Betreff
ESTW Stadtverkehr GmbH: Bevollmächtigung für die Gesellschafterversammlung am 21.10.2024
Vorlage
BTM/091/2024
Aktenzeichen
II/BTM
Art
Beschlussvorlage

Als von der Stadt entsandter Vertreter wird Herr Beugel beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der ESTW Stadtverkehr GmbH zu folgenden Beschlussempfehlungen die Zustimmung zu erteilen:

 

-       Der Jahresabschluss 2023 wird festgestellt.

-       Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

-       Zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 wird die Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bremen gewählt.

-       Dem Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2024 wird zugestimmt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Grundsätzlich liegen die Stimmabgaben in den Gesellschafterversammlungen der – aus Sicht der Stadt nur mittelbaren - ESTW-Beteiligungen in der Zuständigkeit des Vorstands der ESTW AG, der laut Satzung bei Mehrheitsbeteiligungen für die o.g. Beschlussfassungen die Zustimmung des Aufsichtsrats der ESTW AG einzuholen hat. Für die ESTW Stadtverkehr GmbH hat der Vorstand der ESTW AG jedoch seine Gesellschafterrechte in der Gesellschafterversammlung uneingeschränkt in allen Angelegenheiten an die Stadt abgetreten, um das Kontrollkriterium als Voraussetzung für die ÖPNV-Direktvergabe im Jahr 2019 zu erfüllen.

 

Der vom Stadtrat bestellte Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der ESTW Stadtverkehr GmbH ist Herr Beugel. Gemäß § 3 Abs. 12 i.V.m. § 4 Abs. 12 der Geschäftsordnung des Erlanger Stadtrats benötigt er die Ermächtigung des zuständigen städtischen Ausschusses.

 

 

2.   Sachbericht

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 der ESTW Stadtverkehr GmbH wurden von der BBH AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Auftrag umfasste auch die Prüfung nach § 53 HGrG über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung.

 

 

Die ESTW Stadtverkehr GmbH ist mit dem Dauerverlustgeschäft ÖPNV betraut. Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags mit der ESTW AG werden ihre Verluste von der Mutter übernommen und mit deren Gewinnen im Rahmen des steuerlichen Querverbunds verrechnet.

 

Kennzahlen zum Jahresabschluss 2023 im Vergleich zu den beiden Vorjahren:

 

2023

2022

2021

Bilanz

 

 

 

Bilanzsumme (in T€)

14.151

11.511

11.845

EK-Quote

0,5%

0,6%

0,6%

Investitionen (in T€)

9.647

1.668

533

Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten (in T€)

5.944

4.434

5.417

Gewinn- und Verlustrechnung

 

 

 

Umsatz (in T€)

9.673

9.097

8.785

Personalaufwand (in T€)

10.319

9.262

9.122

Jahresergebnis vor Verlustausgleich (in T€)

(nachrichtl.: Steuervorteil der ESTW AG aus dem steuerlichen Querverbund, in T€)

-17.956

 

(5.615)

-12.062

 

(3.906)

-12.385

 

(4.170)

Sonstiges

 

 

 

Anzahl der Mitarbeiter im Jahres-

176

165

160

Cash-Flow nach DVFA/SG*) (in T€)

-16.037

-10.886

-10.879

Leistungsdaten
     Fahrgäste (in Mio.)

     Linien (inkl. Nightliner)

     Länge des Liniennetzes (km) **)

     Nutzwagen-km (in Mio.) ***)

 

10,6

16

218,4

4,2

 

9,4

16

218,3

4,6

 

6,3

16

218,3

4,5

*)    Cash-Flow nach DVFA/SG = Jahresergebnis + Abschreibungen +/- Veränderung d. langfristigen Rückstellungen +/- sonstige zahlungsunwirksame wesentliche Aufwenden und Erträge, ohne Sondereinflüsse

**)   ohne Schulbus-Linien

***)  ohne Rufbus-Linien       

 

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 sind als Anlage beigefügt. Der vollständige Jahresabschluss einschließlich Lagebericht und der Prüfbericht des Abschlussprüfers können beim Beteiligungsmanagement der Stadt eingesehen werden.

 

Auszug aus dem Lagebericht der ESTW Stadtverkehr GmbH:

Ertragslage

Die Umsatzerlöse der ESTW Stadtverkehr GmbH betrugen 9,7 Mio. € (Vorjahr: 9,1 Mio. €). Gegenüber dem Wirtschaftsplan-Erstansatz 2023 ist eine positive Planabweichung in Höhe von 0,9 Mio. € zu verzeichnen.

Der Materialaufwand ist um 0,7 Mio. € auf 13,5 Mio. € gestiegen. Die Personalkosten erhöhten sich aufgrund der tariflichen Lohnanpassungen und der Personalmehrung um 1,0 Mio. € auf 10,3 Mio. €.

Der Verlust der ESTW Stadtverkehr beträgt 18,0 Mio. € (Vorjahr: 12,1 Mio. €) und wird aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages von den ESTW AG übernommen. Die im Vergleich zum Vorjahr vorliegende Verschlechterung um 5,9 Mio. € ist im Wesentlichen auf geringere sonstige betriebliche Erträge (-2,9 Mio. €) sowie auf die höheren Personalkosten (+1,0 Mio. €), höhere sonstige betriebliche Aufwendungen (+1,0 Mio. €) und höhere Abschreibungen (+0,9 Mio. €) zurückzuführen.

 

 

 

Vermögenslage

Die größten Positionen im Anlagevermögen bilden die Fahrzeuge (5,9 Mio. €). Die Bilanzsumme ist um 2,7 Mio. € auf 14,2 Mio. € gestiegen. Auf der Vermögensseite sind insbesondere die Sachanlagen um 4,6 Mio. € gestiegen. Auf der Kapitalseite haben sich die Verbindlichkeiten um 1,8 Mio. € erhöht.

Die Investitionen der ESTW Stadtverkehr im Jahr 2023 betrugen 9,6 Mio. €, davon entfielen 8,0 Mio. € auf die Neu- und Ersatzbeschaffung von Linienbussen. Prognostiziert waren im Vorjahr Investitionen in Höhe von 10,3 Mio.

 

Risiko- und Chancenbericht

Die Corona-Pandemie und ihre Folgen haben zu einem massiven Rückgang der Umsätze geführt. Nun steigen die Fahrgastzahlen wieder kontinuierlich an. Ob im Umfeld von veränderter Arbeitswelt (Homeoffice) und E-Bike-Boom die Auslastung der Busse dauerhaft gesteigert werden kann, ist noch nicht sicher.

Im Mai 2023 wurde das Deutschlandticket eingeführt, welches die Tarifwelt des ÖPNV völlig neu strukturiert hat. Zielsetzung der Bundesregierung ist es, mit diesem günstigen, deutschlandweit gültigen Ticket die Nutzerzahlen im ÖPNV deutlich anzuheben. Es besteht das Versprechen von staatlicher Seite, Einnahmeausfälle durch niedrigere Tarifergiebigkeit auszugleichen. Ein Restrisiko verbleibt.

Der aktuelle Arbeitskräftemangel führt teilweise zu einer verminderten Verkehrsleistung, die sich bis jetzt noch nicht negativ auf die Akzeptanz des ÖPNV ausgewirkt hat. Durch eine verstärkte Suche nach geeignetem Personal und einem höheren Ausbildungsangebot soll die Situation entschärft werden.

 

Wirtschaftsplan Nachtrag 2024

Nach aktuellem Erkenntnisstand wird für 2024 ein negatives Jahresergebnis i.H.v. -16.455 T€ erwartet, das damit um 1.514 T€ besser ausfällt als im Vorjahr und um 1.064 T€ besser als im Erstansatz 2023 geplant.

Die größte Abweichung zum ursprünglichen Wirtschaftsplan ergibt sich aus der Erhöhung des Ausgleichs D-Ticket um 1.443 T€, die auf der aktuellen Prognose des VGN für die Antragstellung basiert und sich in den sonstigen betrieblichen Erträgen niederschlägt. Die weitere Erhöhung der sonstigen betrieblichen Erträge beruht lediglich auf der Verschiebung des Umsatzes aus der CityLinie, die zunächst i.H.v. 1.125T€ in den sonstigen Umsatzerlösen ausgewiesen war.

 

Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Da die ESTW Stadtverkehr GmbH als 100%ige Tochter in den Konzernabschluss der ESTW einzubeziehen ist, soll derjenige Abschlussprüfer bestellt werden, den die Hauptversammlung der ESTW AG am 26.07.2024 für die Prüfung ihrer Gesellschaft bestimmt hat. Nachdem die BBH AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München bereits fünf Mal in Folge mit den Abschlussprüfungen des ESTW-Konzerns betraut war, stand ein turnusmäßiger Prüferwechsel an. Die Hauptversammlung der ESTW AG hat die Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bremen (GKK) erstmals zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 gewählt. Die Abschlussprüfung wird von der Würzburger Niederlassung

der GKK durchgeführt.

 

3.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2023

Wirtschaftsplan Nachtrag 2024