Betreff
Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für die Stadtbibliothek Erlangen
Vorlage
30/097/2024
Aktenzeichen
III/30 - IV/42
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für die Stadtbibliothek Erlangen (Entwurf vom 23.10.2024, Anlage 1) wird beschlossen.

 


Im Rahmen der Einigungsgespräche zwischen Stadtbibliothek und Stadtkämmerei zur Ermittlung des Amtsbudgets für das Haushaltsjahr 2025 wurde eine Erhöhung der Nutzungsgebühren empfohlen. Der steigende Bedarf im Sachmittelbudget der Stadtbibliothek soll u.a. auf diese Weise abgedeckt werden.

 

Die letzte Erhöhung der Gebühren für die Nutzung der Stadtbibliothek fand im Kalenderjahr 2012 statt.

 

Ab Januar 2025 soll die Jahresgebühr von 17,50 EUR auf 24,00 EUR und die Vierteljahresgebühr von 5,00 EUR auf 7,00 EUR erhöht werden.

Im bayernweiten Vergleich betragen die Jahresgebühren 30 Euro in Ingolstadt, 20 Euro in Augsburg, München, Nürnberg und Würzburg, 19 Euro in Bamberg, 18 Euro in Fürth und Bayreuth, 17 Euro in Regensburg, 10 Euro in Schwabach.

 

Zudem sollen ab Januar 2025 die ermäßigte Jahresgebühr sowie die Gebühr für den sog. Partnerausweis gem. Anlage 2 erhöht werden.

 

Für Inhaber*innen des ErlangenPasses, Lesepat*innen sowie Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahren ist die Benutzung kostenlos.

 

Die Einnahmen aus den Nutzungsgebühren der Stadtbibliothek werden auf Grund der geplanten

Erhöhungen ab dem Kalenderjahr 2026 voraussichtlich um ca. 22.000 EUR höher ausfallen.

Im Haushaltsjahr 2025 wird noch nicht der volle Betrag erwirtschaftet werden, da Verlängerungen der Bibliotheksausweise unterjährig erfolgen werden.

 

Für die Erhöhung der Nutzungsgebühren ist eine Änderung der Gebührensatzung erforderlich. In diesem Zuge sollen zudem ein paar weitere kleinere Änderungen an den aktuellen Gebühren vorgenommen werden


 

Zudem soll ab Januar 2025 für die bescheidmäßige Festsetzung einer Nutzungsgebühr eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR fällig werden.

Eine solche bescheidmäßige Festsetzung erfolgt allerdings nur in solchen Ausnahmefällen, in denen die nutzende Person den Bibliotheksausweis über einen längeren Zeitraum nutzt, ohne die Nutzungsgebühr entrichtet zu haben. Dies ist auf Grund des Systems leider möglich.

Der Erhalt eines Bibliotheksausweises bzw. die Verlängerung der Nutzungsdauer des Bibliotheksausweises ist nicht zwangsweise an die sofortige Bezahlung der dafür entstehenden Gebühr gekoppelt.

 

Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

 

Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Anlage 1 – Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für die Stadtbibliothek Erlangen, Entwurf vom 23.10.2024

 

Anlage 2 – Gegenüberstellung der geplanten Änderungen in der Gebührensatzung zur Satzung für die Stadtbibliothek Erlangen