Betreff
Verkehrssicherheit und Kontrolle der öffentlichen Verkehrsflächen
Vorlage
66/249/2024
Aktenzeichen
VI/66
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Gemäß der Arbeitsanweisung zur Kontrolle der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Baulast der Stadt Erlangen sind die öffentlichen Verkehrsflächen entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung in festgelegten Intervallen zu begehen. Bei den Kontrollgängen werden alle Mängel, die die Sicherheit des Verkehrs beeinträchtigen können erfasst.

 

Insbesondere sind dies:

-       Straßenschäden wie Schlaglöcher, Einsenkungen, Unebenheiten der Oberflächen, Beschädigungen an Schacht- und Schieberdeckeln, Hydranten und Straßenabläufen

-       Verunreinigungen in Gräben, Beschädigungen an Böschungen

-       augenscheinlich unsaubere und somit schlecht erkennbare oder beschädigte Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

-       augenscheinlich schadhafte Bäume und in den Lichtraum der Verkehrsflächen hineinragender Bewuchs

 

Die Häufigkeit der durchzuführenden Kontrollgänge wird entsprechend der Verkehrsbedeutung festgelegt und ist dem aushängenden Begehungsplan zu entnehmen. Die unterschiedlichen Begehungsintervalle sind farblich gekennzeichnet:

 

Farbe

Verkehrsbedeutung

Begehungsintervall

rot

Fußgängerzone, Innenstadtbereich

2-wöchig

gelb

Straßen überörtlicher Bedeutung

3-wöchig

blau

Wohnstraßen/ Wohngebiete

6-wöchig

braun

Feldwege

5-monatlich

 

Die Arbeitsanweisung ist mit dem Rechtsamt abgestimmt. Bei Forderungen Dritter aufgrund durch Mängel an der Verkehrsfläche entstandenen Schäden ist gegenüber der Versicherung offenzulegen, ob die Kontrollen im geforderten Umfang erfolgt sind.

 

Derzeit stehen gemäß Stellenplan des Amtes 66 für die Straßenbegehung nur rd. 1,70 VZÄ zur Verfügung. Dabei handelt es sich um eine Vollzeitstelle und zwei Stellen die neben anderen Aufgaben jeweils 0,6 VZÄ und 0,1 VZÄ in die Begehung einbringen können. Im Rahmen einer befristeten Verstärkung bis 30.06.2025 in einer anderen Abteilung konnte ein zusätzlicher Anteil von 0,6 VZÄ generiert werden.

 

 

Insgesamt konnten in 2024 im 1. Quartal nur knapp 35% und im 2. Quartal knapp 24% der geforderten Begehungen durchgeführt werden. Dies ist auf Grund der Relevanz dieser Aufgaben aus Sicht des Straßenbaulastträger nicht vertretbar, da die frühzeitige Aufnahme und Kenntnis von gefährlichen Situationen ein elementarer Bestandteil der Gewährleistung der Verkehrssicherheit und somit für die Unversehrtheit aller am Straßenverkehr teilnehmend Menschen ist.

 

Neben dieser allgemeinen Gefahrenabwehr ist die turnusmäßige und protokollierte Begehung ein wichtiger Bestandteil der schadens- und versicherungsrechtlichen Abwicklung von Schadensfällen und insofern auch mit Amt 30 und den jeweiligen Versicherungen abgestimmt.

 

Auf Grund der Tatsache, dass die Nichteinhaltung der festgelegten Begehungszyklen eine Abweichung von den abgestimmten Arbeitsanweisungen darstellt und weitere interne Kompensationen ausgeschlossen sind, hatte Amt 66 jeweils in den vergangen 3 Jahren erfolglos versucht, durch eine zusätzlich beantragte Planstelle für die Straßenkontrolle, Abhilfe zu schaffen.

 

Vor dem Hintergrund, dass die Finanzmittel für die Erhaltung von Verkehrsflächen in den nächsten Jahren auch nur eingeschränkt zur Verfügung stehen und in der Folge Schäden vermehrt auftreten, wird dieses Defizit in der Umsetzung der Kontrollgänge leider an Bedeutung zunehmen

 

 


Anlagen: Begehungsplan