Betreff
Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE)
Wirtschaftsplan 2025
hier: Feststellung gemäß § 13 EBV i. V. m. § 6 Betriebssatzung
Vorlage
EBE-B/034/2024
Aktenzeichen
EBE
Art
Beschlussvorlage

Der Wirtschaftsplan 2025 des Entwässerungsbetriebes wird festgestellt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere

- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen

hinsichtlich Wirtschaftsführung und Rechnungslegung.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Einbringung des Wirtschaftsplanes 2025 in den BWA sowie Vorlage im StR gemäß § 3

Betriebssatzung i. V. m. § 9 Abs. 2 Betriebssatzung.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

-      Begutachtung des Wirtschaftsplanes 2025 im BWA am 05.11.2024

-      Feststellung des Wirtschaftsplanes 2025 im StR am 28.11.2024

Der vorliegende Wirtschaftsplan 2025 des Entwässerungsbetriebes soll gemäß § 5 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen in der Sitzung des BWA am 05.11.2024 begutachtet und gemäß § 13 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) i. V. m.
§ 6 Abs. 1 Ziff. 4 BS-EBE in der Sitzung des Stadtrates am 28.11.2024 festgestellt werden.


Wie aus der Übersicht Ziff. 2.1 S. 3 des Wirtschaftsplanes 2025 zu ersehen, wird für das

Wirtschaftsjahr 2025 ein bilanzielles Jahresergebnis von 789.600 Euro prognostiziert.

Im Einzelnen wird auf die Ansätze im Wirtschaftsplan 2025 verwiesen.

 

 

Im Wirtschaftsjahr 2025 sind Gesamtinvestitionsmaßnahmen i.H.v 32.336,0 Mio. Euro

geplant, welche sich im Wesentlichen wie folgt aufteilen:

 

Abwasserreinigung                      17.650 Mio. Euro

Abwassersammlung                      6.680 Mio. Euro

Sonderbauwerke                           7.438 Mio. Euro

 

 

Die Einzelmaßnahmen sind dem „Investitionsprogramm 2024-2028“ im Wirtschaftsplan 2025 der Seiten 20 und 21 zu entnehmen und auf den nachfolgenden Seiten näher erläutert und

begründet.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Wirtschaftsplan 2025