Der Sperrvermerk zur Erhöhung des Mietzuschusses Redoutensaal an den Stadtverband der Erlanger Kulturvereine über 6.000,- € wird aufgehoben, vgl. Vorlagennr. IV/043/2023 Liste Ergebnishaushalt lfd. Nr. 41.6, Antrag der FWG Nr. 204/2023.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschusserhöhung an den Stadtverband der Erlanger Kulturvereine auszuzahlen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
In den Sitzungen HH-HFPA-/StR zum Haushalt 2024 wurde eine Erhöhung des bisherigen Zuschusses über 26.000,- € um 12.000,- € beschlossen. Davon wurden 6.000,- € gesperrt, zur Entsperrung ist der Nachweis des Bedarfes erforderlich.
Der Stadtverband der Erlanger Kulturvereine gibt aus dem Gesamtzuschuss Mittel an ehrenamtliche Vereine aus Erlangen weiter, um die Finanzierung der Mietkosten für den Redoutensaal zu ermöglichen. Mittlerweile kann der Zuschussbedarf für 2024 weitestgehend verbindlich ermittelt werden:
Gesamtbedarf 2024
(voraussichtlich): 37.304,78 € bei 23
Veranstaltungen
(Zuschussbedarf im Vorjahr: 36.369,- € bei 21 Veranstaltungen; Defizit wurde durch Sonderzuschuss aus der Kulturförderung ausgeglichen)
Gesamtzuschuss nach
Entsperrung: 38.000,- €
Der Gesamtzuschuss bei Entsperrung ist zum jetzigen Zeitpunkt für das Jahr 2024 nahezu ausgeschöpft. Es ist möglich, dass weitere Veranstaltungen für 2024 angemeldet werden. Darüberhinausgehende Zuschussbedarfe werden über den Anfangsbestand von 3.144,66 € kompensiert.
Die Auszahlung des Zuschusses ist zwingend erforderlich. Bei einem Wegfall der Förderung müssten ehrenamtliche Vereine entgegen der Planung ungedeckt die Veranstaltungskosten tragen, dies würde die finanziellen Möglichkeiten von nicht-kommerziellen, ehrenamtlichen Vereinen übersteigen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Entsperrung der Mittel über 6.000,- €.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Auszahlung der Zuschussgelder.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ 6.000,- |
bei Sachkonto: 530101 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 410090/25210010/530101, Vorabdot.Nr. 41.252F
sind nicht vorhanden
Anlagen: