Medien und KI-Budget
Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Mit Anfrage der Grünen Liste wurden am 01.10.2024 folgende drei Fragen
bezüglich des neuen Medien- und KI-Budgets des Kultusministeriums an die
Verwaltung gestellt:
- Wann stehen diese Gelder zur Verfügung?
- Hat die Verwaltung schon Planungen für die Verwendung der Gelder?
- Wird der Bildungsausschuss beteiligt?
Dem Lernen mit digitalen Medien kommt an bayerischen Schulen eine große und zunehmend wachsende Bedeutung zu. Um ab dem Schuljahr 2024/2025 die Beschaffung und den Einsatz digitaler Bildungsmedien zu unterstützen und zu forcieren, wird seitens des Freistaats ein „Medien- und KI-Budget“ aufgelegt, welches Sachaufwandsträgern finanzielle Mittel für digitale Bildungsmedien zur Verfügung stellt.
Mit Bekanntmachung vom 23.07.2024 hat das Kultusministerium die Rahmenbedingungen der Förderung festgesetzt. Der Stadt Erlangen steht für das Schuljahr 2024/25 ein Budget in Höhe von maximal 126.561,31 € zur Verfügung. Der vorzeitige Vorhabenbeginn wird ab dem 15.07.2024 zugelassen, d.h. die ab diesem Zeitpunkt angeschafften förderfähigen Medien können gefördert werden.
Förderfähig sind digitale Schulbücher, digitale Anwendungen, die Lehr-/Lernprozesse unterstützen und der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts dienen, und Medien und Lernumgebungen, deren Inhalte didaktisiert und altersgerecht aufbereitet wurden (z.B. digitale Lehr- und Lernplattformen, Lern- und Übungsapps). Nicht als digitale Bildungsmedien gelten Softwarelösungen zur Schulverwaltung oder rein administrative Anwendungen, Office-Anwendungen, reine Cloudspeicher-Dienste sowie Kommunikationsdienste (u.a Messenger). Eine Mehrfachförderung ist unzulässig.
Ergebnisse:
Zu 1.:
Eine Beantragung der Zuwendung für das Schuljahr 2024/2025 wird mit Bereitstellung des Antragsverfahrens, d. h. voraussichtlich im ersten Quartal 2025, möglich sein und muss bis spätestens 31. Mai 2025 erfolgen. Nach Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt die Auszahlung durch das Landesamt für Schule an die Stadt Erlangen als Sachaufwandsträgerin und damit als Zuwendungsempfängerin.
Zu 2.:
Mit dem KI- und Medienbudget werden zunächst die bereits
beschafften digitalen Schulbücher, Webanwendungen und stadtweiten
Softwarelizenzen (u.a. TaskCards, Anton) gegenfinanziert. Eine konkrete
Größenordnung ist derzeit noch nicht bezifferbar.
Darüber hinaus können weitere Neuanschaffungen von
zusätzlicher Software getätigt werden. Hierfür wurde durch das
Schulverwaltungsamt an den Schulen bereits eine Abfrage durchgeführt, die dabei
helfen soll, die Gelder bedarfsgerecht zu verteilen. Eine Auswertung dieser
Rückmeldungen erfolgt derzeit über die ITKs, insgesamt wurden dem
Schulverwaltungsamt knapp 200 Anwendungen zurückgemeldet. Um den
Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu entsprechen sowie den
größtmöglichen Nutzen aus dem zur Verfügung stehenden KI- und Medienbudget zu
erzielen, wird angestrebt, auf Produkte zurückzugreifen, die für alle Schulen
nutzbar sind. Ziel ist es, schulartübergreifende Werkzeuge und Anwendungen zu beschaffen,
um eine möglichst breite Einsatzmöglichkeit in unterschiedlichen Schulformen zu
gewährleisten. Weitere Informationen erhalten die Systembetreuer der Schulen
beim Systembetreuertreffen Ende November.
Zu 3.:
Der Bildungsausschuss wird entsprechend der in der
Geschäftsordnung für den Stadtrat vorgesehenen Fällen beteiligt (z.B. aufgrund
von größeren Ausschreibungen o.ä.).
Die reguläre Beschaffung von Medien wird im Zuge des operativen Geschäfts von
der IT-Koordination des Schulverwaltungsamtes durchgeführt.
Anlagen: Anfrage der Grüne Liste Stadtratsfraktion