Betreff
Abwicklung der Kosten des Mittagessens in Kindertagesstätten im Rahmen von Bildung und Teilhabe
Vorlage
510/143/2024
Aktenzeichen
V/510-1
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Vor dem Hintergrund, dass das Bildungs- und Teilhabepaket mit Verkündung im Bundesgesetzblatt am 29.03.2011 rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft trat, wurde bei der Stadt beschlossen (Vorlage Nr. 50/043/2011), dass das Jugendamt und nicht das eigentlich zuständige Sozialamt weiterhin die Kosten des Mittagessens im Rahmen der Gebührenbefreiung übernimmt.

Ausschlaggebende Gründe hierfür waren insbesondere der Eigenanteil wegen häuslicher Ersparnis, der in Höhe von 1 € im Bildungs- und Teilhabepaket von den Familien gefordert worden wäre, von der Stadt Erlangen jedoch bereits in Form der vollständigen Gebührenbefreiung übernommen wurde. Auch der Verwaltungsaufwand sollte möglichst gering gehalten und bestehende Strukturen und Prozesse beibehalten werden.

 

Durch die Einführung des „Starke-Familien-Gesetzes“, welches zum 01.08.2019 in Kraft trat, veränderte sich die Rechtslage und der Eigenanteil der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in Kita und Schule entfiel. Ebenso hat sich das Verwaltungsverfahren seit dem Beschluss 2011 verändert und ist für alle Beteiligten nicht mehr wesentlich vereinfacht.

 

Von daher ist geplant, die Zuständigkeit der Kostenübernahme des gemeinschaftlichen Mittagessens ab 01.03.2025, wie gesetzlich vorgesehen, im Rahmen der Antragsbearbeitung auf Leistungen für Bildung und Teilhabe dem Sozialamt, Sachgebiet Asyl, Bildung und Teilhabe, ErlangenPass, zuzuordnen. Das Jugendamt trifft lediglich eine Entscheidung hinsichtlich der Gebührenbefreiung. Durch die separate Antragstellung bei der zuständigen Stelle erfolgt eine Beratung hinsichtlich aller Leistungen für Bildung und Teilhabe, so dass Familien über die Kostenübernahme für das Mittagessen hinaus weitere Vorteile in Anspruch nehmen können.

 

Es handelt sich lediglich um organisatorische Änderungen in den laufenden Verwaltungsangelegenheiten.


Anlagen: