Wirtschaftsplan 2025
hier: Feststellung gemäß § 13 EBV i. V. m. § 6 Betriebssatzung
Der
Wirtschaftsplan 2025 des Entwässerungsbetriebes wird festgestellt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen,
insbesondere
-
Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen
hinsichtlich
Wirtschaftsführung und Rechnungslegung.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Einbringung des Wirtschaftsplanes 2025 in den BWA sowie Vorlage im StR
gemäß § 3
Betriebssatzung i. V. m. § 9 Abs. 2 Betriebssatzung.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
- Begutachtung des
Wirtschaftsplanes 2025 im BWA am 05.11.2024
- Feststellung des
Wirtschaftsplanes 2025 im StR am 28.11.2024
Der vorliegende Wirtschaftsplan 2025 des Entwässerungsbetriebes soll
gemäß § 5 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt
Erlangen in der Sitzung des BWA am 05.11.2024 begutachtet und gemäß § 13
Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) i. V. m.
§ 6 Abs. 1 Ziff. 4 BS-EBE in der Sitzung des Stadtrates am 28.11.2024
festgestellt werden.
Wie aus der Übersicht Ziff. 2.1 S. 3 des Wirtschaftsplanes 2025 zu ersehen,
wird für das
Wirtschaftsjahr 2025 ein bilanzielles
Jahresergebnis von 789.600 Euro prognostiziert.
Im Einzelnen wird auf die Ansätze im
Wirtschaftsplan 2025 verwiesen.
Im Wirtschaftsjahr 2025 sind
Gesamtinvestitionsmaßnahmen i.H.v 32.336,0 Mio. Euro
geplant, welche sich im Wesentlichen wie
folgt aufteilen:
Abwasserreinigung 17.650 Mio. Euro
Abwassersammlung 6.680
Mio. Euro
Sonderbauwerke
7.438 Mio. Euro
Die Einzelmaßnahmen sind dem
„Investitionsprogramm 2024-2028“ im Wirtschaftsplan 2025 der Seiten 20 und 21
zu entnehmen und auf den nachfolgenden Seiten näher erläutert und
begründet.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Wirtschaftsplan 2025