Die Stadt Erlangen fördert aus Mitteln der
Wellhöfer-Feigel-Heindel Stiftung, des Babette Zielbauer Vermächtnisses und der
Krumbeckstiftung soziale Dienste und Einrichtungen im Jahr 2025 laut der
nachfolgenden Aufstellung.
1. Ergebnis/Wirkungen
Förderung und Unterstützung der Arbeit der sozialen Dienste
und Einrichtungen
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Für die institutionelle Förderung stehen im Jahr 2025 folgende Mittel zur Verfügung:
Wellhöfer-Feigel-Heindel Stiftung 43.000,00
€ (Vorjahr 44.000,00 €)
Zielbauer Vermächtnis 28.000,00 € (Vorjahr 26.300,00 €)
Krumbeckstiftung 24.300,00 € (Vorjahr 20.000,00 €)
3. Prozesse und
Strukturen
Mit Hilfe der Wohlfahrtsverbände und anderer Träger ist es in der Vergangenheit gelungen, die sozialen Angebote für Senioren, Pflegebedürftige und Familien aufrecht zu erhalten. Die Stadt Erlangen hat an der Fortführung dieser Angebote und Einrichtungen Interesse, da sie sonst selbst Einrichtungen schaffen bzw. betreiben müsste. Da es sich überwiegend um Einrichtungen, Angebote und Dienste handelt, die anderweitig nicht oder nur teilweise refinanzierbar sind, wurden durch die Stadt Erlangen auch in den Vorjahren Zuschüsse geleistet.
Im Haushaltsjahr 2025 stehen neben den im Haushalt vorgesehenen Beträgen wieder Erträge aus Stiftungen zur Verfügung, über deren Verwendung zu beschließen ist. Für die Verteilung der Mittel macht die Verwaltung folgenden aus der Anlage ersichtlichen Vorschlag.
Es wird informiert, dass es sich hier um die Planung der
Verteilung der Stiftungsmittel handelt. Die tatsächliche Entscheidung über die
Auszahlung nach den Zuschussrichtlinien trifft die Verwaltung.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1. Einsatz von Stiftungsmitteln Bereich 502 HH-2025