Der neu geschaffene Konzessionsausschuss wird mit folgenden
Mitgliedern besetzt:.
Gemäß Geschäftsordnung besteht der Ausschuss aus einem Vorsitzenden und 10
Mitgliedern.
Vorsitz: Herr Christian Lehrmann
CSU: Frau
Dr. Annika Clarner
Herr Harald Hüttner
Herr Adam
Neidhardt
SPD: Herr Munib Agha
Frau Barbara Pfister
Grüne-Liste: Herr Marcus Bazant
Herr Peter Weierich
FDP/FWG: Herr Michael Székely
Erli/Klima: Herr Lukas Eitel
ÖDP: Frau Gerda-Marie Reitzenstein
Es werden keine Vertretungen nach § 9 Abs. 3 der Geschäftsordnung benannt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Mitglieder für den Konzessionsausschuss der Stadt Erlangen werden gemäß Beschluss des Erlanger Stadtrates vom 25.07.2024 benannt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Besetzung erfolgt gemäß
der Geschäftsordnung des Erlanger Stadtrates in der aktuell
gültigen Fassung. Nach § 12 Nummer 11 setzt sich der Konzessionsausschuss aus
einem Vorsitzenden und 10 Mitgliedern zusammen.
In diesem Sonderfall wird von der Vorschrift des § 9 Abs. 3 der Geschäftsordnung abgewichen und es werden keine Vertretungen für die Ausschussmitglieder benannt. Wie in der Beschlussvorlage 13/223/2024 (Sitzung des Stadtrats am 25.07.2024) ausgeführt, wurde werden hohe Anforderungen an die Neutralität und die Transparenz des Konzessionsverfahrens gestellt. Bei der Beratung und Beschlussfassung im Konzessionsausschuss wird zu beachten sein, dass die dort geteilten Informationen in Vorbereitung auf die Ausschusssitzungen (Beratungsunterlagen) sowie in den Ausschusssitzungen lediglich den Mitgliedern des Ausschusses zugänglich sind und nicht außerhalb des Konzessionsausschusses geteilt werden. Daher sollen auch möglichst wenig Personen über die Inhalte der Sitzung informiert sein, es wird also von der Benennung von Vertretungen der Ausschussmitglieder abgesehen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die vorgeschlagenen Personen werden per Beschluss benannt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz
handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem
Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung
zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden