Die Entgeltordnung für Schulsporthallen im Rahmen der
Sporthallenvergabe durch Amt 52 wird wie in der Anlage beigefügt beschlossen
und tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Aktualisierung der Entgeltordnung mit Anpassung der Gebühren.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die bisherige Entgeltordnung für Schulsporthallen wurde letztmalig im Jahr 2015 angepasst. Die in der Anlage beigefügte neue Entgeltordnung gilt für folgende Nutzergruppen:
Nutzergruppe 1 Erlanger Sportvereine im Sinne der Richtlinie zur städtischen
Sportförderung der Stadt Erlangen
Nutzergruppe 2 Städtische Sport- und Bewegungsangebote (z. B. BIG, GESTALT, 1000-Punkte-Programm, Bewegungsangebote Seniorenamt, Betriebssport)
Nutzergruppe 3 Sonstige (Sport-)Gruppen (z. B. Betriebssportgruppen, freie Träger Kinder- und Jugendhilfe und Interessengemeinschaften, Freizeitsportgruppen, kulturelle Gruppen, Theatergruppen)
Nutzergruppe 4 Sportvereine, die nach der Erlanger Sportförderrichtlinie nicht förderfähig sind
Nutzergruppe 5 kommerzielle (Sport-)Anbieter und private Nutzer
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Neue Entgeltordnung für Schulsporthallen gültig ab 01.01.2025
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
X
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
X werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Entgeltordnung Schulsporthallen ab 2025
Entgeltordnung Schulsporthallen Vereine ab 2015