Die Satzung zur
Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für die Stadtbibliothek Erlangen
(Entwurf vom 23.10.2024, Anlage 1) wird beschlossen.
Im Rahmen der Einigungsgespräche zwischen Stadtbibliothek und Stadtkämmerei zur Ermittlung des Amtsbudgets für das Haushaltsjahr 2025 wurde eine Erhöhung der Nutzungsgebühren empfohlen. Der steigende Bedarf im Sachmittelbudget der Stadtbibliothek soll u.a. auf diese Weise abgedeckt werden.
Die letzte Erhöhung der Gebühren für die Nutzung der Stadtbibliothek fand im Kalenderjahr 2012 statt.
Ab Januar 2025 soll die Jahresgebühr von 17,50 EUR auf 24,00 EUR und die Vierteljahresgebühr von 5,00 EUR auf 7,00 EUR erhöht werden.
Im bayernweiten Vergleich betragen die Jahresgebühren 30 Euro in Ingolstadt, 20 Euro in Augsburg, München, Nürnberg und Würzburg, 19 Euro in Bamberg, 18 Euro in Fürth und Bayreuth, 17 Euro in Regensburg, 10 Euro in Schwabach.
Zudem sollen ab Januar 2025 die ermäßigte Jahresgebühr sowie die Gebühr für den sog. Partnerausweis gem. Anlage 2 erhöht werden.
Für Inhaber*innen des ErlangenPasses, Lesepat*innen sowie Kinder- und Jugendliche unter 18 Jahren ist die Benutzung kostenlos.
Die Einnahmen aus den Nutzungsgebühren der Stadtbibliothek werden auf Grund der geplanten
Erhöhungen ab dem Kalenderjahr 2026 voraussichtlich um ca. 22.000 EUR höher ausfallen.
Im Haushaltsjahr 2025 wird noch nicht der volle Betrag erwirtschaftet werden, da Verlängerungen der Bibliotheksausweise unterjährig erfolgen werden.
Für die Erhöhung der Nutzungsgebühren ist eine Änderung der Gebührensatzung erforderlich. In diesem Zuge sollen zudem ein paar weitere kleinere Änderungen an den aktuellen Gebühren vorgenommen werden
Zudem soll ab Januar 2025 für die bescheidmäßige Festsetzung einer Nutzungsgebühr eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 EUR fällig werden.
Eine solche bescheidmäßige Festsetzung erfolgt allerdings nur in solchen Ausnahmefällen, in denen die nutzende Person den Bibliotheksausweis über einen längeren Zeitraum nutzt, ohne die Nutzungsgebühr entrichtet zu haben. Dies ist auf Grund des Systems leider möglich.
Der Erhalt eines Bibliotheksausweises bzw. die Verlängerung der Nutzungsdauer des Bibliotheksausweises ist nicht zwangsweise an die sofortige Bezahlung der dafür entstehenden Gebühr gekoppelt.
Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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bei IPNr.: |
Sachkosten: |
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bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende Einnahmen |
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bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1 – Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für die Stadtbibliothek Erlangen, Entwurf vom 23.10.2024
Anlage 2 – Gegenüberstellung der geplanten Änderungen in der Gebührensatzung zur Satzung für die Stadtbibliothek Erlangen