass die Streckenführung den Radfahrenden bekannt ist und die Veranstaltungen auf dem Schloßplatz nicht durch eine Flächenverkleinerung beeinträchtigt werden würden. Nachteil ist hierbei der Aufwand (Betätigung der Klappbeschilderung durch Amt 66).
Als Umleitungsroute wäre für diesen Fall die Strecke Hauptstraße/ Heuwaagstraße/ Goethestraße/ Südliche Stadtmauerstraße möglich.
Hinzuweisen wäre darauf, dass die Umleitungsroute mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h befahren werden darf, während die Fußgängerzone mit Schrittgeschwindigkeit durchquert werden muss. Die Route entlang des Schloßplatzes wäre als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen (keine Geschwindigkeitsbegrenzung, jedoch Rücksichtnahmepflicht auf den Fußgänger sowie Gefährdungs- und Behinderungsverbot).

3.    Ganzjährige Umleitung über den Hugenottenplatz/ Goethestraße/ Südliche Stadtmauerstraße:
Umleitungsstrecke wäre die Hauptstraße/ Heuwaagstraße/ Goethestraße/ Südliche Stadtmauerstraße
Die Verkehrssituation ist aufgrund von starkem Busverkehr, dem Durchfahrtsverbot am Bahnhofsplatz und starkem Fußgängerverkehr im Bereich des Bahnhofplatzes generell unübersichtlich. Nachdem der Radverkehr in der Goethestraße jedoch nur geradeaus bis zur Südlichen Stadtmauerstraße fährt, dort abbiegt und dann auf die gewohnte Route zurückgeführt wird, ist die Route zwar nicht komfortabel, aber von einem durchschnittlichen Radfahrenden gut zu bewältigen. Insbesondere sind durch den Radfahrenden keine schwierigen Abbiegeverfahren nötig, da die Südliche Stadtmauerstraße nur wenig Verkehr aufweist.
Aufgrund des erheblichen Busverkehrs und der besonderen Querungssituation am Bahnhofplatz wird diese Variante aufgrund erheblicher Sicherheitsbedenken seitens der Verwaltung nicht empfohlen.
Die Strecke darf mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h befahren werden.

 

Nicht umsetzbare Möglichkeiten:

  • Umleitung über den Marktplatz/ Dreikönigstraße:
    Umleitungsstrecke wäre Hauptstraße/ Heuwaagstraße/ Dreikönigstraße/ Marktplatz/ Schloßplatz, alternativ Einhornstraße/ Hugenottenplatz
    Aufgrund der laufenden Großbaustelle in der Paulistraße (auch ehemaliges Dienstgebäude des Landratsamtes ERH, Ende wahrscheinlich Ende 2025) und der darauffolgenden Baustelle in der Dreikönigstraße (ehemaliges Dienstgebäude des Landratsamtes ERH, Baubeginn vermutlich nach Ende der Baustelle in der Paulistraße, Dauer ca. 2- 3 Jahre) wird der Bereich Marktplatz/ Paulistraße/ Dreikönigstraße in den kommenden Jahren in erheblichen Maß mit Lkw-Verkehr frequentiert sein. Zudem sind tageweise Vollsperrungen für die Baustelle in der Dreikönigstraße zu erwarten. Der Marktplatz wird zudem von Kfz befahren, die aus einer privaten Tiefgarage ein- und ausfahren. Die Außenbestuhlungen am Marktplatz engen den verfügbaren Straßenraum ein, ebenso die Warenauslagen der Norma. Zudem findet am Marktplatz auch der Lieferverkehr der Norma statt. Des Weiteren finden diverse Veranstaltungen auch auf dem Marktplatz statt (bspw. Erlangen On Ice), die auch die Seitenwege des Marktplatzes betreffen. Hier ist vorrangig der Wochenmarkt zu erwähnen und der damit verbundene Kfz- und Fußverkehr. Die Seitenwege des Marktplatzes sind an Veranstaltungstagen hoch frequentiert. An den Tagen mit Veranstaltungen ist zudem die Überfahrt über die Fußgängerzone aufgrund der hohen Fußgängerzahlen konfliktträchtig.
    Die Heuwaagstraße und die Dreikönigstraße dürfen mit max. 20km/h befahren werden, der Marktplatz und der Schloßplatz ist als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen (keine Geschwindigkeitsbegrenzung, jedoch Rücksichtnahmepflicht auf den Fußgänger sowie Gefährdungs- und Behinderungsverbot).
    Zur alternativen Variante über die Einhornstraße ist hinzuzufügen, dass die Einhornstraße eng ist und durch Außenbestuhlungen, parkende Kfz und abgestellte Fahrräder nicht viel Verkehrsraum übrig bleibt.
    Die Einhornstraße ist ein verkehrsberuhigter Bereich, die Fußgängerzone am Hugenottenplatz ist mit Schrittgeschwindigkeit zu durchqueren.
    Im Ergebnis ist die Strecke eng und unübersichtlich. An etlichen Tagen könnte die Strecke an bestimmten Stellen (z. B. bei Erlangen on Ice) nicht oder nur mit Schwierigkeiten befahrbar sein.
    Die Umleitungsroute kann daher nicht genutzt werden.

  • Umleitung über den Hugenottenplatz/ Richard-Wagner-Straße/ Goethestraße:
    Umleitungsstrecke wäre Hauptstraße/ Heuwaagstraße/ Goethestraße/ Richard-Wagner-Straße/ Hugenottenplatz.
    Die Verkehrssituation ist aufgrund von starkem Busverkehr, Durchfahrtsverbot am Bahnhofsplatz und starkem Fußgängerverkehr im Bereich des Bahnhofplatzes generell unübersichtlich. Eine sichere Führung des Radverkehrs über die Richard-Wagner-Straße ist aufgrund der hohen Busfrequenz und der dortigen Bushaltestellen schwierig. Der Knoten nördlicher Bahnhofsplatz/Goethestraße wird durch den zusätzlichen Radverkehr, der in die bzw. aus der Richard-Wagner-Straße abbiegt, als Gefahrenstelle eingeschätzt.
    Die Strecke kann weitgehend mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h befahren werden, die Fußgängerzone am Hugenottenplatz ist mit Schrittgeschwindigkeit zu durchqueren.
    Die Strecke ist als Umleitung daher ungeeignet.

  • Durchfahrt durch den Schloßgarten:
    Ausweislich den § 1 Abs. 2, dem § 2 und dem § 3 Abs. 3 der Satzung für die Schloßgartenbenützung ist der Schloßgarten eine der Erholung und Ruhe dienende öffentliche Einrichtung, der während der Öffnungszeiten zur allgemeinen Benützung durch Fußgänger zur Verfügung steht. Das Fahrradfahren ist dort verboten und nach § 4 Abs. Abs. 1 Nr. 4 der Satzung für die Schloßgartenbenützung bußgeldbewehrt.
    Der Schloßgarten ist in der Zeit von 20:00 Uhr - 6:00 Uhr geschlossen. Durch die dauerhafte Öffnung des Schloßgartens wäre zu erwarten, dass hier sicherheitsrechtliche Probleme für die Ordnungs- und Polizeibehörden entstehen. Zudem wäre hier die Satzung für die Schloßgartenbenützung zwingend zu ändern.
    Ab 2026 soll der Schloßgarten zudem als Baustelleneinrichtungsfläche für die Schlosssanierung genutzt werden (Dauer ca. 4 Jahre).
    Die Umleitung für den Radverkehr durch den Schloßgarten zu führen, scheidet daher aus.

  • Durchfahrt durch die Hauptstraße:
    Radverkehr in der Hauptstraße ist bereits jetzt während der Lieferverkehrszeiten (18:30 Uhr – 10.30 Uhr) für den Radverkehr freigegeben. Der Radverkehr hat dort Schrittgeschwindigkeit zu fahren (Erläuterung Nr. 2 zu Z 242.1 StVO i. V. m. Nr. 2 zu Z 239 StVO). Dies ist aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde eine angemessene Anordnung. Bei einer generellen Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr würden sich die bereits vorhandenen Konfliktpotenziale zwischen Radfahrer und Fußgängern sowie die damit verbundene Unfallgefahren erheblich steigern. Diese Konflikte gibt es bereits jetzt, sowohl während der Zeiten, in der der Radverkehr freigegeben ist, als auch durch illegale Durchfahrten außerhalb der freigegebenen Zeiten. Eine Freigabe der Fußgängerzone würde zu einer erheblichen Gefährdung der Fußgänger führen und den Charakter der Fußgängerzone nachhaltig verändern. Anzumerken ist, dass während der letzten drei Jahre in der Zeit zwischen 18:30 Uhr - 10:30 Uhr 6 Unfälle mit Personenschaden und 3 Unfälle mit Sachschaden polizeilich erfasst wurden. Während der Zeit von 10:30 Uhr - 18:30 Uhr, in der das Radfahren verboten ist, wurden 8 Unfälle mit Personenschaden und 4 Unfälle mit Sachschaden polizeilich erfasst. Durch eine dauerhafte Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr ist von einer Steigerung der Unfallzahlen auszugehen.
    Die Fußgängerzone ist durchgängig mit Schrittgeschwindigkeit zu befahren.
    Die Variante zur dauerhaften Durchfahrt des Radverkehrs durch die Fußgängerzone wird deshalb seitens der Verwaltung und der Polizei vehement abgelehnt.

 

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Variante mit der Durchfahrt an der östlichen Schloßplatzseite gemäß Anlage 3 wird daher von der Verwaltung empfohlen. Die damit einhergehende Verkleinerung der Schloßplatzfläche erfolgt im Benehmen mit den Ämtern 23 und 33. Eine dauerhafte Umsetzung für alle Veranstaltungen könnte ab Mitte August 2025 erfolgen.

 

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt (Übernahme der anfallenden Kosten von ca. 850 € durch
StBA wird angestrebt)

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1 zu BV 614/091/2024, Antrag Nr. 90/2024

Anlage 2 zu BV 614/091/2024, Antrag Nr. 179/2024

Anlage 3 zu BV 614/091/2024, Plan A Verkleinerung des Schloßplatzes

                        Anlage 4 zu BV 614/091/2024, Plan B Verkleinerung des Marktplatzes