Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Das Mietspiegelreformgesetz vom Juli 2022 schreibt eine Pflicht zur Erstellung von Mietspiegeln für alle Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern vor. In Erlangen werden seit 1997 regelmäßig Mietspiegel veröffentlicht. Im Jahr 2025 steht wieder eine Neuerstellung des Erlanger Mietspiegels an.
Der Mietspiegel ermöglicht es, die ortsübliche Vergleichsmiete für frei finanzierten Wohnraum zu ermitteln. Sie wird nicht nur im Zusammenhang mit Mieterhöhungsbegehren, sondern auch für die Festsetzung der Miethöhe bei Neuvermietungen („Mietpreisbremse“) oder bei der Berechnung der angemessenen Wohnkosten für ALG-II-Empfänger benötigt.
Der jetzt gültige qualifizierte
Mietspiegel wurde im Jahr 2021 veröffentlicht und 2023 fortgeschrieben. Laut § 558d BGB kann ein qualifizierter
Mietspiegel nur einmal fortgeschrieben werden und muss nach vier Jahren neu
erstellt werden.
Eine Neuerstellung beinhaltet eine aktuelle Erhebung der Mietpreise von
bestehenden Mietverhältnissen zusammen mit Lage, Ausstattung und Beschaffenheit
der Wohnung. Für den Erlanger Mietspiegel ist dafür eine repräsentative
Befragung bei Mieterhaushalten geplant. Zusätzlich ist eine Vermieterbefragung
vorgesehen, um die energetischen Merkmale der Gebäude besser erfassen zu
können.
In Zusammenarbeit mit den Verbänden der Mieter und Vermieter führt die
städtische Statistikstelle die Erstellung des neuen Mietspiegels durch. Dazu
gehören u.a. die Konzeption der Stichprobe, die Entwicklung des Fragenkatalogs
und des Fragebogens, die Durchführung der Erhebung, die Datenaufbereitung und
-Kontrolle sowie die Gestaltung des fertigen Mietspiegels. Die Auswertung der
Daten nach der Regressionsmethode wird an ein spezialisiertes Institut
vergeben. Der fertige Mietspiegel wird im September 2025 dem Erlanger Stadtrat
zur Anerkennung vorgelegt.
Der Mietspiegel soll wie bisher auf der Homepage der Stadt
Erlangen kostenlos zum Download angeboten werden (siehe www.erlangen.de/mietspiegel). Der
gedruckte Mietspiegel wird gegen eine Schutzgebühr von 3 Euro abgegeben.
Anlagen: