Betreff
Benennung der Mitglieder für den Konzessionsausschuss
Vorlage
13-2/225/2024
Aktenzeichen
OBM/13-2/PS007, T. 2306
Art
Beschlussvorlage

Der neu geschaffene Konzessionsausschuss wird mit folgenden Mitgliedern besetzt:.
Gemäß Geschäftsordnung besteht der Ausschuss aus einem Vorsitzenden und 10 Mitgliedern.

 

 

Vorsitz:            Herr Christian Lehrmann

 

CSU:               Frau Dr. Annika Clarner
                        Herr Harald Hüttner
                        Herr Adam Neidhardt

 

 

SPD:               Herr Munib Agha

                        Frau Barbara Pfister

 

 

Grüne-Liste:    Herr Marcus Bazant

                        Herr Peter Weierich

 

FDP/FWG:     Herr Michael Székely

 

 

Erli/Klima:       Herr Lukas Eitel

 

 

ÖDP:              Frau Gerda-Marie Reitzenstein

 

Es werden keine Vertretungen nach § 9 Abs. 3 der Geschäftsordnung benannt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Die Mitglieder für den Konzessionsausschuss der Stadt Erlangen werden gemäß Beschluss des Erlanger Stadtrates vom 25.07.2024 benannt.

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Die Besetzung erfolgt gemäß der Geschäftsordnung des Erlanger Stadtrates in der aktuell
gültigen Fassung. Nach § 12 Nummer 11 setzt sich der Konzessionsausschuss aus einem Vorsitzenden und 10 Mitgliedern zusammen.

      In diesem Sonderfall wird von der Vorschrift des § 9 Abs. 3 der Geschäftsordnung abgewichen und es werden keine Vertretungen für die Ausschussmitglieder benannt. Wie in der Beschlussvorlage 13/223/2024 (Sitzung des Stadtrats am 25.07.2024) ausgeführt, wurde werden hohe Anforderungen an die Neutralität und die Transparenz des Konzessionsverfahrens gestellt. Bei der Beratung und Beschlussfassung im Konzessionsausschuss wird zu beachten sein, dass die dort geteilten Informationen in Vorbereitung auf die Ausschusssitzungen (Beratungsunterlagen) sowie in den Ausschusssitzungen lediglich den Mitgliedern des Ausschusses zugänglich sind und nicht außerhalb des Konzessionsausschusses geteilt werden. Daher sollen auch möglichst wenig Personen über die Inhalte der Sitzung informiert sein, es wird also von der Benennung von Vertretungen der Ausschussmitglieder abgesehen.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Die vorgeschlagenen Personen werden per Beschluss benannt.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden