Betreff
Fortsetzung der Abschaltung der Gebäudeanstrahlung von städtischen Gebäuden
Im Sinne eines gelebten Klima- und Naturschutzes
Vorlage
66/253/2024
Aktenzeichen
VI/66
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Die städtischen Gebäudeanstrahlungen am Bohlenplatz, Martin-Luther-Platz und am Schlossplatz wurden im August 2022 aus verschiedensten Gründen abgeschaltet. In einer diesbezüglichen MzK vom 11.10.2022 wurde diese Maßnahmen dem Bau- und Werkausschuss des Stadtrates dargestellt.

 

Auch wenn die Maßnahmen zum damaligen Zeitpunkt durch die Gasmangellage initialisiert wurden, entsprechen die Abschaltungen auch weiterhin den grundlegenden Zielen des Klima- und Naturschutzes und somit auch den grundlegenden Beschlüssen des Stadtrates und dem Auftrag der Verwaltung. Neben der Energie- und Ressourcenschonung, ist insbesondere auch die Reduzierung von nicht notwendigen Lichtemissionen, die zu einer ungewollten Aufhellung des Nachthimmels führen, ein wichtiger Betrag im Sinne des Umwelt- und Naturschutzes.   

 

Einen Antrag von verschiedenen Gewerbetreibenden, die Anstrahlung wieder in Betrieb zu nehmen, hatte die Verwaltung aus Gründen des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes abgelehnt.

 

Auf der einen Seite liegen der Verwaltung seit Jahren keine nennenswerten Beschwerden vor und auf der anderen Seite wird bereits durch die klassische Weihnachtsbeleuchtung ein entsprechendes Ambiente geschaffen.

 

Unser Ziel ist es, weiterhin künstliches Licht nur dort einzusetzen, wo es im Sinne der Verkehrssicherheit und der Daseinsfürsorge notwendig ist und die Verwaltung wird auch weiterhin daran arbeiten, die Lichtverschmutzung als schädliche Umweltauswirkung zu reduzieren und auf ein Mindestmaß zu beschränken.


Anlagen:             MzK vom 11.10.2022