Betreff
Haushalt 2024: Entsperrung Erhöhung Mietzuschuss Redoutensaal an den Stadtverband der Erlanger Kulturvereine
Vorlage
41/084/2024
Aktenzeichen
IV/41/DC003
Art
Beschlussvorlage

Der Sperrvermerk zur Erhöhung des Mietzuschusses Redoutensaal an den Stadtverband der Erlanger Kulturvereine über 6.000,- € wird aufgehoben, vgl. Vorlagennr. IV/043/2023 Liste Ergebnishaushalt lfd. Nr. 41.6, Antrag der FWG Nr. 204/2023.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschusserhöhung an den Stadtverband der Erlanger Kulturvereine auszuzahlen.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In den Sitzungen HH-HFPA-/StR zum Haushalt 2024 wurde eine Erhöhung des bisherigen Zuschusses über 26.000,- € um 12.000,- € beschlossen. Davon wurden 6.000,- € gesperrt, zur Entsperrung ist der Nachweis des Bedarfes erforderlich.

 

Der Stadtverband der Erlanger Kulturvereine gibt aus dem Gesamtzuschuss Mittel an ehrenamtliche Vereine aus Erlangen weiter, um die Finanzierung der Mietkosten für den Redoutensaal zu ermöglichen. Mittlerweile kann der Zuschussbedarf für 2024 weitestgehend verbindlich ermittelt werden:

 

Gesamtbedarf 2024 (voraussichtlich):  37.304,78 € bei 23 Veranstaltungen

(Zuschussbedarf im Vorjahr: 36.369,- € bei 21 Veranstaltungen; Defizit wurde durch Sonderzuschuss aus der Kulturförderung ausgeglichen)

Gesamtzuschuss nach Entsperrung:       38.000,- €

Der Gesamtzuschuss bei Entsperrung ist zum jetzigen Zeitpunkt für das Jahr 2024 nahezu ausgeschöpft. Es ist möglich, dass weitere Veranstaltungen für 2024 angemeldet werden. Darüberhinausgehende Zuschussbedarfe werden über den Anfangsbestand von 3.144,66 € kompensiert.

Die Auszahlung des Zuschusses ist zwingend erforderlich. Bei einem Wegfall der Förderung müssten ehrenamtliche Vereine entgegen der Planung ungedeckt die Veranstaltungskosten tragen, dies würde die finanziellen Möglichkeiten von nicht-kommerziellen, ehrenamtlichen Vereinen übersteigen.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Entsperrung der Mittel über 6.000,- €.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Auszahlung der Zuschussgelder.

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ 6.000,-

bei Sachkonto: 530101

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   410090/25210010/530101, Vorabdot.Nr. 41.252F

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: