Betreff
Förderzuschuss E-Werk für 2025
Vorlage
41/085/2024
Aktenzeichen
IV/41
Art
Beschlussvorlage

Das E-Werk erhält für 2025 – unter Beachtung der Regeln für eine vorläufige Haushaltsführung –einen Zuschuss in Höhe von:

Variante A:
1.750.000,- €. Das entspricht einer Erhöhung um 350.000,- €.

Variante B:
1.550.000,- €. Das entspricht einer Erhöhung um 150.000,- €.

Variante C:
1.400.000,- € und somit keine Zuschusserhöhung.


Die Konsequenzen bei allen drei Varianten werden nachfolgend beschrieben.

 

Die Verwaltung spricht sich vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage für Variante B aus.

 

 


Das Gehaltsniveau im Kulturzentrum E-Werk konnte mit den Zuschusserhöhungen im Rahmen des Fördervertrags für die Jahre 2022 bis 2024 von vormals 85 auf 90 % des TVöD angehoben werden (Stadtratsbeschluss vom 28.10.2021).

Die Tarifparteien vereinbarten im Jahr 2023 Tarifsteigerungen ab 2024 in Höhe von durchschnittlich 11,5 %. Eine solch hohe Tarifsteigerung war zum Zeitpunkt der Verhandlungen zum laufenden Fördervertrag im Jahr 2021 nicht absehbar. Damit war 2023 bereits klar, dass dem E-Werk 2024 die Mittel fehlen würden, um die Tarifsteigerungen ab 2024 umzusetzen und infolgedessen ein Absinken des Gehaltsniveaus von 90 % auf rund 75 bis 80 % TVöD zu erwarten war.

Aus diesem Grund wurde der Kultur- und Freizeitausschuss im November 2023 über den zu erwartenden Zuschussmehrbedarf des E-Werks ab 2025 informiert, vor allem im Hinblick auf die außergewöhnlichen Tarifsteigerungen.

Der Ausschuss hat daraufhin beschlossen (Vorlagennr. 41/056/2023),
„…im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2025 eine Erhöhung des Zuschusses an das E-Werk für die Jahre 2025 bis 2027 zu berücksichtigen und für die Haushaltsberatungen vorzumerken, um weiterhin das Gehaltsniveau im E-Werk auf wenigstens 90 % des TVöD zu halten.“

Dieser Beschluss war die Voraussetzung für das E-Werk, im Laufe des Jahres 2024 die Löhne, die kurzzeitig auf rund 75 % TVöD abgesunken waren, wieder auf 90 % TVöD trotz fehlender Mittel für das laufende Jahr anzuheben.

Im Juni 2024 hat das E-Werk den Zuschussmehrbedarf nochmals aktualisiert. Der errechnete jährliche Mehrbedarf lag bei durchschnittlich 495.333,- €. Um „echte“ 90 % TVöD zu erreichen, würden weitere 150.000,- € hinzukommen für die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld), die im TVöD ein fester Gehaltsbestandteil ist, im E-Werk in weit geringerer Höhe und nur dann gezahlt wird, wenn es finanziell möglich ist.

Als Ende Juni / Anfang Juli 2024 die ersten Informationen über die Mindereinnahmen der Stadt
– zunächst noch in geringerem Ausmaß als aktuell – bekannt wurden, hat das Kulturreferat das E-Werk gebeten, im Blick auf das erwartete Haushaltsdefizit nochmals alle noch irgend möglichen Einsparpotentiale im E-Werk auszuschöpfen, um den errechneten Mehrbedarf zu reduzieren.

Dabei sollten:

·         der Zuschussbedarf auf ein vertretbares Minimum reduziert werden,

·         das Lohnniveau auf 90 % gehalten werden (die Berechnungen der zu erwartenden Tarifsteigerungen wurden auf 1,4 % angepasst)

·         das soziokulturelle Programmangebot erhalten bleiben.

Einsparungen

2025

2026

2027

Tarifsteigerungen Folgejahre jeweils (1,4 statt 3%)

51.900,- €

106.000,- €

162.500,- €

Einsparungen im Bereich Betriebs- und Wartungs-, Energiekosten:

 

42.000,- €

42.000,- €

42.000,- €

Einsparung Weihnachtsgeld

150.000,- €

150.000,- €

150.000,-€

Summe pro Jahr

243.900,- €

298.000,- €

354.500,- €

Einsparung über 3 Jahre

896.400,- €

 

 

Der daraufhin neu errechnete Zuschussbedarf ergibt einen Mehrbedarf:

·         für 2025 in Höhe von 297.500,- €

·         für 2026 in Höhe von 350.000,- €

·         für 2027 in Höhe von 403.200,- €

Daraus ergibt sich für die kommenden drei Jahre ein durchschnittlicher jährlicher Mehrbedarf in Höhe von 350.000,- €:

Minimaler Zuschussbedarf (inkl. Einsparungen)

2025

2026

2027

Bisheriger Zuschuss = Ausgangssituation

1.400.200,- €

1.400.200,- €

1.400.200 €

Reduzierte Kostensteigerungen bei Betriebs-, Wartungs-, und Energiekosten

42.000,- €

42.000,- €

42.000,- €

Mehrkosten, um 90 % TVöD-Niveau halten zu können

197.000,- €

197.000,- €

197.000,- €

Reduzierte Tarifsteigerungen ab 2025 (angenommen 1,4 %)

45.300,- €

46.000,- €

46.600,- €

Tarifsteigerungen ab 2026, Übertrag vom Vorjahr

0,- €

45.300,- €

91.300,- €

Erhöhung des Mindestlohns

(u.a. Einlass- und Garderobendienste)

13.200,- €

19.700,- €

26.300,- €

Gesamterhöhung im Vergleich zum aktuellen Zuschuss

297.500,- €

350.000,- €

403.200,- €

Gesamtzuschussbedarf

1.697.700,- €

1.750.200,- €

1.803.400,- €

 

Auswirkungen durch Wegfall von Kooperationen und Einmietungen im Zuge von Einsparungen und Kürzungen der Stadt Erlangen bei Dritten:

Beim errechneten Mehrbedarf ist noch nicht berücksichtigt, dass nun durch die Einsparmaßnahmen und die zu erwartenden Zuschusskürzungen bei allen städtischen und nicht-städtischen Kulturschaffenden weitere Einnahmeverluste beim E-Werk hinzukommen werden.

Es ist mit dem Wegbrechen bestehender Kooperationen und Einmietungen durch kulturelle Kooperationspartner*innen zu rechnen. Die dadurch resultierenden Einnahmeausfälle belaufen sich nach vorsichtigen Schätzungen auf ca. 90.000,- € pro Jahr.

 

Konsequenzen der drei vorgeschlagenen Varianten:

 

Variante A: Zuschusserhöhung um 350.000,- €

è Fehlbetrag: 90.000,- €

è Erhalt des Lohnniveaus auf 90 % TVöD

Bereits bei dieser Variante kommen noch die zu erwartenden Einnahmeverluste durch den oben beschriebenen Wegfall von Kooperationen und Einmietungen in Höhe von geschätzten 90.000,- € belastend hinzu.
Um diese zu kompensieren, können freiwerdende Stellen z.T. nicht mehr voll nachbesetzt
und Veranstaltungen in einem gewissen Umfang nicht mehr durchgeführt werden.
Zudem müssen, wo es möglich ist, Sachkosten reduziert werden.

Grundsätzlich könnte bei dieser Variante (unter der Voraussetzung moderater Tarifabschlüsse) das Lohnniveau auf 90 % TVöD gehalten werden.

 

Variante B: Zuschusserhöhung um 150.000,- €

è Fehlbetrag 290.000,- € pro Jahr

è Absenkung des Lohnniveaus auf unter 90 % TVöD

è Schließung einzelner Teilbereiche

è Personalabbau von bis zu 7 Teilzeitstellen

è Personalabbau vor allem im Bereich Soziokultur

è Erhebliche Reduzierung von niedrigschwelligen Angeboten

Zu den in Variante A dargestellten Einnahmeverlusten in Höhe von 90.000,- € kommen bei Variante B weitere 200.000,- € hinzu, die eingespart werden müssen. Um das erreichen zu können, müsste das E-Werk eine Umstrukturierung der Programmabteilungen einleiten und wäre gezwungen, einzelne Teil-Bereiche zu schließen. Da der Kultursektor sehr dienstleistungslastig ist, stellen die Personalkosten den größten Anteil in der Kostenstruktur dar.
Einzelne Bereiche im E-Werk erwirtschaften kontinuierlich positive Deckungsbeiträge, mit denen wiederum defizitäre Bereiche querfinanziert werden. Einsparungen, insbesondere beim Personal, machen daher nur in den Bereichen Sinn, die – defizitäre – soziokulturelle Arbeit verrichten.

Da im E-Werk viele Mitarbeiter*innen in Teilzeit arbeiten und das Lohngefüge sich überwiegend im niedrigen bis mittleren Niveau bewegt, kann eine 25-Stunden-Stelle mit Arbeitgeberlohnkosten von ca. 25-30.000,- € pro Jahr beziffert werden. Eine Einsparung in Höhe von 200.000,- € ist also mit einer Streichung von bis zu 7 Teilzeitstellen gleichzusetzen.

Solch eine Einsparung wird sich deutlich sichtbar vor allem auf das niederschwellige Programmangebot des E-Werks auswirken.

Darüber hinaus sind bei dieser Variante zu erwartende Tarifsteigerungen nicht berücksichtigt. Das bedeutet, dass Tariferhöhungen während der Laufzeit des Fördervertrags bis einschließlich 2027 im E-Werk nicht umgesetzt werden können und die Gehälter entsprechend wieder auf unter 90 % absinken werden.

Variante C: Keine Erhöhung des Zuschusses

è Fehlbetrag 440.000,- € pro Jahr

è Massiver Personalabbau

è Absenkung des Lohnniveaus auf unter 90 % TVöD

è Weitgehende Streichung der soziokulturellen Angebote

è Abbau auch von finanziell tragfähigen Programmangeboten

è Vergrößerung des Gesamtdefizits

è Der Fortbestand des E-Werks wäre gefährdet

 

Bei dieser Variante fehlen neben der benötigten Erhöhung in Höhe von 350.000,- € auch die 90.000,- € der geschätzten Mindereinnahmen durch den Wegfall von Kooperationen und Einmietungen und darüber hinaus die Mittel, um die zu erwartenden Tarifsteigerungen umzusetzen.

Dieses Szenario hätte einen massiven Personalabbau zur Folge und könnte nur durch eine komplette Umstrukturierung des E-Werks aufgefangen werden. Das Einsparen defizitärer Bereiche (wie z.B. Projektbüro Soziokultur, Programmkino und niederschwelliges Kinder- und Jugendkulturangebot etc.) würde bei Weitem nicht ausreichen, vielmehr müsste man gezielt auch finanziell tragfähige Programmangebote abbauen. Das Problem hierbei ist: Was am Ende ein Publikumserfolg wird, ist in der Post-Corona-Phase des Konzertmarktes leider im Vorfeld nicht exakt absehbar. Dieses Dilemma birgt die Gefahr einer Abwärtsspirale mit unkalkulierbaren Folgeeffekten, denn: Mit jedem Weglassen der „falschen“ Programmpunkte fallen dem E-Werk weitere Erlöse weg. Das Gesamtdefizit würde also gegebenenfalls immer größer werden.

 

 

Der Fördervertrag, in dem die Erwartungen der Stadt an das E-Werk klar formuliert sind, z. B. die Erfüllung soziokultureller Aufgaben, könnte so nicht mehr erfüllt werden.

 

Inwieweit geschlossene Bereiche zukünftig wieder reaktiviert werden können, ist unklar, da mit dem abgebauten Personal Erfahrungen, Wissen und Kontakte in einem erheblichen Umfang verloren gehen würden. Inwieweit man das dann verbliebene Personal trotz ggf. massiver Umstrukturieren halten kann, zumal auch hier keine zukünftigen Tarifsteigerungen mitgegangen werden könnten, ist im hohen Maße fraglich.

 

Der Fortbestand des E-Werks als soziokulturelles Zentrum stünde zur Disposition.

 



 

 

1.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden für eine Erhöhung des bisherigen Zuschusses


Anlagen: